Schwäbische Zeitung (Biberach)
So können Baulücken für Tinyhäuser genutzt werden
Biberacher Stadtverwaltung benachrichtigt Grundstückseigentümer – 150 Baulücken gefunden
BIBERACH (sz) – Wohnen auf Zeit: So könnte die Nutzung von noch nicht bebauten Baugrundstücken im Stadtgebiet für zeitlich beschränkte Wohnangebote wie beispielsweise Tinyhäuser und Wohnmodule funktionieren. Mit diesem Thema hat sich die Biberacher Stadtverwaltung befasst und schreibt Eigentümer von Baulücken an.
In den Medien wird im Zusammenhang mit der hohen Nachfrage nach Wohnungen zunehmend von neuen, alternativen Wohnangeboten wie zum Beispiel einem Tinyhaus berichtet. In Veröffentlichungen wird das Tinyhaus als kleines, modular aufgebautes Ein- oder Zweiraumhaus beschrieben, das in Holz oder Stahl vorgefertigt wird und mit wenig Aufwand aufgestellt und versetzt werden kann.
Diese kleinen Wohnmodule, die von Campingplätzen in Europa oder von Wohnparks in den USA bekannt sind (sogenannte Mobile Homes), sind geeignet, um preiswert und kurzfristig ein individuelles Wohnangebot für ein oder zwei Personen auf kleinstem Raum, häufig auch zeitlich befristet, zu schaffen. Das Angebot an entsprechenden Moduloder Tinyhäusern ist groß und breit gefächert.
Die Nutzung dieser Angebote scheitert häufig daran, dass kein geeignetes Grundstück zum Aufstellen eines Modulhauses vorhanden ist. Ein normales Baugrundstück ist zu groß und häufig zu teuer, gewünschte Flächen im Außenbereich dürfen aus baurechtlichen Gründen nicht genutzt werden. Eine sinnvolle und interessante Option kann in diesem Zusammenhang die zeitlich befristete Nutzung einer Baulücke oder einer noch nicht genutzten Teilfläche des eigenen Grundstücks sein. Im Rahmen einer Analyse der Baugrundstücke Biberachs hat das Baudezernat circa 150 Baulücken ausfindig gemacht, die grundsätzlich für eine zeitlich beschränkte Nutzung mit einem Wohnmodul geeignet erscheinen. Es handelt sich um private Grundstücke, die das notwendige Baurecht aufweisen und erschlossen sind. Entwicklungsmöglichkeiten auf bereits bebauten Grundstücken sind hier noch nicht berücksichtigt.
Grundstückseigentümer hätten damit die Möglichkeit, ihr bisher nicht bebautes Grundstück beziehungsweise einen Teil davon für die Aufstellung eines Tinyhauses im Rahmen eines Pachtvertrages zur Verfügung zu stellen. Zugleich könnte damit auch die Pflege des Grundstücks übertragen werden. Aufgrund der zeitlichen Befristung haben es die Eigentümer in der Hand, ob und wann das Grundstück schließlich für eigene Zwecke genutzt oder veräußert wird.
Da die angedachten Wohnmodule in der Grundfläche und im Volumen sehr klein sind, dürften baurechtliche Konflikte nur im Einzelfall auftreten. Ob in diesem Fall von entgegenstehenden baurechtlichen Vorgaben abgewichen werden kann, wird dann zu prüfen sein. Mit Blick auf die hohe Wohnungsnachfrage ist diese temporäre Zwischennutzung eine hochinteressante Option. Das Baudezernat hat deshalb alle 150 Eigentümer von geeigneten Baugrundstücken angeschrieben, um sie auf diese Möglichkeit aufmerksam und ein Beratungsangebot zu machen. Selbst wenn nur ein Drittel der Angeschriebenen diese Möglichkeit nutzt, könnten 50 bis 100 Wohnmodule realisiert werden, ein Wohnungsangebot, das den Wohnungsmarkt entlastet.
Interessierte Grundstückseigentümer können telefonisch unter 07351/51220 oder per E-Mail an bauverwaltungsamt@biberachriss.de Kontakt zum Bauverwaltungsamt der Stadt Biberach aufnehmen, um sich entsprechend beraten zu lassen. Ein Kontakt zwischen möglichen Interessenten, die ein Tinyhaus aufstellen wollen, und Grundstückseigentümern kann über entsprechende Medien beziehungsweise Onlineportale hergestellt werden. Die Stadt wird nicht als Grundstücksvermittler aktiv. Die notwendige baurechtliche Genehmigung ist von den Eigentümern beziehungsweise Nutzern der Wohnmodule einzuholen.