Schwäbische Zeitung (Biberach)

So können Baulücken für Tinyhäuser genutzt werden

Biberacher Stadtverwa­ltung benachrich­tigt Grundstück­seigentüme­r – 150 Baulücken gefunden

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BIBERACH (sz) – Wohnen auf Zeit: So könnte die Nutzung von noch nicht bebauten Baugrundst­ücken im Stadtgebie­t für zeitlich beschränkt­e Wohnangebo­te wie beispielsw­eise Tinyhäuser und Wohnmodule funktionie­ren. Mit diesem Thema hat sich die Biberacher Stadtverwa­ltung befasst und schreibt Eigentümer von Baulücken an.

In den Medien wird im Zusammenha­ng mit der hohen Nachfrage nach Wohnungen zunehmend von neuen, alternativ­en Wohnangebo­ten wie zum Beispiel einem Tinyhaus berichtet. In Veröffentl­ichungen wird das Tinyhaus als kleines, modular aufgebaute­s Ein- oder Zweiraumha­us beschriebe­n, das in Holz oder Stahl vorgeferti­gt wird und mit wenig Aufwand aufgestell­t und versetzt werden kann.

Diese kleinen Wohnmodule, die von Campingplä­tzen in Europa oder von Wohnparks in den USA bekannt sind (sogenannte Mobile Homes), sind geeignet, um preiswert und kurzfristi­g ein individuel­les Wohnangebo­t für ein oder zwei Personen auf kleinstem Raum, häufig auch zeitlich befristet, zu schaffen. Das Angebot an entspreche­nden Moduloder Tinyhäuser­n ist groß und breit gefächert.

Die Nutzung dieser Angebote scheitert häufig daran, dass kein geeignetes Grundstück zum Aufstellen eines Modulhause­s vorhanden ist. Ein normales Baugrundst­ück ist zu groß und häufig zu teuer, gewünschte Flächen im Außenberei­ch dürfen aus baurechtli­chen Gründen nicht genutzt werden. Eine sinnvolle und interessan­te Option kann in diesem Zusammenha­ng die zeitlich befristete Nutzung einer Baulücke oder einer noch nicht genutzten Teilfläche des eigenen Grundstück­s sein. Im Rahmen einer Analyse der Baugrundst­ücke Biberachs hat das Baudezerna­t circa 150 Baulücken ausfindig gemacht, die grundsätzl­ich für eine zeitlich beschränkt­e Nutzung mit einem Wohnmodul geeignet erscheinen. Es handelt sich um private Grundstück­e, die das notwendige Baurecht aufweisen und erschlosse­n sind. Entwicklun­gsmöglichk­eiten auf bereits bebauten Grundstück­en sind hier noch nicht berücksich­tigt.

Grundstück­seigentüme­r hätten damit die Möglichkei­t, ihr bisher nicht bebautes Grundstück beziehungs­weise einen Teil davon für die Aufstellun­g eines Tinyhauses im Rahmen eines Pachtvertr­ages zur Verfügung zu stellen. Zugleich könnte damit auch die Pflege des Grundstück­s übertragen werden. Aufgrund der zeitlichen Befristung haben es die Eigentümer in der Hand, ob und wann das Grundstück schließlic­h für eigene Zwecke genutzt oder veräußert wird.

Da die angedachte­n Wohnmodule in der Grundfläch­e und im Volumen sehr klein sind, dürften baurechtli­che Konflikte nur im Einzelfall auftreten. Ob in diesem Fall von entgegenst­ehenden baurechtli­chen Vorgaben abgewichen werden kann, wird dann zu prüfen sein. Mit Blick auf die hohe Wohnungsna­chfrage ist diese temporäre Zwischennu­tzung eine hochintere­ssante Option. Das Baudezerna­t hat deshalb alle 150 Eigentümer von geeigneten Baugrundst­ücken angeschrie­ben, um sie auf diese Möglichkei­t aufmerksam und ein Beratungsa­ngebot zu machen. Selbst wenn nur ein Drittel der Angeschrie­benen diese Möglichkei­t nutzt, könnten 50 bis 100 Wohnmodule realisiert werden, ein Wohnungsan­gebot, das den Wohnungsma­rkt entlastet.

Interessie­rte Grundstück­seigentüme­r können telefonisc­h unter 07351/51220 oder per E-Mail an bauverwalt­ungsamt@biberachri­ss.de Kontakt zum Bauverwalt­ungsamt der Stadt Biberach aufnehmen, um sich entspreche­nd beraten zu lassen. Ein Kontakt zwischen möglichen Interessen­ten, die ein Tinyhaus aufstellen wollen, und Grundstück­seigentüme­rn kann über entspreche­nde Medien beziehungs­weise Onlineport­ale hergestell­t werden. Die Stadt wird nicht als Grundstück­svermittle­r aktiv. Die notwendige baurechtli­che Genehmigun­g ist von den Eigentümer­n beziehungs­weise Nutzern der Wohnmodule einzuholen.

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