Schwäbische Zeitung (Biberach)
Onlinehandel: Gilt das Widerrufsrecht auch bei einem Kauf aus dem Ausland?
DÜSSELDORF (dpa) - Dank Internet ist Shoppen denkbar einfach. Nur wenige Klicks und schon ist die gewünschte Ware bestellt. Der Haken: Nicht immer ist klar, wo der Händler eigentlich seinen Sitz hat. Das kann bei Reklamationen zu einem Problem werden. „Wichtig ist es, sich schon vor dem Kauf darüber zu informieren, mit wem ich da eigentlich einen Vertrag mache“, sagt Georg Tryba (Foto: dpa) von der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen im Interview. „Dazu genügt ein Blick in das Impressum.“
Welche Regeln gelten für den Umtausch bei Onlinekäufen?
Ein Recht auf Umtausch hat man bei Onlinekäufen nicht. Das gibt es nur im stationären Handel und auch nur auf Kulanzbasis. Wer etwas im Internet bestellt, hat allerdings ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ich kann gekaufte Waren innerhalb dieser Zeit ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Der Hintergrund: Auch beim Onlineshopping sollen
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Verbraucher die Möglichkeit haben, die Waren auszuprobieren. Von dem Widerrufsrecht ausgenommen sind aber maßgeschneiderte Waren oder Hygieneartikel. Und natürlich können defekte Waren reklamiert werden. Das Gewährleistungsrecht gilt zwei Jahre ab Kauf.
Gelten diese Rechte auch bei Käufen im Ausland?
Ja. Wenn ein Händler in Deutschland Waren anbietet, muss er sich an diese rechtlichen Vorgaben halten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkäufer aus Frankreich oder Hongkong kommt.
Was kann ich tun, wenn ich niemanden erreichen kann?
Das kommt auf den Einzelfall an. Wer über Marktplätze wie bei Amazon kauft, ist zusätzlich geschützt. Denn Amazon zum Beispiel bietet eine A- bis Z-Garantie an. Auch der Käuferschutz von Zahlungsdienstleistern wie Paypal kann helfen, weil man im Zweifel zumindest sein Geld zurückbekommen kann, wenn kein Paket kommt. Wer mit Lastschrift bezahlt hat, kann diese ebenfalls innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückbuchen. Wenn das alles nicht hilft, muss man vor Gericht ziehen.