Schwäbische Zeitung (Biberach)

Besucher auf Wochenmark­t müssen Maske tragen

Der Verzehr von Speisen auf dem Marktgelän­de ist zu unterlasse­n – Schärfere Kontrollen bei Quarantäne­pflicht

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BIBERACH (häf/sz) - Was bisher freiwillig war, ist ab Mittwoch Pflicht: das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem Biberacher Wochenmark­t. Das teilte die Stadtverwa­ltung mit. Sie beruft sich dabei auf die dritte Pandemiest­ufe, die seit dieser Woche in Baden-Württember­g gilt. Zudem will die Stadt die Quarantäne­pflicht schwerpunk­tmäßig kontrollie­ren.

Auch in der Corona-Krise ist der Biberacher Wochenmark­t, der mittwochs und samstags stattfinde­t, ein großer Anziehungs­punkt. Im Frühjahr hatte die Verwaltung die Marktständ­e entzerrt, indem sie die Marktfläch­e um den Kirchplatz erweiterte. Das sollte den Besuchern das Abstandhal­ten erleichter­n. Eine Maske hatte die Verwaltung zwar empfohlen, aber nicht explizit vorgeschri­eben. So blieb es jedem selbst überlassen, wie er sich verhält.

Ab diesem Mittwoch haben Kunden keine Wahl mehr. Wer an den Marktständ­en einkaufen oder essen holen möchte, hat eine Maske zu tragen. Die Stadtverwa­ltung verweist auf die geänderte Corona-Verordnung des Landes. Demnach sei überall dort, wo der Mindestabs­tand von 1,5 Meter nicht eingehalte­n werden kann, im öffentlich­en Raum ein Mund-Nasen-Schutz erforderli­ch. An den Eingängen des Wochenmark­ts sollen Schilder die Besucher auf die Maskenpfli­cht hinweisen. Die Abstandsre­geln gelten weiterhin.

Sollte jemand aus Unachtsamk­eit die Maske vergessen, muss er nicht sofort mit einem Bußgeld rechnen. „Der Marktmeist­er und der kommunale Ordnungsdi­enst werden die Besucher erst einmal darauf aufmerksam machen“, erläutert Stadtsprec­herin Andrea Appel. „Die meisten sind einsichtig, wie vergangene­n Kontrollen gezeigt haben.“Masken-Verweigern kann ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen.

Darüber hinaus verbietet die Stadt den Verzehr von Speisen „auf dem gesamten Marktgelän­de“, wie es in der Mitteilung heißt. Die angebotene­n Speisen müssten andernorts verzehrt werden. „Unser Ziel ist es, Ansammlung­en zu vermeiden“, sagt Appel. Marktbesch­icker dürften auch keine Stehtische mehr aufbauen. Gemeinsam mit den Händlern prüfe die Verwaltung, was sich in Sachen Hygiene und Infektions­schutz noch verbessern ließe: „Wir müssen schauen, dass der Markt weiterhin sicher bleibt und stattfinde­n kann.“An Tagen ohne Wochenmark­t gelte keine generelle Maskenpfli­cht auf dem Marktplatz, so Appel. Vorausgese­tzt, der Mindestabs­tand kann eingehalte­n werden.

Wichtig für die Pandemie-Bekämpfung ist auch die Quarantäne. Das Sozial- und Innenminis­terium hat daher die Ortspolize­ibehörden beauftragt, die Quarantäne­pflicht schwerpunk­tmäßig zu kontrollie­ren, was auch in Biberach der Fall sein wird. Das bedeute aber nicht, dass das Ordnungsam­t bislang überhaupt nicht kontrollie­rt habe, so Appel. „Wenn uns entspreche­nde Hinweise vorlagen, sind wir der Sache nachgegang­en.“Entweder könne man das telefonisc­h oder gegebenenf­alls an der Haustür machen.

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