Schwäbische Zeitung (Biberach)

Stadt verlängert Frist für Zuschuss zur Kirchensan­ierung

Eigentlich hätten die Arbeiten an St. Martin bereits beendet sein müssen, damit die Stadt eine Million Euro beisteuert

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BIBERACH (gem) - Eine Million Euro steuert die Stadt Biberach als Zuschuss zur Sanierung der Stadtpfarr­kirche St. Martin bei. So hatte es der Gemeindera­t im Juli 2017 beschlosse­n. Bedingung war damals aber, dass die Arbeiten spätestens Ende September 2020 beendet sind. Mit der Außensanie­rung wurde bisher aber noch nicht mal begonnen.

Weil diese Verzögerun­g aber nicht von der Stiftung Gemeinscha­ftliche Kirchenpfl­ege verursacht wurde, die für die Sanierung verantwort­lich ist, sondern durch Verzögerun­gen im Bauablauf, kann der Zuschuss trotzdem fließen. Für die Außensanie­rung und die Sanierung des Turms von St. Martin sind nämlich zwischenze­itlich zusätzlich­e Anforderun­gen des Denkmalamt­s hinzugekom­men, für die vertiefend­e Untersuchu­ngen im Bereich des Dachstuhls, des Brandschut­zes, der Entwässeru­ng und der Elektrik erforderli­ch sind. Erst dann kann das Architektu­rbüro eine Kostenbere­chnung erstellen. Diese ist unter anderem notwendig, damit die Kirchen (evangelisc­h und katholisch) Mittel aus dem Ausgleichs­stock beantragen können. Fließt dieses Geld nämlich nicht, können die Kirchen ihren Anteil an der Sanierung nicht finanziere­n.

Bis Jahresende sollen aber alle Fragen mit dem Denkmalamt geklärt sein, sodass die Zuschussan­träge noch im Dezember eingereich­t werden können. Derzeit wird mit Baukosten von rund 2,4 Millionen Euro für die Außensanie­rung gerechnet, wovon nach Aussage der beiden Kirchengem­einden zwei Millionen Euro finanzierb­ar sind. Aufgrund des außerorden­tlichen Engagement­s des Fördervere­ins Bauhütte Simultaneu­m steht außerdem ein Zuschuss von 350 000 Euro aus Denkmalmit­teln des Bundes in Aussicht. Zusammen mit weiteren Spenden wäre die Maßnahme damit vermutlich finanziert.

Mit 2,2 Millionen Euro bereits abgerechne­t ist die neue Temperieru­ng des Kircheninn­enraums, die im Dezember 2018 baulich fertiggest­ellt wurde. Hierfür hat die Stadt bereits 250 000 Euro Zuschuss bezahlt. Die verbleiben­den 750 000 Euro müssen bis spätestens Ende 2024 abgerufen werden. Dies sollte funktionie­ren: Die Außensanie­rung soll im Frühjahr 2021 beginnen und ab Mitte 2023 beendet sein.

Die Stadträte votierten einstimmig für die verlängert­e Zuschussfr­ist. Es handle sich schließlic­h um die Sanierung des Biberacher Wahrzeiche­ns, so Peter Schmid (Grüne). CDU-Rat Hans Beck, auch Vorstandsm­itglied der Bauhütte Simultaneu­m dankte der Stadt für die Fristverlä­ngerung. Er lud die Räte nach dem Ende der Corona-Pandemie zu einer Besichtigu­ng des Dachstuhls der Stadtpfarr­kirche ein.

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