Schwäbische Zeitung (Biberach)
Risikolebensversicherung: Preisunterschiede von bis zu 300 Prozent
SCHONDORF (fhi) - Eine Risikolebensversicherung ist eine sinnvolle Vorsorge, um für den eigenen Todesfall Angehörige finanziell abzusichern. Im Fall der Fälle erhalten die Hinterbliebenen dann die vereinbarte Versicherungssumme. Marktuntersuchungen von Anfang Oktober zeigen jedoch: Vor einem Vertragsabschluss ist ein Angebotsvergleich ein Muss. Die Berechnungen ergaben Preisdifferenzen von bis zu 300 Prozent. Und dies bei nahezu identischen Leistungen. Es ist also wichtig, genau die Angebote und Preise zu vergleichen. Der
● aktuell preiswerteste Anbieter beispielsweise muss nicht immer auch langfristig der günstigste sein. Der Preis kann sich – wenn eine Tariferhöhung nicht ausgeschlossen ist und wenn es einmal am Markt schlechter läuft, auch mehr als verdoppeln, ohne dass dadurch ein Kündigungsgrund vorliegen würde. Zu beachten sind bei Vertragsabschluss daher immer zwei Preisangaben, der Netto- und der Bruttowert. Der Nettopreis ist das, was aktuell zu zahlen ist, der Bruttopreis ist der tatsächliche Betrag, bis zu dem der Tarif regulär steigen kann.
Prämie für Anbieter-Wechsel gilt als Einkommen
KASSEL (AFP) - Eine einmalige Prämie für den Wechsel des Stromanbieters gilt als Einkommen. Dieses ist auf den Bezug von Grundsicherung anzurechnen, entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Zur Begründung hieß es, der Empfänger des Geldes könne dies frei verwenden. Geklagt hatte ein Mann, der während des Bezugs von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II den Stromanbieter wechselte und vom neuen Anbieter 242 Euro Sofortbonus erhielt.