Schwäbische Zeitung (Biberach)
Italiens Regierung verschärft Maßnahmen
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ROM (dpa) - Unter dem Druck steigender Infektionszahlen hat Italiens Ministerpräsident Giuseppe Conte ein neues Paket von Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus unterzeichnet. Landesweit müssen demnach alle Restaurants und Bars von Montag an um 18 Uhr für Gäste schließen. Zudem dürfen auch Kinos, Theater, Fitnessstudios, Bäder, Skiresorts und Konzerthallen nicht mehr öffnen. Die Maßnahmen sollen zunächst bis zum 24. November gelten.
Unternehmen hatten sich über neue Einschränkungen wegen der Auswirkungen auf ihre Geschäftslage besorgt gezeigt. Zudem gab es in Rom und Neapel, wo nächtliche Ausgangssperren bereits in Kraft sind, am Wochenende gewalttätige Proteste gegen Einschränkungen. Italien hatte zu Beginn der Pandemie zu den am stärksten getroffenen Ländern in Europa gehört. Zuletzt stiegen die Infektionszahlen wieder stark an. Die offizielle Zahl der Neuinfektionen lag am Sonntag auf dem Rekordwert von 21 273.
Seit Beginn der Pandemie gab es in dem Mittelmeerland damit 525 782 bestätigte Infektionen mit dem Virus Sars-CoV-2.
Die Zahl der Todesopfer stieg um 128 auf 37 338.
Spanische Regierung ruft Gesundheitsnotstand aus
MADRID (dpa) - Zur Eindämmung der rapide steigenden CoronaInfektionszahlen hat die Regierung in Spanien erneut den nationalen Notstand ausgerufen und eine nächtliche Ausgehsperre angekündigt. Die Verhängung des sogenannten Alarmzustands, der dritthöchsten Notstandsstufe des Landes, wurde am Sonntag bei einer außerordentlichen Ministerratssitzung in Madrid beschlossen, wie Ministerpräsident Pedro Sánchez mitteilte. Die Maßnahme sollte noch am Sonntag mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
Nur unter dem Notstand darf die Regierung die Bewegungsfreiheit der Menschen einschränken. Anders als beim Alarmzustand, der in Spanien wegen Corona zwischen dem 14. März und dem 20. Juni herrschte, wird diesmal keine totale Ausgangssperre, sondern nur ein nächtliches Ausgehverbot zwischen 23 Uhr und sechs Uhr morgens verhängt. Die Regionen bekommen aber Spielraum zur Ausgestaltung der Ausgehsperre und dürfen den Beginn zwischen 22 und 24 Uhr und das Ende zwischen fünf und sieben Uhr ansetzen.