Schwäbische Zeitung (Biberach)
Kein Tempo 30 in Erlenmoos
Weshalb die Gemeinde ein solches Tempolimit im Lärmaktionsplan nicht beantragt
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ERLENMOOS - Ochsenhausen hat es, Ringschnait auch: ein nächtliches Tempo 30 auf bestimmten Abschnitten der Bundesstraße 312 in der Ortsdurchfahrt. In Erlenmoos und Edenbachen wird ein solches Tempolimit aber wohl nicht kommen. Zumindest folgte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung dem Vorschlag der Verwaltung, auf einen diesbezüglichen Antrag im Lärmaktionsplan zu verzichten. Zur Begründung heißt es: „Da das Land die Umfahrung der B 312 plant, wird in absehbarer Zeit Abhilfe für die vom Lärm betroffenen Anwohner geschaffen.“
Wie Bürgermeister Stefan Echteler auf SZ-Nachfrage erklärt, gehe die Verwaltung davon aus, dass ein Tempo-30-Antrag bei der nun erstmaligen Aufstellung des Lärmaktionsplans nur geringe Chancen auf eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Tübingen hätte. Zum einen wegen der geplanten Umfahrung, zum anderen wegen des relativ geringen Effekts der Geschwindigkeitsreduzierung.
Außerdem sei das Verkehrsaufkommen in Ringschnait und Ochsenhausen „etwas höher“und die geplanten Umfahrungen bei den dortigen Anordnungen des Tempolimits in noch weiterer Ferne gewesen. Auch seitens des Gemeinderats sei keine Forderung bezüglich Tempo 30 gestellt worden, so Echteler. Ebenso werde auf „weitergehende
Maßnahmen zur Lärmminderung“verzichtet.
Im Entwurf des Lärmaktionsplans wird auf bereits vorhandene Maßnahmen zur Verringerung von Lärm verwiesen: lärmarmer Belag auf der B 312 zwischen Ochsenhausen und Erlenmoos/Hauptstraße seit 2018, sanierter Belag in Erlenmoos, Memminger Straße, seit 2015 und ein Lärmschutzwall zwischen der B 312 und dem Panoramaweg seit 1984.
Auf der B 312 fahren durch Erlenmoos und Edenbachen jeden Tag 8442 Fahrzeuge (Stand 2015). Tagsüber liegt der Lkw-Anteil bei 14, nachts bei 15,7 Prozent. Sieben Personen sind laut dem Entwurfspapier ganztägig „sehr hohen Belastungen“ ausgesetzt, nachts trifft dies auf 18 Menschen entlang der Straße zu. Unter ganztägig „hohen Belastungen“leiden 54 Personen, nachts sind es 58.
Im nächsten Schritt wird der Lärmaktionsplan vier Wochen öffentlich ausgelegt. Sowohl die Öffentlichkeit als auch Träger öffentlicher Belange – neben fünf Nachbargemeinden gehören dazu in diesem Fall das Landratsamt, das Regierungspräsidium Tübingen, das Regierungspräsidium Stuttgart (Landesamt für Denkmalpflege) und der Regionalverband Donau-Iller – können dann ihre Stellungnahmen abgeben. Nach deren Auswertung und Abwägung kann der Gemeinderat den Lärmaktionsplan beschließen.