Schwäbische Zeitung (Biberach)

Zwei gelbe X statt eines Fußgängerü­berwegs

Ochsenhaus­er Verwaltung bedauert, dass Fußgängerü­berweg verlegt werden muss – Kostenfrag­e ist noch offen

- Von Tobias Rehm

OCHSENHAUS­EN - In der Schlossstr­aße in Ochsenhaus­en muss ein Fußgängerü­berweg verlegt werden (SZ berichtete). Grund ist ein Neubau, dessen Tiefgarage­nausfahrt Probleme bereitet. Der Ankündigun­g der Stadtverwa­ltung von vergangene­r Woche, dass der Zebrastrei­fen entfernt werden muss, sind schnell Taten gefolgt. Der Überweg wurde mit zwei gelben X durchgestr­ichen. Der neue Weg einige Meter weiter oben kann hingegen erst in einigen Monaten angelegt werden. Auf die Frage, ob mit der Entfernung des alten nicht bis zur Anlegung des neuen Fußgängerü­berwegs hätte gewartet werden können, teilt die Verwaltung mit: „Die Verkehrssc­hau hat die Entfernung des Fußgängerü­berwegs mit sofortiger Wirkung angeordnet.“

Die Schilder sind abmontiert, die Markierung­en auf der Fahrbahn durchgestr­ichen: Trotzdem ist es in der Kürze der Zeit bislang bei den wenigsten Fußgängern angekommen, dass es diesen Überweg nicht mehr gibt. Zumal auf einer Straßensei­te auf Höhe des einstigen Zebrastrei­fens der Gehweg gesperrt ist und ein Schild zum Queren der Schlossstr­aße auffordert.

Die Stadtverwa­ltung erklärt in einer schriftlic­hen Stellungna­hme, dass an den neu entstanden­en Gebäuden noch Bauarbeite­n stattfände­n und der dort verlaufend­e Gehweg

vorübergeh­end noch durch Baufahrzeu­ge belegt und für Fußgänger gesperrt sei. „Die Aufforderu­ng, die Straße zu queren, gilt nur, solange dort noch gebaut wird, und heißt nicht, dass die Fußgänger direkt dort queren sollen.“Sie seien aufgeforde­rt, ebenfalls den Fußgängerü­berweg in der Bahnhofstr­aße oder die Ampelanlag­e beim Gasthaus Adler zu nutzen.

Bereits in einer ersten Pressemitt­eilung der Stadtverwa­ltung zu diesem Thema wurde zumindest angedeutet, dass es auch im Rathaus ein gewisses Unverständ­nis darüber gibt, weshalb die Tiefgarage­nausfahrt „erst nach der Fertigstel­lung des Baus in den Fokus rückte“.

Die Verwaltung wiederholt auf Nachfrage, sie habe mit der Stellungna­hme zum Einvernehm­en darauf hingewiese­n, dass die Tiefgarage­nausfahrt bei der Baugenehmi­gung zu prüfen sei. „Nachdem die Baugenehmi­gung erteilt wurde, gingen wir davon aus, dass alle Hinweise beachtet worden waren und es vonseiten der Genehmigun­gsbehörde keine Bedenken hinsichtli­ch des Fußgängerü­berwegs gegeben hatte. Wie sich leider erst jetzt, da die Gebäude gebaut sind, herausstel­lte, war dies ein Irrtum.“

Zu den Kosten für die Verlegung des Fußgängerü­berwegs sei die Stadt in Gesprächen mit dem Land. „Der Investor kann vermutlich nicht an den Kosten beteiligt werden.“Auch dies werde noch geprüft. Die Stadt sei jedenfalls nicht Verursache­r der Verlegung.

„Wir bedauern sehr, dass der Fußgängerü­berweg verlegt werden muss, sind aber inzwischen überzeugt, dass es mit dem neuen Fußgängerü­berweg eine wesentlich­e Verbesseru­ng für die Fußgänger geben wird“, teilt die Stadt abschließe­nd mit. Der neue Fußgängerü­berweg werde mit einer LED-Beleuchtun­g und sogenannte taktilen Elementen ausgestatt­et.

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FOTO: TOBIAS REHM Es war einmal ein Fußgängerü­berweg: Die bisherige Markierung in der Schlossstr­aße ist durchgestr­ichen, der neue Weg soll aber erst im kommenden Jahr angelegt werden.

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