Schwäbische Zeitung (Biberach)
Sperrstunde im Alb-Donau-Kreis und in Ulm
Der Nachbar-Landkreis bittet außerdem die Bundeswehr um Hilfe bei der Kontaktnachverfolgung
EHINGEN (tg/rau) - Die Sperrstunde in der Gastronomie kommt: Auf Bitten des Landessozialministeriums ist vorgesehen, eine Allgemeinverfügung für das Gebiet der Stadt Ulm und den Alb-Donau-Kreis zu erlassen, mit der eine Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen und durchgehenden Außenabgabeverbots von Alkohol ab 23 Uhr, wie beispielsweise an Tankstellen, eingeführt wird. Diese Allgemeinverfügung soll noch vor dem kommenden Freitagabend in Kraft treten.
Derzeit arbeiten Spezialisten der Kreis- und Stadtverwaltung die Regelungen im Detail aus. Die Allgemeinverfügung orientiert sich laut Landratsamt an der Hotspot-Strategie, welche auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14. Oktober beschlossen worden war. Diese sieht in Stadt- und Landkreisen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen die verbindliche Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol vor.
Landrat Heiner Scheffold und der Ulmer Oberbürgermeister Gunter Czisch erklärten übereinstimmend: „Wir hätten es uns alle anders gewünscht. Aber die aktuelle Dynamik der Corona-Infektionszahlen lässt uns keine andere Wahl mehr. Wir müssen alles dafür tun, dass sich das Infektionsgeschehen nicht weiter ausbreitet und handeln entsprechend dem Pandemie-Stufenkonzept des Landes.“Die Allgemeinverfügung
ANZEIGEN
wird nach Fertigstellung auf den Internetseiten des Landratsamts Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm veröffentlicht, heißt es aus dem Landratsamt.
Auf dem Ehinger Markt galt indes am Dienstag auf dem gesamten Gelände Maskenpflicht, was durch große Aufstellschilder gekennzeichnet wurde.
Unterdessen soll jetzt im Alb-Donau-Kreis auch die Bundeswehr helfen. Da sich die Kontaktpersonennachverfolgung immer aufwendiger gestaltet, steigt der Personalbedarf des Gesundheitsamts. Der Erste Landesbeamte Markus Möller hatte am Montag einen Antrag auf Hilfeleistung durch die Bundeswehr für das Gebiet des Alb-Donau-Kreises und die Stadt Ulm gestellt.
Möller erklärt: „Ich erhoffe mir durch die Unterstützung der Bundeswehr eine spürbare Entlastung unserer personellen Ressourcen. Gleichzeitig sollen die zusätzlichen Kräfte gewährleisten, dass wir das Infektionsgeschehen trotz seiner hohen Dynamik präzise nachvollziehen und der Ausbreitung des Coronavirus effizient entgegenwirken können.“Oftmals müssten im Falle einer infizierten Person bis zu 100 Kontaktpersonen angerufen werden. Ein einziger solcher Anruf dauere zwischen 30 und 60 Minuten. Dieser Aufwand sei ohne personelle Unterstützung, wie man sie sich nun von der Bundeswehr erhofft, nicht mehr allein zu bewältigen.
Der Antrag auf Hilfeleistung wurde an das Regierungspräsidium Tübingen weitergeleitet. Von dort geht er über das Landesinnenministerium an die Bundeswehr.