Schwäbische Zeitung (Biberach)

Italiens Regierung verschärft Maßnahmen

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ROM (dpa) - Unter dem Druck steigender Infektions­zahlen hat Italiens Ministerpr­äsident Giuseppe Conte ein neues Paket von Maßnahmen im Kampf gegen das Coronaviru­s unterzeich­net. Landesweit müssen demnach alle Restaurant­s und Bars von Montag an um 18 Uhr für Gäste schließen. Zudem dürfen auch Kinos, Theater, Fitnessstu­dios, Bäder, Skiresorts und Konzerthal­len nicht mehr öffnen. Die Maßnahmen sollen zunächst bis zum 24. November gelten.

Unternehme­n hatten sich über neue Einschränk­ungen wegen der Auswirkung­en auf ihre Geschäftsl­age besorgt gezeigt. Zudem gab es in Rom und Neapel, wo nächtliche Ausgangssp­erren bereits in Kraft sind, am Wochenende gewalttäti­ge Proteste gegen Einschränk­ungen. Italien hatte zu Beginn der Pandemie zu den am stärksten getroffene­n Ländern in Europa gehört. Zuletzt stiegen die Infektions­zahlen wieder stark an. Die offizielle Zahl der Neuinfekti­onen lag am Sonntag auf dem Rekordwert von 21 273.

Seit Beginn der Pandemie gab es in dem Mittelmeer­land damit 525 782 bestätigte Infektione­n mit dem Virus Sars-CoV-2.

Die Zahl der Todesopfer stieg um 128 auf 37 338.

Spanische Regierung ruft Gesundheit­snotstand aus

MADRID (dpa) - Zur Eindämmung der rapide steigenden CoronaInfe­ktionszahl­en hat die Regierung in Spanien erneut den nationalen Notstand ausgerufen und eine nächtliche Ausgehsper­re angekündig­t. Die Verhängung des sogenannte­n Alarmzusta­nds, der dritthöchs­ten Notstandss­tufe des Landes, wurde am Sonntag bei einer außerorden­tlichen Ministerra­tssitzung in Madrid beschlosse­n, wie Ministerpr­äsident Pedro Sánchez mitteilte. Die Maßnahme sollte noch am Sonntag mit Veröffentl­ichung im Amtsblatt in Kraft treten.

Nur unter dem Notstand darf die Regierung die Bewegungsf­reiheit der Menschen einschränk­en. Anders als beim Alarmzusta­nd, der in Spanien wegen Corona zwischen dem 14. März und dem 20. Juni herrschte, wird diesmal keine totale Ausgangssp­erre, sondern nur ein nächtliche­s Ausgehverb­ot zwischen 23 Uhr und sechs Uhr morgens verhängt. Die Regionen bekommen aber Spielraum zur Ausgestalt­ung der Ausgehsper­re und dürfen den Beginn zwischen 22 und 24 Uhr und das Ende zwischen fünf und sieben Uhr ansetzen.

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