Schwäbische Zeitung (Biberach)
Das gilt für Einrichtungen der Stadt und die Vereine
Corona-Verordnung: Stadtbücherei bleibt geöffnet, VHS teilweise
BIBERACH (sz) - Die Stadt Biberach gibt in einer Pressemitteilung einen Überblick über die Auswirkungen der neuen Corona-Verordnung auf ihre verschiedenen Einrichtungen sowie auf das Vereinsleben.
Die Stadtbücherei
bleibt auch im November zu den normalen Öffnungszeiten (Dienstag bis Freitag, 10 bis 19 Uhr, samstags 10 bis 14 Uhr) zugänglich. Der Besuch soll sich auf Auswahl und Ausleihe von Medien und maximal 30 Minuten beschränken. Die Rückgabe von Medien erfolgt über die Außenrückgabe, ausgenommen großformatige Medien wie Brettspiele, E-Book-Reader, Bibliothek der Dinge oder kleine Medien wie Tonies (diese nimmt der Service im Erdgeschoss entgegen). Anmeldung und Beratung am Service im Erdgeschoss ist möglich. Es dürfen sich maximal 90 Kunden gleichzeitig im Haus befinden. Alle Veranstaltungen für November werden abgesagt.
Volkshochschule: Untersagt sind Bewegungsangebote wie Yoga- oder Gymnastikkurse, alle anderen Kurse dürfen stattfinden. Teilnehmer laufender Kurse wurden informiert.
Der Unterricht an der
darf stattfinden, untersagt sind Klassenvorspiele.
muss geschlossen
Das Museum
bleiben.
Die städtischen Archive und das Wieland-Archiv
bleiben geöffnet. Terminvereinbarung ist allerdings erforderlich, Telefon 07351/519614. und andere
auch die bleiben geöffnet. Wie bisher wird der Zugang zur Vermeidung von Menschenansammlungen aber über die jeweilige Türöffnungsanlage gesteuert.
Rathaus Dienststellen,
BrunoFrey-Musikschule
städtische Ortsverwaltungen,
Die Stadt bittet dringend, einen Termin zu vereinbaren, vor allem für Anliegen, die im Bürgeramt erledigt werden müssen wie Anmeldung, Ummeldung oder Ausweisangelegenheiten.
Termine
für das können online über den Link www.biberach-riss.de/termin-online-reservieren vereinbart werden. Die städtische Telefonzentrale ist unter 51-0 zu erreichen.
Alle
Bürgeramt
Kulturveranstaltungen
mussten abgesagt werden. Die bereits verkauften Veranstaltungstickets behalten ihre Gültigkeit für die noch nicht fixen Ersatztermine. Manche Veranstaltungen müssen allerdings auch ersatzlos gestrichen werden. Für abgesagte Veranstaltungen ohne Ersatztermin wird der volle Ticketpreis erstattet. Wer sich jedoch solidarisch mit den Künstlern zeigen möchte, behält sein Ticket. Diese Gelder fließen komplett an die Künstler und Agenturen.
Stadtführungen
können für maximal zehn Teilnehmer aus einem Haushalt gebucht werden. Buchung unter Telefon 07351/51165, per E-Mail an tourismus@biberach-riss.de oder unter www.biberach- tourismus.de.
Erforderliche
Mitgliederversammlungen von Vereinen
sind als sonstige Veranstaltungen mit maximal 100 Teilnehmern zulässig. Auf das Angebot, hierfür die Gigelberghalle im Rahmen der freien Kapazitäten zu nutzen, wird verwiesen.
können in städtischen Vereinsräumen mit maximal zehn Personen aus zwei Haushalten stattfinden.
Vereinsproben
Der Gemeinderat städtische Gremien
und andere dürfen weiterhin tagen, wobei in Absprache mit dem Ältestenrat festgelegt wird, welche Themen geschoben werden. Überdies soll eine Sitzungsdauer von zweieinhalb Stunden nicht überschritten werden.
Der Martinimarkt
darf abgehalten werden. Gleiches gilt nach aktuellem Stand für das kleine Adventsmarktangebot ab 28. November, wie die Stadtverwaltung nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium erfahren hat.
Spiel- und Bolzplätze
darf man nutzen, sofern die einschlägigen Regeln (AHA) befolgt werden. Auch hier gilt: allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.