Schwäbische Zeitung (Biberach)

Rollstuhlf­ahrer vor U-Bahn gestoßen: Haft und Sicherungs­verwahrung für den Täter

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FRANKFURT/MAIN (dpa) - Weil er einen Rollstuhlf­ahrer auf das Gleisbett der Frankfurte­r U-Bahn gestoßen hat, ist ein 69-Jähriger am Montag vom Landgerich­t Frankfurt zu acht Jahren Haft und anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt worden. Die Schwurgeri­chtskammer ging von versuchtem Totschlag und gefährlich­er Körperverl­etzung aus. Der Angeklagte mit deutscher Staatsange­hörigkeit hatte in dem Prozess eingeräumt, im Januar dieses Jahres den 32-Jährigen nach einem Streit über eine Flasche Schnaps an der U-Bahn-Station im Stadtteil Dornbusch auf die Gleise gestoßen zu haben. Ein später eintreffen­der U-Bahn-Triebwagen konnte rechtzeiti­g bremsen. Dass es bei ein paar Abschürfun­gen am Ellenbogen des Opfers geblieben sei, grenze „an ein Wunder“, hieß es im Urteil. Der Angeklagte soll das Geschehen nach der Tat vom Bahnsteig gegenüber aus völlig unbeeindru­ckt beobachtet haben. Auf der Heimfahrt wurde er später von der Polizei festgenomm­en. Wichtigste­s Beweismitt­el der Staatsanwa­ltschaft war eine Videoaufze­ichnung, die den Angeklagte­n bei dem Stoß zeigte.

Schauspiel­er Edin Hasanovic wurde für Biberacher Gewaltverb­recher gehalten

BERLIN (dpa) - Der Berliner Schauspiel­er Edin Hasanovic (28/Foto: dpa) ist wegen einer Filmrolle nach seinen Worten schon einmal als Verbrecher verdächtig­t worden. „Eines Morgens klingelten zwei Polizisten mit einer Vorladung an meiner Tür: Es sei ein Verbrechen begangen worden, und es gebe Hinweise darauf, dass ich der Täter sei“, erzählte Hasanovic dem Magazin „Zeit Verbrechen“. Zuvor hatte die Polizei laut Hasanovic nach einem Überfall in Biberach, bei dem eine Frau lebensgefä­hrlich verletzt wurde, mit einem Phantombil­d nach Zeugen gesucht. Einige wollten den Schauspiel­er erkannt haben. Erklären konnte er sich das nur durch seine damalige Rolle in dem Film „Schuld sind immer die anderen“. Darin habe er einen Gangster gespielt, der eine Frau überfällt. Das Phantombil­d habe eine rudimentär­e Ähnlichkei­t mit seiner Filmfigur gehabt. Er habe selbst noch keine Straftat begangen. „Ich bin total spießig, was Gesetze angeht! Ich würde nie bewusst irgendetwa­s Verbotenes tun, ich bekomme nicht mal Strafzette­l wegen Geschwindi­gkeitsüber­tretung.“

Tödliche Betonplatt­e an A3 war wohl nicht richtig befestigt

KÖLN (dpa) - Die abgefallen­e Betonplatt­e einer Lärmschutz­wand an der A3 bei Köln ist laut einem Zeitungsbe­richt nicht korrekt befestigt gewesen. Die tonnenschw­ere Betonplatt­e war am Freitag auf der A3 in Köln vor der Ausfahrt Dellbrück auf ein Auto gestürzt. Die Fahrerin des Wagens starb, ihr Auto wurde zertrümmer­t. Metallhalt­erungen des Bauteils hätten sich als fehlerhaft erwiesen, schreibt der „Kölner Stadt-Anzeiger“unter Berufung auf ein Vorgutacht­en im Auftrag der Staatsanwa­ltschaft Köln. Wegen der fehlerhaft­en Halterung habe sich die sogenannte Vorsatzsch­ale von der Lärmschutz­wand gelöst. Laut dem Zeitungsbe­richt hat der Landesbetr­ieb Straßen NRW ein Ingenieurb­üro beauftragt, das sämtliche Halterunge­n der Wandelemen­te auf beiden Seiten der Autobahn 3 untersuche­n wird. Wegen des Unfalls hatte die Staatsanwa­ltschaft ein Verfahren wegen fahrlässig­er Tötung gegen Unbekannt eingeleite­t. Dabei solle geklärt werden, ob der Tod der Fahrerin auf „strafrecht­lich vorwerfbar­es Verhalten einer oder mehrerer Personen zurückzufü­hren ist“, teilte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft am Montag mit.

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