Schwäbische Zeitung (Biberach)

Land nimmt ein Drittel mehr Schulden auf

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STUTTGART (lsw) - Baden-Württember­g will mit sehr viel Geld gegen die Wirtschaft­skrise ansteuern. Dazu muss das Land mehrere Milliarden Euro Schulden aufnehmen. Der Landtag beschloss am Mittwoch mit der Mehrheit der grün-schwarzen Koalition einen zweiten Nachtragsh­aushalt für die Jahre 2020 und 2021. Damit würden zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Weichen gestellt, sagte Finanzmini­sterin Edith Sitzmann (Grüne) am Mittwoch im Landtag vor dem Hintergrun­d der Coronaviru­s-Pandemie. Die Opposition warf der grün-schwarzen Landesregi­erung Verschwend­ung und Verantwort­ungslosigk­eit vor. Der finanzpoli­tische Sprecher der FDP-Fraktion, Stephen Brauer, sprach mit Blick auf die Landtagswa­hl 2021 von einem „schamlosen Auffüllen der Wahlkampfk­asse zulasten der kommenden Generation­en“. Der Nachtragsh­aushalt sieht neue Schulden in Höhe von rund 8,6 Milliarden Euro vor. Die Nettoneuve­rschuldung im aktuellen Doppelhaus­halt 2020/2021 dürfte sich damit insgesamt auf rund 13,5 Milliarden Euro belaufen. Im Vergleich zum Vor-Corona-Schuldenst­and des Landes, der etwa 45 Milliarden Euro beträgt, ist das ein deutlicher Anstieg von 30 Prozent.

Poker um Bundesgeld für Betreuung geht weiter

STUTTGART (kab) - Der Bund will an den Bedingunge­n für sein Milliarden­paket zum Ausbau des Ganztags an Grundschul­en festhalten. Betreuungs­angebote bräuchten eine Betriebser­laubnis – wie sie etwa Horte haben. Oder sie müssen unter Schulaufsi­cht, also unter Aufsicht des Landes stehen. Nur so könnten Mindeststa­ndards für die Sicherheit und den Schutz von Kindern gelten, schreiben Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey (SPD) und Bundesbild­ungsminist­erin Anja Karliczek (CDU) in einem Brief an Südwest-Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU). Diese Kriterien „sind damit für den Bund nicht verhandelb­ar“, heißt es in dem Brief, der der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt. Sprich: Erfüllt der Südwesten die Bedingunge­n nicht, bekäme er kein Geld, es geht um rund 100 Millionen Euro. Doch in Baden-Württember­g sind in der Regel die Kommunen veratwortl­ich für die Betreuungs­angebote, nicht das Land. Landesmini­sterin Eisenmann will daher Sonderrege­lungen – dabei bleibt sie auch. „Es wäre falsch, dies auf die Frage der Trägerscha­ft zu verengen, wichtiger als Strukturen sind Inhalte“, teilte sie am Mittwoch mit.

60 Soldaten unterstütz­en Gesundheit­samt in Stuttgart

STUTTGART (lsw) - Um die Ausbreitun­g der CoronaInfe­ktionen in Stuttgart zu verlangsam­en, wird die Bundeswehr 60 Soldaten in die baden-württember­gische Landeshaup­tstadt entsenden. Die Frauen und Männer sollen in zwei Gruppen am Donnerstag und am Freitag eintreffen, wie ein Sprecher des Landeskomm­andos Baden-Württember­g am Mittwoch mitteilte. Aufgabe der Soldaten vom Jägerbatai­llon in Donaueschi­ngen (Schwarzwal­d-Baar-Kreis) sei es, das Gesundheit­samt bei der Nachverfol­gung von Infektions­ketten zu unterstütz­en. Es seien zunächst Schulungen geplant, bevor die Frauen und Männer mit ihrer eigentlich­en Arbeit beginnen. Dabei gehe es darum, infizierte Personen anzurufen und mögliche Infektions­ketten aufzuspüre­n. Die Amtshilfe durch die Bundeswehr sei zunächst bis zum 27. November genehmigt.

Land sieht keinen Spielraum für verkaufsof­fene Sonntage im Advent

STUTTGART (KNA) - Die baden-württember­gische Landesregi­erung sieht derzeit keine Möglichkei­t für verkaufsof­fene Sonntage im Advent. In Gesprächen mit Interessen­gruppen wie Kirchen, Gewerkscha­ften und dem Handelsver­band seien die Möglichkei­ten ausgelotet worden, ausnahmswe­ise zusätzlich­e Verkaufsöf­fnungen wegen der Folgen der Corona-Pandemie zuzulassen. Dabei habe sich allerdings eindeutig gezeigt, dass eine „einvernehm­liche Lösung nicht erzielbar ist“, erklärte die Sprecherin des für Ladenöffnu­ngszeiten zuständige­n Arbeitsmin­isteriums, Silke Walter, am Mittwoch auf Anfrage in Stuttgart. Der Verkaufsöf­fnung an Sonn- und Feiertagen seien durch Grundgeset­z und Rechtsprec­hung sehr enge Grenzen gesetzt, begründete Walter die Entscheidu­ng gegen solche Ausnahmere­geln.

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