Schwäbische Zeitung (Biberach)
Drei Anläufe für eine Ummeldung
Diese Erfahrungen mit der Zulassungsstelle machten eine Dettingerin „so richtig wütend“
DETTINGEN - Hella Heidrich beschreibt sich selbst als „lebenserfahren“und „ausgeglichen“. Doch ihre jüngsten Erfahrungen mit der Biberacher Zulassungsstelle haben die 66jährige Dettingerin aus der Ruhe gebracht. „Ich war wütend, aber so richtig wütend“, sagt sie im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“. Zwischen Ende April und Ende Mai fuhr sie dreimal nach Biberach, um einen Anhänger anzumelden. Doch dreimal kehrte sie unverrichteter Dinge zurück, weil bei jedem Termin die jeweilige Mitarbeiterin am Schalter einen neuen formalen Fehler feststellte. Am Ende gab Heidrich auf.
Der Anhänger ist nach wie vor nicht angemeldet. Zu den Erlebnissen von Hella Heidrich sagt der Sprecher des Landratsamts, Bernd Schwarzendorfer: „Eigentlich sollte es nicht vorkommen, dass unterschiedliche Mitarbeiter unterschiedliche Auskünfte geben. Das lässt sich jedoch im vorliegenden Fall nicht mehr aufklären.“Und: „In diesem Einzelfall mag es möglicherweise sein, dass nicht alles so reibungslos gelaufen ist, wie es die 700 bis 800 Kunden pro Woche in der Zulassungsstelle von uns gewohnt sind.“
Anlass für den Ärger war die Ummeldung eines Anhängers, der Heidrichs Sohn gehört. „Mein Sohn ist berufstätig. Er hat einen Pferdeanhänger gebraucht gekauft und mich gebeten, ihn ab- und neu anzumelden“, erzählt Heidrich. Der Anhänger wird vom TÜV geprüft – keine Beanstandung. Der TÜV trägt in den Kraftfahrzeugschein eine Nutzungsänderung ein, denn der neue Besitzer will mit ihm keine Tiere mehr transportieren, sondern Motorräder. „Eine Woche vorher habe ich mir online einen Termin bei der Zulassungsstelle in Biberach geholt“, sagt Heidrich. Sie bekommt einen Termin am 30. April. „Ich war zum ersten Mal in der Zulassungsstelle in Biberach. Sonst war ich immer in der Außenstelle in Ochsenhausen“, sagt Heidrich. Doch diese ist wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Also fährt Heidrich nach Biberach, 30 Kilometer Entfernung, 45 Minuten mit dem Auto.
Wegen der Corona-Pandemie gibt es in der Zulassungsstelle eine Maskenpflicht. „Die Mitarbeiter sitzen hinter Plexiglas-Scheiben. Man sitzt dann da und hat eine Maske auf“, beschreibt Heidrich ihren Besuch. „Es war eine sehr nette Dame am Schalter, sehr zuvorkommend. Sie sagte mir, dass im KFZ-Schein die Reifengröße und das Gewicht des Anhängers fehlen würden und deshalb der Anhänger nicht angemeldet werden könne. Ich hab alles verstanden und bin dann wieder gegangen.“
Heidrichs Sohn geht zu einem Fachhändler, lässt dort den Anhänger wiegen. Und er holt vom Hersteller des Anhängers ein schriftliches Dokument, das die Reifengröße angibt. Mit diesen Unterlagen ausgerüstet fährt Heidrich am 11. Mai zum zweiten Mal nach Biberach. Dieses Mal soll nicht nur die Anmeldung des Anhängers zu Ende gebracht werden, sondern auch die Anmeldung eines neues Autos. „Mein Sohn hat ein neues Auto gekauft“, erzählt Heidrich.
Das alte Fahrzeug soll sie ab- und das neue anmelden. Am Schalter sitzt eine andere Mitarbeiterin als beim ersten Mal. „Die Dame war korrekt und freundlich. Mit dem Wiegeschein und mit der Bestätigung der Reifengröße war sie zufrieden“, sagt Heidrich. Dass der Anhänger dennoch nicht angemeldet werden kann, liegt an etwas anderem. „Ich hatte nur ein unterschriebenes Formular für eine Sepa-Lastschrift dabei“, erzählt Heidrich. Die Mitarbeiterin erklärt ihr, dass sie aber zwei Formulare benötige: eines für das Auto und eines für den Anhänger. „Sie gab mir ein Formular mit, das mein Sohn unterschreiben sollte“, berichtet Heidrich. Das Auto wird angemeldet, doch nicht der Anhänger. Dass je Fahrzeug ein eigenes Sepa-Lastschriftmandat notwendig ist, bestätigt Schwarzendorfer. „Es ist dabei unerheblich, ob es sich um den gleichen Halter handelt“, sagt er.
Eine Woche später hat Heidrich den nächsten Termin in der Zulassungsstelle. Dort erwartet sie nochmals eine andere Mitarbeiterin. Heidrich ist zuversichtlich. „Ich hatte nun alle Papiere zusammen“, sagt sie. Doch die Mitarbeiterin am Schalter sieht das anders. „Es sei ein kleines Problem aufgetreten, sagte sie zu mir. Da musste ich mich erst mal setzen“, schildert Heidrich. Das Problem:
Hella Heidrich
„Der Wiegeschein vom Fachhändler sei kein amtlich bestätigtes Dokument, hat sie zu mir gesagt. Ich würde aber eine amtliche Bestätigung brauchen.“
Das kann Heidrich nicht nachvollziehen. „Was für ein Interesse sollte der Besitzer eines Anhängers haben, ein falsches Gewicht anzugeben?“, fragt sie. Heidrich und die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle diskutieren. „Sie hat gemeint, wenn die Polizei meinen Sohn anhält und das tatsächliche Gewicht nicht mit den Angaben im Schein übereinstimmt, werde er bestraft. Zudem werfe das ein schlechtes Licht auf die Zulassungsstelle“, berichtet sie.
Dass ein amtliches Dokument notwendig sei, begründet der Sprecher des Landratsamts damit, dass es sich nicht nur um eine Ummeldung, sondern um ein Wechsel der Fahrzeugklasse gehandelt habe: von einem landwirtschaftlichen Anhänger mit grünem Kennzeichen zu einem normalen Anhänger mit schwarzem Kennzeichen. Für diesen Wechsel sei ein Gutachten notwendig, bei dem auch das Gewicht amtlich bestimmt werde. „Diese Angabe fehlte im vorgelegten Sachverständigengutachten. Ein Wiegeschein eines Fachhändlers war und ist nicht ausreichend“, sagt Schwarzendorfer.
Doch wo soll der Anhänger gewogen werden? „Die Mitarbeiterin sagte zu mir, ich solle mich an den TÜV wenden. Doch der hat gar keine Waage“, sagt Heidrich. Wie sie berichtet, beharrt die Mitarbeiterin auf einem amtlichen Dokument und verweigert die Anmeldung des Anhängers. „Ich packte schließlich alle Papiere ein und verabschiedete mich wortlos – und sehr wütend“, sagt die Dettingerin. „Ich bin schnurstracks zu meinem Sohn gefahren und hab ihm gesagt: ,Du kannst machen, was du willst, aber ich fahr’ da nicht mehr hin.’“
Danach habe ihr Sohn versucht, ein amtlich bestätigtes Wiegedokument zu erhalten. „Er hat überall angerufen, beim Hersteller, beim TÜV, sogar in Flensburg“, berichtet Heidrich. Schlussendlich habe der TÜV Gewicht und Reifengröße in den KfZ-Schein eingetragen. Anfang Juni habe ihr Sohn einen neuen Termin bei der Zulassungsstelle, sagt Heidrich.
„Ich packte alle Papiere ein und verabschiedete mich wortlos – und sehr wütend.“