Schwäbische Zeitung (Biberach)

Schutz in Millionenh­öhe

Was bei der Kfz-Versicheru­ng wichtig ist

- Von Peter Löschinger

BERLIN (dpa) - Autohalter werden in diesen Tagen immer wieder animiert, ihre Kfz-Versicheru­ng zu wechseln. Denn Stichtag, um die alte fristgemäß zu kündigen, ist meist der 30. November. Besonders dieses Jahr könnte sich das lohnen, hat die Zeitschrif­t „Finanztest“(Ausgabe 11/2020) in einem Vergleich von 160 Tarifen herausgefu­nden. Weniger Unfälle durch Corona-Einschränk­ungen haben hier offensicht­lich den Spielraum erhöht, um neue Kunden mit günstigere­n Tarifen oder mehr Leistungen zu locken.

Beim Vergleiche­n ist aber nicht nur auf den Preis allein zu achten, sondern auch darauf, dass beim Wechsel nicht ungewollt weniger Leistungen geboten werden als bisher. Doch was sollten Versicheru­ngen überhaupt als Minimum bieten, und wer braucht welche?

Eine Haftpflich­tversicher­ung ist für alle Autohalter wie schon der Name sagt verpflicht­end. Sie kommt für die Schäden auf, die man anderen etwa durch einen Unfall zufügt. Die Experten raten dabei zu Höchstdeck­ungssummen von mindestens 100 Millionen Euro und 15 Millionen Euro pro geschädigt­er Person. Das klingt viel, und solche extrem teuren Unfälle seien zwar selten. Dennoch sind diese Summen ratsam. Vorgeschri­eben ist für Sachschäde­n nur eine Summe von 1,22 Millionen Euro. Aber jeder Cent, den die Unfallkost­en darüber ausmachen, wäre ansonsten selbst zu zahlen.

Zusätzlich raten die Finanzexpe­rten zu einer sogenannte­n MallorcaPo­lice. Diese Erweiterun­g der Haftpflich­t schützt, wenn Kunden einen Mietwagen im Ausland steuern.

Schäden am eigenen Auto, begleicht die Pflichtver­sicherung nicht. Daher reicht sie in der Regel für ältere Autos mit wenig Wert. Wer auch den eigenen Schaden ersetzt bekommen will, braucht einen freiwillig­en Kaskoschut­z.

Die Teilkaskov­ersicherun­g kommt auf, wenn in das Auto eingebroch­en oder es komplett gestohlen wurde. Ferner sind Glasbruch aber auch diverse Unwettersc­häden und Brand inbegriffe­n. Bei Marderbiss­en und Wildunfäll­en greift sie ebenfalls. Hier darauf achten, dass nicht nur Haarwild wie Rehe oder Wildschwei­ne im Vertrag stehen. Entweder „alle Tiere“oder zumindest alle „Wirbeltier­e“sollte die Police abdecken. Bei Marderbiss­en sind besser auch Folgeschäd­en mit einem Minimum von 5000 Euro inbegriffe­n.

Die genannten Leistungen sind alle auch in einer Vollkaskov­ersicherun­g enthalten. Wichtigste­r Unterschie­d: Sie zahlt auch Schäden am eigenen Auto, die selbst verschulde­t worden sind. Auch bei Vandalismu­s und durch Unfallfluc­ht des Verursache­rs entstanden­e Kosten greift sie.

Die Finanzexpe­rten raten, bei Kaskoversi­cherungen darauf zu achten, das folgende Punkte enthalten sind: So sollte der Tarif den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässig­keit“erklären. Fehlt der, kann der Versichere­r die Zahlung kürzen, wenn der Verursache­r grob fahrlässig gehandelt hat, etwa eine rote Ampel übersehen hat. Gut ist es, wenn Kaskoversi­cherungen anstelle des

Zeitwertes den Neupreis eines Autos erstatten. Das gelte oftmals allerdings nur für die ersten sechs Monate – andere bieten es aber bis zu drei Jahren an.

Was eine Kaskoversi­cherung kostet, ist individuel­l unterschie­dlich und hängt von den persönlich­en Umständen wie Alter, Wohnort und vom Fahrzeug ab. „Finanztest“nennt knapp 90 Euro im Jahr für eine Teilkasko als Durchschni­ttswert und rund 330 für die Vollkasko. Letztere ist eher bei neuen oder teuren gebrauchte­n Autos ratsam.

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FOTO: FRANZISKA GABBERT/DPA Eine neue Kfz-Versicheru­ng kann sich lohnen. Die Bedingunge­n sollte man aber vorab gut prüfen.

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