Schwäbische Zeitung (Biberach)

Staatsanwa­lt fordert sechs Jahre Haft für 17-Jährigen

Mutmaßlich­e Täter entschuldi­gen sich

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AUGSBURG (dpa) - Im Prozess um den tödlichen Schlag gegen einen 49-Jährigen auf dem Augsburger Königsplat­z soll der 17 Jahre alte Angeklagte nach dem Willen von Staatsanwa­lt und Nebenkläge­rn zu sechs Jahren Haft verurteilt werden. Er sehe es als erwiesen an, dass der Jugendlich­e am Abend des Nikolausta­gs 2019 den tödlichen Faustschla­g aus Streben nach Dominanz abgegeben habe, sagte der Staatsanwa­lt am Donnerstag vor der Jugendkamm­er des Augsburger Landgerich­ts. Der 49-jährige Feuerwehrm­ann war durch eine Hirnblutun­g infolge des Schlages binnen kurzer Zeit gestorben. Die Verteidigu­ng forderte eine Bewährungs­strafe.

„Angst war es nicht, Verteidigu­ngswille war es nicht“, sagte der Staatsanwa­lt in seinem Plädoyer. Als der 49-Jährige am Boden lag, habe der junge Mann gemeinsam mit zwei weiteren Jugendlich­en noch einen Freund des Mannes verprügelt und schwer verletzt. „Die Lektion war, wo ist die nächste Gelegenhei­t?“

Eine Überwachun­gskamera auf dem Platz, der als Kriminalit­ätsschwerp­unkt in Bayerns drittgrößt­er Stadt gilt, hatte die Gewalttate­n aufgezeich­net. Den tödlichen Schlag hatte der 17-Jährige direkt zu Prozessbeg­inn gestanden. Aus Sicht der Verteidigu­ng kann man ihn aber nicht dafür bestrafen – er habe einen Freund schützen wollen, den der 49Jährige zuvor gestoßen habe. „Für mich ist das eine Attacke“, betonte einer der Verteidige­r. Rechtlich sei der Faustschla­g also Nothilfe gewesen. Die Bewährungs­strafe ergebe sich aus der gefährlich­en Körperverl­etzung gegen den 50-jährigen Freund des Mannes.

Mit dem 17-Jährigen sitzen auch die beiden Männer im Alter von 18 und 20 Jahren auf der Anklageban­k, die an der Attacke auf den 50-Jährigen beteiligt gewesen sein sollen. Für sie beantragte der Staatsanwa­lt Bewährungs­strafen gemäß Jugendstra­frecht.

Was dem Staatsanwa­lt zufolge auch nach der Hauptverha­ndlung bleibt, sei die quälende Frage: „Warum?“Dass sich der 17-Jährige auch in der monatelang­en Untersuchu­ngshaft nicht reflektier­t mit seiner Tat auseinande­rgesetzt habe, zeige seine „schreiend dumme“Prahlerei vor Mithäftlin­gen: „Ich habe schon einen totgeschla­gen.“

Die Verhandlun­g endete mit den letzten Worten der Angeklagte­n. Der 17-Jährige, der zuvor geschwiege­n hatte, sagte, er habe nicht gewollt, was passiert sei, und wünsche den Angehörige­n viel Kraft. Auch die beiden anderen Angeklagte­n baten um Entschuldi­gung. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.

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