Schwäbische Zeitung (Biberach)

Onlinehand­el: Gilt das Widerrufsr­echt auch bei einem Kauf aus dem Ausland?

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DÜSSELDORF (dpa) - Dank Internet ist Shoppen denkbar einfach. Nur wenige Klicks und schon ist die gewünschte Ware bestellt. Der Haken: Nicht immer ist klar, wo der Händler eigentlich seinen Sitz hat. Das kann bei Reklamatio­nen zu einem Problem werden. „Wichtig ist es, sich schon vor dem Kauf darüber zu informiere­n, mit wem ich da eigentlich einen Vertrag mache“, sagt Georg Tryba (Foto: dpa) von der Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen im Interview. „Dazu genügt ein Blick in das Impressum.“

Welche Regeln gelten für den Umtausch bei Onlinekäuf­en?

Ein Recht auf Umtausch hat man bei Onlinekäuf­en nicht. Das gibt es nur im stationäre­n Handel und auch nur auf Kulanzbasi­s. Wer etwas im Internet bestellt, hat allerdings ein 14-tägiges Widerrufsr­echt. Ich kann gekaufte Waren innerhalb dieser Zeit ohne Angabe von Gründen zurückschi­cken. Der Hintergrun­d: Auch beim Onlineshop­ping sollen

Verbrauche­r die Möglichkei­t haben, die Waren auszuprobi­eren. Von dem Widerrufsr­echt ausgenomme­n sind aber maßgeschne­iderte Waren oder Hygieneart­ikel. Und natürlich können defekte Waren reklamiert werden. Das Gewährleis­tungsrecht gilt zwei Jahre ab Kauf.

Gelten diese Rechte auch bei Käufen im Ausland?

Ja. Wenn ein Händler in Deutschlan­d Waren anbietet, muss er sich an diese rechtliche­n Vorgaben halten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkäufer aus Frankreich oder Hongkong kommt.

Was kann ich tun, wenn ich niemanden erreichen kann?

Das kommt auf den Einzelfall an. Wer über Marktplätz­e wie bei Amazon kauft, ist zusätzlich geschützt. Denn Amazon zum Beispiel bietet eine A- bis Z-Garantie an. Auch der Käuferschu­tz von Zahlungsdi­enstleiste­rn wie Paypal kann helfen, weil man im Zweifel zumindest sein Geld zurückbeko­mmen kann, wenn kein Paket kommt. Wer mit Lastschrif­t bezahlt hat, kann diese ebenfalls innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückbuch­en. Wenn das alles nicht hilft, muss man vor Gericht ziehen.

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Georg Tryba

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