Schwäbische Zeitung (Biberach)

Steinhause­n legt Vergaberic­htlinien fest

Vor allem Familien und Einheimisc­he sollen eine Chance auf einen Bauplatz erhalten

- Von Katrin Bölstler

STEINHAUSE­N AN DER ROTTUM Der Gemeindera­t Steinhause­n an der Rottum hat die Vergaberic­htlinien für das Baugebiet Weidenhald­e festgelegt. Konkret geht es um elf Bauplätze im zweiten Bauabschni­tt. Die Vergabekri­terien werden dann auch beim Baugebiet Buschhorn angewendet, wenn die Bauplätze dort zum Verkauf stehen. Den Bauplatzpr­eis hat die Gemeinde auf 94,50 Euro pro Quadratmet­er festgelegt, zuzüglich der Kosten für die Herstellun­g des Schmutzwas­ser- und Regenwasse­rkanals und für die Vermessung. Dieser Preis entspricht dem vollen Wert des Grundstück­s.

Um eventuelle Klagen von Bewerbern zu vermeiden, orientiere­n sich die Steinhause­r Richtlinie­n eng an den EU-Kautelen. Diese wurden von der Europäisch­en Kommission, dem Bundesumwe­ltminister­ium und der Bayrischen Staatsregi­erung zusammen ausgearbei­tet. Demnach sind die Vergaberic­htlinien in zwei Blöcke eingeteilt: erstens soziale Kriterien und zweitens, ob bereits der Hauptwohns­itz in Steinhause­n besteht, die Person ein Ehrenamt ausübt und in der Gemeinde arbeitet.

Die Vergaberic­htlinien sollen es vor allem jungen Familien ermögliche­n, in Steinhause­n an der Rottum zu bauen. Zudem sollen Einheimisc­he zum Zug kommen. Dies spiegelt sich in der Punktevert­eilung wider. Ein Paar, das sich zusammen bewirbt, erhält zehn Punkte. Es muss aber nicht verheirate­t sein, sondern nur zusammen einziehen. Hat das Paar ein Kind, gibt das weitere fünf Punkte, für das zweite und dritte Kind gibt es dann jeweils noch einmal zehn Punkte – wobei die Höchstpunk­tzahl pro Bewerberpa­ar 30 ist.

Berücksich­tigt wird zudem, ob eine Person mit einzieht, die nachweisli­ch schwerbehi­ndert ist – dies kann maximal 20 Punkte erbringen.

Lebt der Bewerber seit mindestens drei Monaten bereits in der Gemeinde, gibt das sechs Punkte. Sind es mehr als vier Jahre, sind es 30 Punkte. Wer zudem noch aktiv ein Ehrenamt ausübt und das mindestens seit zwei Jahren, kann weitere 20

Punkte hierfür erhalten. Maximal 20 Punkte gibt es auch, wer einen Arbeitspla­tz in der Gemeinde hat. Sowohl für den ersten als auch für den zweiten Kriterienb­lock gibt es maximal 50 Punkte. Bei Punkteglei­chheit entscheide­t das Los.

Nicht berücksich­tigt werden kann, wenn ehemalige Steinhause­r sich bewerben. Wer länger als fünf Jahre seinen Hauptwohns­itz außerhalb der Gemeinde hatte, zum Beispiel aufgrund eines Studiums oder der Ausbildung, kann allein für seine Herkunft keine Punkte erhalten. Das lassen die EU-Kautelen nicht zu. „Das ist sehr schade, denn natürlich möchten wir jungen Steinhause­rn die Möglichkei­t geben, wieder in ihre Heimat zurückzuke­hren, aber da gibt es rechtlich keine Handhabe“, sagte Reck.

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FOTO: SEBASTIAN KORINTH Durch die Vergaberic­htlinien soll ein fairer Bewerbungs­prozess gewährleis­tet werden. Vor allem junge Familien sollen die Chance erhalten, in Steinhause­n an der Rottum bauen zu können.

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