Schwäbische Zeitung (Biberach)

Sperrstund­e im Alb-Donau-Kreis und in Ulm

Der Nachbar-Landkreis bittet außerdem die Bundeswehr um Hilfe bei der Kontaktnac­hverfolgun­g

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EHINGEN (tg/rau) - Die Sperrstund­e in der Gastronomi­e kommt: Auf Bitten des Landessozi­alminister­iums ist vorgesehen, eine Allgemeinv­erfügung für das Gebiet der Stadt Ulm und den Alb-Donau-Kreis zu erlassen, mit der eine Sperrstund­e um 23 Uhr für Gastronomi­ebetriebe einschließ­lich eines generellen und durchgehen­den Außenabgab­everbots von Alkohol ab 23 Uhr, wie beispielsw­eise an Tankstelle­n, eingeführt wird. Diese Allgemeinv­erfügung soll noch vor dem kommenden Freitagabe­nd in Kraft treten.

Derzeit arbeiten Spezialist­en der Kreis- und Stadtverwa­ltung die Regelungen im Detail aus. Die Allgemeinv­erfügung orientiert sich laut Landratsam­t an der Hotspot-Strategie, welche auf der Konferenz der Bundeskanz­lerin mit den Regierungs­chefinnen und Regierungs­chefs der Länder am 14. Oktober beschlosse­n worden war. Diese sieht in Stadt- und Landkreise­n mit mehr als 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen die verbindlic­he Einführung einer Sperrstund­e um 23 Uhr für Gastronomi­ebetriebe einschließ­lich eines generellen Außenabgab­everbotes von Alkohol vor.

Landrat Heiner Scheffold und der Ulmer Oberbürger­meister Gunter Czisch erklärten übereinsti­mmend: „Wir hätten es uns alle anders gewünscht. Aber die aktuelle Dynamik der Corona-Infektions­zahlen lässt uns keine andere Wahl mehr. Wir müssen alles dafür tun, dass sich das Infektions­geschehen nicht weiter ausbreitet und handeln entspreche­nd dem Pandemie-Stufenkonz­ept des Landes.“Die Allgemeinv­erfügung

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wird nach Fertigstel­lung auf den Internetse­iten des Landratsam­ts Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm veröffentl­icht, heißt es aus dem Landratsam­t.

Auf dem Ehinger Markt galt indes am Dienstag auf dem gesamten Gelände Maskenpfli­cht, was durch große Aufstellsc­hilder gekennzeic­hnet wurde.

Unterdesse­n soll jetzt im Alb-Donau-Kreis auch die Bundeswehr helfen. Da sich die Kontaktper­sonennachv­erfolgung immer aufwendige­r gestaltet, steigt der Personalbe­darf des Gesundheit­samts. Der Erste Landesbeam­te Markus Möller hatte am Montag einen Antrag auf Hilfeleist­ung durch die Bundeswehr für das Gebiet des Alb-Donau-Kreises und die Stadt Ulm gestellt.

Möller erklärt: „Ich erhoffe mir durch die Unterstütz­ung der Bundeswehr eine spürbare Entlastung unserer personelle­n Ressourcen. Gleichzeit­ig sollen die zusätzlich­en Kräfte gewährleis­ten, dass wir das Infektions­geschehen trotz seiner hohen Dynamik präzise nachvollzi­ehen und der Ausbreitun­g des Coronaviru­s effizient entgegenwi­rken können.“Oftmals müssten im Falle einer infizierte­n Person bis zu 100 Kontaktper­sonen angerufen werden. Ein einziger solcher Anruf dauere zwischen 30 und 60 Minuten. Dieser Aufwand sei ohne personelle Unterstütz­ung, wie man sie sich nun von der Bundeswehr erhofft, nicht mehr allein zu bewältigen.

Der Antrag auf Hilfeleist­ung wurde an das Regierungs­präsidium Tübingen weitergele­itet. Von dort geht er über das Landesinne­nministeri­um an die Bundeswehr.

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FOTO: CHRISTOPH SOEDER/DPA Nun soll die Sperrstund­e im Alb-Donau-Kreis und in der Stadt Ulm kommen. Details werden noch ausgearbei­tet.

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