Schwäbische Zeitung (Biberach)

Das gilt für Einrichtun­gen der Stadt und die Vereine

Corona-Verordnung: Stadtbüche­rei bleibt geöffnet, VHS teilweise

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BIBERACH (sz) - Die Stadt Biberach gibt in einer Pressemitt­eilung einen Überblick über die Auswirkung­en der neuen Corona-Verordnung auf ihre verschiede­nen Einrichtun­gen sowie auf das Vereinsleb­en.

Die Stadtbüche­rei

bleibt auch im November zu den normalen Öffnungsze­iten (Dienstag bis Freitag, 10 bis 19 Uhr, samstags 10 bis 14 Uhr) zugänglich. Der Besuch soll sich auf Auswahl und Ausleihe von Medien und maximal 30 Minuten beschränke­n. Die Rückgabe von Medien erfolgt über die Außenrückg­abe, ausgenomme­n großformat­ige Medien wie Brettspiel­e, E-Book-Reader, Bibliothek der Dinge oder kleine Medien wie Tonies (diese nimmt der Service im Erdgeschos­s entgegen). Anmeldung und Beratung am Service im Erdgeschos­s ist möglich. Es dürfen sich maximal 90 Kunden gleichzeit­ig im Haus befinden. Alle Veranstalt­ungen für November werden abgesagt.

Volkshochs­chule: Untersagt sind Bewegungsa­ngebote wie Yoga- oder Gymnastikk­urse, alle anderen Kurse dürfen stattfinde­n. Teilnehmer laufender Kurse wurden informiert.

Der Unterricht an der

darf stattfinde­n, untersagt sind Klassenvor­spiele.

muss geschlosse­n

Das Museum

bleiben.

Die städtische­n Archive und das Wieland-Archiv

bleiben geöffnet. Terminvere­inbarung ist allerdings erforderli­ch, Telefon 07351/519614. und andere

auch die bleiben geöffnet. Wie bisher wird der Zugang zur Vermeidung von Menschenan­sammlungen aber über die jeweilige Türöffnung­sanlage gesteuert.

Rathaus Dienststel­len,

BrunoFrey-Musikschul­e

städtische Ortsverwal­tungen,

Die Stadt bittet dringend, einen Termin zu vereinbare­n, vor allem für Anliegen, die im Bürgeramt erledigt werden müssen wie Anmeldung, Ummeldung oder Ausweisang­elegenheit­en.

Termine

für das können online über den Link www.biberach-riss.de/termin-online-reserviere­n vereinbart werden. Die städtische Telefonzen­trale ist unter 51-0 zu erreichen.

Alle

Bürgeramt

Kulturvera­nstaltunge­n

mussten abgesagt werden. Die bereits verkauften Veranstalt­ungsticket­s behalten ihre Gültigkeit für die noch nicht fixen Ersatzterm­ine. Manche Veranstalt­ungen müssen allerdings auch ersatzlos gestrichen werden. Für abgesagte Veranstalt­ungen ohne Ersatzterm­in wird der volle Ticketprei­s erstattet. Wer sich jedoch solidarisc­h mit den Künstlern zeigen möchte, behält sein Ticket. Diese Gelder fließen komplett an die Künstler und Agenturen.

Stadtführu­ngen

können für maximal zehn Teilnehmer aus einem Haushalt gebucht werden. Buchung unter Telefon 07351/51165, per E-Mail an tourismus@biberach-riss.de oder unter www.biberach- tourismus.de.

Erforderli­che

Mitglieder­versammlun­gen von Vereinen

sind als sonstige Veranstalt­ungen mit maximal 100 Teilnehmer­n zulässig. Auf das Angebot, hierfür die Gigelbergh­alle im Rahmen der freien Kapazitäte­n zu nutzen, wird verwiesen.

können in städtische­n Vereinsräu­men mit maximal zehn Personen aus zwei Haushalten stattfinde­n.

Vereinspro­ben

Der Gemeindera­t städtische Gremien

und andere dürfen weiterhin tagen, wobei in Absprache mit dem Ältestenra­t festgelegt wird, welche Themen geschoben werden. Überdies soll eine Sitzungsda­uer von zweieinhal­b Stunden nicht überschrit­ten werden.

Der Martinimar­kt

darf abgehalten werden. Gleiches gilt nach aktuellem Stand für das kleine Adventsmar­ktangebot ab 28. November, wie die Stadtverwa­ltung nach Rücksprach­e mit dem Wirtschaft­sministeri­um erfahren hat.

Spiel- und Bolzplätze

darf man nutzen, sofern die einschlägi­gen Regeln (AHA) befolgt werden. Auch hier gilt: allein, zu zweit oder mit den Angehörige­n des eigenen Haushalts.

 ?? GRAFIK: STADTVERWA­LTUNG BIBERACH ?? Die Stadt Biberach hat an neuralgisc­hen Punkten Schilder angebracht, die ausdrückli­ch auf die Maskenpfli­cht hinweisen. Die Schilder befinden sich beispielsw­eise an den Eingängen zur Fußgängerz­one und am Bahnhof.
GRAFIK: STADTVERWA­LTUNG BIBERACH Die Stadt Biberach hat an neuralgisc­hen Punkten Schilder angebracht, die ausdrückli­ch auf die Maskenpfli­cht hinweisen. Die Schilder befinden sich beispielsw­eise an den Eingängen zur Fußgängerz­one und am Bahnhof.

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