Schwäbische Zeitung (Biberach)
Besucher auf Wochenmarkt müssen Maske tragen
Der Verzehr von Speisen auf dem Marktgelände ist zu unterlassen – Schärfere Kontrollen bei Quarantänepflicht
BIBERACH (häf/sz) - Was bisher freiwillig war, ist ab Mittwoch Pflicht: das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem Biberacher Wochenmarkt. Das teilte die Stadtverwaltung mit. Sie beruft sich dabei auf die dritte Pandemiestufe, die seit dieser Woche in Baden-Württemberg gilt. Zudem will die Stadt die Quarantänepflicht schwerpunktmäßig kontrollieren.
Auch in der Corona-Krise ist der Biberacher Wochenmarkt, der mittwochs und samstags stattfindet, ein großer Anziehungspunkt. Im Frühjahr hatte die Verwaltung die Marktstände entzerrt, indem sie die Marktfläche um den Kirchplatz erweiterte. Das sollte den Besuchern das Abstandhalten erleichtern. Eine Maske hatte die Verwaltung zwar empfohlen, aber nicht explizit vorgeschrieben. So blieb es jedem selbst überlassen, wie er sich verhält.
Ab diesem Mittwoch haben Kunden keine Wahl mehr. Wer an den Marktständen einkaufen oder essen holen möchte, hat eine Maske zu tragen. Die Stadtverwaltung verweist auf die geänderte Corona-Verordnung des Landes. Demnach sei überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, im öffentlichen Raum ein Mund-Nasen-Schutz erforderlich. An den Eingängen des Wochenmarkts sollen Schilder die Besucher auf die Maskenpflicht hinweisen. Die Abstandsregeln gelten weiterhin.
Sollte jemand aus Unachtsamkeit die Maske vergessen, muss er nicht sofort mit einem Bußgeld rechnen. „Der Marktmeister und der kommunale Ordnungsdienst werden die Besucher erst einmal darauf aufmerksam machen“, erläutert Stadtsprecherin Andrea Appel. „Die meisten sind einsichtig, wie vergangenen Kontrollen gezeigt haben.“Masken-Verweigern kann ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen.
Darüber hinaus verbietet die Stadt den Verzehr von Speisen „auf dem gesamten Marktgelände“, wie es in der Mitteilung heißt. Die angebotenen Speisen müssten andernorts verzehrt werden. „Unser Ziel ist es, Ansammlungen zu vermeiden“, sagt Appel. Marktbeschicker dürften auch keine Stehtische mehr aufbauen. Gemeinsam mit den Händlern prüfe die Verwaltung, was sich in Sachen Hygiene und Infektionsschutz noch verbessern ließe: „Wir müssen schauen, dass der Markt weiterhin sicher bleibt und stattfinden kann.“An Tagen ohne Wochenmarkt gelte keine generelle Maskenpflicht auf dem Marktplatz, so Appel. Vorausgesetzt, der Mindestabstand kann eingehalten werden.
Wichtig für die Pandemie-Bekämpfung ist auch die Quarantäne. Das Sozial- und Innenministerium hat daher die Ortspolizeibehörden beauftragt, die Quarantänepflicht schwerpunktmäßig zu kontrollieren, was auch in Biberach der Fall sein wird. Das bedeute aber nicht, dass das Ordnungsamt bislang überhaupt nicht kontrolliert habe, so Appel. „Wenn uns entsprechende Hinweise vorlagen, sind wir der Sache nachgegangen.“Entweder könne man das telefonisch oder gegebenenfalls an der Haustür machen.