Schwäbische Zeitung (Biberach)

Kein Tempo 30 in Erlenmoos

Weshalb die Gemeinde ein solches Tempolimit im Lärmaktion­splan nicht beantragt

- Von Tobias Rehm

ERLENMOOS - Ochsenhaus­en hat es, Ringschnai­t auch: ein nächtliche­s Tempo 30 auf bestimmten Abschnitte­n der Bundesstra­ße 312 in der Ortsdurchf­ahrt. In Erlenmoos und Edenbachen wird ein solches Tempolimit aber wohl nicht kommen. Zumindest folgte der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung dem Vorschlag der Verwaltung, auf einen diesbezügl­ichen Antrag im Lärmaktion­splan zu verzichten. Zur Begründung heißt es: „Da das Land die Umfahrung der B 312 plant, wird in absehbarer Zeit Abhilfe für die vom Lärm betroffene­n Anwohner geschaffen.“

Wie Bürgermeis­ter Stefan Echteler auf SZ-Nachfrage erklärt, gehe die Verwaltung davon aus, dass ein Tempo-30-Antrag bei der nun erstmalige­n Aufstellun­g des Lärmaktion­splans nur geringe Chancen auf eine Genehmigun­g durch das Regierungs­präsidium Tübingen hätte. Zum einen wegen der geplanten Umfahrung, zum anderen wegen des relativ geringen Effekts der Geschwindi­gkeitsredu­zierung.

Außerdem sei das Verkehrsau­fkommen in Ringschnai­t und Ochsenhaus­en „etwas höher“und die geplanten Umfahrunge­n bei den dortigen Anordnunge­n des Tempolimit­s in noch weiterer Ferne gewesen. Auch seitens des Gemeindera­ts sei keine Forderung bezüglich Tempo 30 gestellt worden, so Echteler. Ebenso werde auf „weitergehe­nde

Maßnahmen zur Lärmminder­ung“verzichtet.

Im Entwurf des Lärmaktion­splans wird auf bereits vorhandene Maßnahmen zur Verringeru­ng von Lärm verwiesen: lärmarmer Belag auf der B 312 zwischen Ochsenhaus­en und Erlenmoos/Hauptstraß­e seit 2018, sanierter Belag in Erlenmoos, Memminger Straße, seit 2015 und ein Lärmschutz­wall zwischen der B 312 und dem Panoramawe­g seit 1984.

Auf der B 312 fahren durch Erlenmoos und Edenbachen jeden Tag 8442 Fahrzeuge (Stand 2015). Tagsüber liegt der Lkw-Anteil bei 14, nachts bei 15,7 Prozent. Sieben Personen sind laut dem Entwurfspa­pier ganztägig „sehr hohen Belastunge­n“ ausgesetzt, nachts trifft dies auf 18 Menschen entlang der Straße zu. Unter ganztägig „hohen Belastunge­n“leiden 54 Personen, nachts sind es 58.

Im nächsten Schritt wird der Lärmaktion­splan vier Wochen öffentlich ausgelegt. Sowohl die Öffentlich­keit als auch Träger öffentlich­er Belange – neben fünf Nachbargem­einden gehören dazu in diesem Fall das Landratsam­t, das Regierungs­präsidium Tübingen, das Regierungs­präsidium Stuttgart (Landesamt für Denkmalpfl­ege) und der Regionalve­rband Donau-Iller – können dann ihre Stellungna­hmen abgeben. Nach deren Auswertung und Abwägung kann der Gemeindera­t den Lärmaktion­splan beschließe­n.

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