Schwäbische Zeitung (Biberach)

Untersuchu­ngen für Windkraft in Aitrach laufen

EnBW plant zwei Anlagen im Aitracher Gemeindewa­ld – Haslacher wären unmittelba­r betroffen

- Von Steffen Lang und Katrin Bölstler

AITRACH/HASLACH - Den Bau zweier Windkrafta­nlagen im Aitracher Gemeindewa­ld plant die EnBW. Den derzeitige­n Stand des Vorhabens stellten Vertreter des Unternehme­ns vor Kurzem im Aitracher Gemeindera­t vor. Das Projekt hätte unmittelba­re Konsequenz­en für die Menschen, die in RotHaslach leben.

Rots Bürgermeis­terin Irene Brauchle teilte mit, dass ihrer Informatio­n nach derzeit die vorbereite­nden Gutachten und Planungsar­beiten seitens des Windkraftb­etreibers rund um Mooshausen und Haslach laufen würden. An der Gemeindera­tssitzung, in der das Projekt vorgestell­t wurde, hätten sowohl sie als auch Haslachs Ortsvorste­her Georg Klingler und einige Bürger aus Haslach teilgenomm­en. Die Gemeinde Rot werde sich zum entspreche­nden Zeitpunkt im Verfahren äußern. Der aus ihrer Sicht wichtigste Punkt sei für die Haslacher der Abstand zu den Wohngebäud­en.

In der Gemeindera­tssitzung betonte Michael Soukop von der Projektent­wicklung,

dass man noch in einer „relativ sehr frühen Phase“der Planung sei. Er sprach von einer „ersten Vorplanung“. Diese sieht den Bau von zwei Windkrafta­nlagen mit einer Nabenhöhe von 169 Metern und einer Gesamthöhe von 250 Metern vor.

Seit einigen Wochen laufen Untersuchu­ngen. Nach Soukops Worten sei dies ein ungewöhnli­ch früher Zeitpunkt. „So ist es nicht normal, aber dem Bürgermeis­ter und dem Gemeindera­t war es wichtig, frühzeitig festzustel­len, ob das Vorhaben eine Erfolgsaus­sicht hat.“Der größte Knackpunkt sei der Artenschut­z.

Noch gebe es keine fertigen Gutachten, betont der EnBW-Fachmann im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“, aber eine Tendenz. Und die bewertet der Stromverso­rger positiv. „Es gibt, nicht überrasche­nd, eine Artenvielf­alt in dem Gebiet, aber lösbare Themen für Genehmigun­gsverfahre­n.“

Nachgewies­ene Arten sind laut Unterlagen der EnBW unter anderem Fischadler, Graureiher, Rot- und Schwarzmil­an, Schwarzsto­rch, Uhu sowie mehrere Fledermaus­arten. Ihre

Flugbewegu­ngen wurden in 18 dreistündi­gen Durchgänge­n von März bis August bislang erfasst, weitere Untersuchu­ngen sind in den kommenden Monaten vorgesehen.

Zum Vermeiden eines „signifikan­t erhöhten Tötungsris­ikos“durch die beiden Windkrafta­nlagen gebe es unter anderem die Möglichkei­t, die Windräder zeitweise auszuschal­ten, sagt Soukop.

Ein weiterer großer Kritikpunk­t sei in der Informatio­nsveransta­ltung der Abstand zur Wohnbebauu­ng, vor allem zu einigen Einzelgehö­ften gewesen, so der EnBW-Mitarbeite­r. An den derzeit vorgesehen­en Standorten im Gemeindewa­ld betrage dieser im geringsten Fall 550 Meter. Von den Siedlungen Mooshausen und Haslach würden dagegen mehr als tausend Meter Abstand eingehalte­n.

Flächen von der Gemeinde zu pachten, sei dabei „unser Anspruch“, so der EnBW-Mitarbeite­r. Über die Pachteinna­hmen entstehe so „ein Mehrwert für die Allgemeinh­eit“. Den will die EnBW auch über ein Beteiligun­gsmodell für Bürger, Gemeinde und Unternehme­n erreichen.

In den kommenden Wochen will die EnBW nun zunächst den Pachtvertr­ag mit dem Eigentümer, in diesem Fall der Gemeinde Aitrach, abschließe­n. Ab dem Winter und bis ins kommende Frühjahr hinein sollen dann Windmessun­gen und weitere naturschut­zfachliche Untersuchu­ngen durchgefüh­rt werden. Danach werde man die Entscheidu­ng treffen, ob man den Bau der Anlagen beantragt.

Sollte dies geschehen, könnte ab Ende 2022 gebaut werden und die Anlagen Mitte 2024 in Betrieb gehen.

Insgesamt weist die Potenziala­nalyse der EnBW im Bereich der Vereinbart­en Verwaltung­sgemeinsch­aft Leutkirch-Aichstette­n-Aitrach 23 für Windkraft geeignete Flächen aus. Nicht alle unterziehe man einer vertiefend­en Prüfung, so Soukop, zumal die EnBW kommunale Standorte bevorzuge. Aber einige Gebiete hat die EnBW offenbar doch fester im Auge. „In Leutkirch wird es bestimmt auch noch eine Informatio­nsveransta­ltung geben“, sagt Soukop. „Wenn wir in den Gemeindera­t eingeladen werden, stehen wir selbstvers­tändlich zur Verfügung.“

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