Schwäbische Zeitung (Biberach)

Neue Regeln für Gottesdien­ste

-

BIBERACH (sz) - Durch die Einstufung in Pandemiest­ufe 3 ergeben sich für die fünf Kirchengem­einden der Seelsorgee­inheit Biberach folgende verbindlic­he Verordnung­en: Zu den Gottesdien­sten, auch an den Wochentage­n, ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei den Pfarrbüros erforderli­ch. Das Tragen der Alltagsmas­ke (Mundschutz) ist beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflicht­end, ebenso auch während des Gottesdien­stes. Es erfolgt keine Mundkommun­ion. Das Singen im Gottesdien­st ist nicht möglich. Auf den Abstand von 1,5 Metern ist zu achten. Bei Krankheits­symptomen sollte man die Kirche nicht betreten. Andachten, Rosenkranz­gebet, Fatimagebe­t, Frauengebe­t und andere Gottesdien­ste sind im Moment nur möglich, wenn Ordner eingeteilt sind.

Den Ordnern ist Folge zu leisten, damit ein guter und harmonisch­er Verlauf des Gottesdien­stes möglich ist. Krankensal­bungen sind bedingt durch die hohe Infektions­gefahr vorläufig nicht möglich. Die Pfarrbüros sind weiter für den Publikumsv­erkehr geschlosse­n. Sie sind telefonisc­h oder per E-Mail erreichbar. St. Martin: Telefon 07351/18140, E-Mail stmartin.biberach@drs.de; St. Josef und St. Alban: Telefon

9467; stjosef.biberach@drs.de. Zur Heiligsten Dreifaltig­keit und St. Gallus: Telefon 07351/22122; dreifaltig­keit.biberach@drs.de.

Die Seelsorger sind telefonisc­h erreichbar: Pfarrer Stefan Ruf: 07351/181412; Pfarrer Josy Thomas: 07351/28889; Pastoralre­ferentin Steffi Brüggemann: 07351/5280654; Gemeindere­ferent Martin Rodi: 07351/181413.

Newspapers in German

Newspapers from Germany