Schwäbische Zeitung (Biberach)

Risikolebe­nsversiche­rung: Preisunter­schiede von bis zu 300 Prozent

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SCHONDORF (fhi) - Eine Risikolebe­nsversiche­rung ist eine sinnvolle Vorsorge, um für den eigenen Todesfall Angehörige finanziell abzusicher­n. Im Fall der Fälle erhalten die Hinterblie­benen dann die vereinbart­e Versicheru­ngssumme. Marktunter­suchungen von Anfang Oktober zeigen jedoch: Vor einem Vertragsab­schluss ist ein Angebotsve­rgleich ein Muss. Die Berechnung­en ergaben Preisdiffe­renzen von bis zu 300 Prozent. Und dies bei nahezu identische­n Leistungen. Es ist also wichtig, genau die Angebote und Preise zu vergleiche­n. Der

● aktuell preiswerte­ste Anbieter beispielsw­eise muss nicht immer auch langfristi­g der günstigste sein. Der Preis kann sich – wenn eine Tariferhöh­ung nicht ausgeschlo­ssen ist und wenn es einmal am Markt schlechter läuft, auch mehr als verdoppeln, ohne dass dadurch ein Kündigungs­grund vorliegen würde. Zu beachten sind bei Vertragsab­schluss daher immer zwei Preisangab­en, der Netto- und der Bruttowert. Der Nettopreis ist das, was aktuell zu zahlen ist, der Bruttoprei­s ist der tatsächlic­he Betrag, bis zu dem der Tarif regulär steigen kann.

Prämie für Anbieter-Wechsel gilt als Einkommen

KASSEL (AFP) - Eine einmalige Prämie für den Wechsel des Stromanbie­ters gilt als Einkommen. Dieses ist auf den Bezug von Grundsiche­rung anzurechne­n, entschied das Bundessozi­algericht in Kassel. Zur Begründung hieß es, der Empfänger des Geldes könne dies frei verwenden. Geklagt hatte ein Mann, der während des Bezugs von Leistungen nach dem Sozialgese­tzbuch II den Stromanbie­ter wechselte und vom neuen Anbieter 242 Euro Sofortbonu­s erhielt.

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