Schwäbische Zeitung (Biberach)
Steinhausen legt Vergaberichtlinien fest
Vor allem Familien und Einheimische sollen eine Chance auf einen Bauplatz erhalten
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STEINHAUSEN AN DER ROTTUM Der Gemeinderat Steinhausen an der Rottum hat die Vergaberichtlinien für das Baugebiet Weidenhalde festgelegt. Konkret geht es um elf Bauplätze im zweiten Bauabschnitt. Die Vergabekriterien werden dann auch beim Baugebiet Buschhorn angewendet, wenn die Bauplätze dort zum Verkauf stehen. Den Bauplatzpreis hat die Gemeinde auf 94,50 Euro pro Quadratmeter festgelegt, zuzüglich der Kosten für die Herstellung des Schmutzwasser- und Regenwasserkanals und für die Vermessung. Dieser Preis entspricht dem vollen Wert des Grundstücks.
Um eventuelle Klagen von Bewerbern zu vermeiden, orientieren sich die Steinhauser Richtlinien eng an den EU-Kautelen. Diese wurden von der Europäischen Kommission, dem Bundesumweltministerium und der Bayrischen Staatsregierung zusammen ausgearbeitet. Demnach sind die Vergaberichtlinien in zwei Blöcke eingeteilt: erstens soziale Kriterien und zweitens, ob bereits der Hauptwohnsitz in Steinhausen besteht, die Person ein Ehrenamt ausübt und in der Gemeinde arbeitet.
Die Vergaberichtlinien sollen es vor allem jungen Familien ermöglichen, in Steinhausen an der Rottum zu bauen. Zudem sollen Einheimische zum Zug kommen. Dies spiegelt sich in der Punkteverteilung wider. Ein Paar, das sich zusammen bewirbt, erhält zehn Punkte. Es muss aber nicht verheiratet sein, sondern nur zusammen einziehen. Hat das Paar ein Kind, gibt das weitere fünf Punkte, für das zweite und dritte Kind gibt es dann jeweils noch einmal zehn Punkte – wobei die Höchstpunktzahl pro Bewerberpaar 30 ist.
Berücksichtigt wird zudem, ob eine Person mit einzieht, die nachweislich schwerbehindert ist – dies kann maximal 20 Punkte erbringen.
Lebt der Bewerber seit mindestens drei Monaten bereits in der Gemeinde, gibt das sechs Punkte. Sind es mehr als vier Jahre, sind es 30 Punkte. Wer zudem noch aktiv ein Ehrenamt ausübt und das mindestens seit zwei Jahren, kann weitere 20
Punkte hierfür erhalten. Maximal 20 Punkte gibt es auch, wer einen Arbeitsplatz in der Gemeinde hat. Sowohl für den ersten als auch für den zweiten Kriterienblock gibt es maximal 50 Punkte. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Nicht berücksichtigt werden kann, wenn ehemalige Steinhauser sich bewerben. Wer länger als fünf Jahre seinen Hauptwohnsitz außerhalb der Gemeinde hatte, zum Beispiel aufgrund eines Studiums oder der Ausbildung, kann allein für seine Herkunft keine Punkte erhalten. Das lassen die EU-Kautelen nicht zu. „Das ist sehr schade, denn natürlich möchten wir jungen Steinhausern die Möglichkeit geben, wieder in ihre Heimat zurückzukehren, aber da gibt es rechtlich keine Handhabe“, sagte Reck.