Schwäbische Zeitung (Biberach)
Stadt verlängert Frist für Zuschuss zur Kirchensanierung
Eigentlich hätten die Arbeiten an St. Martin bereits beendet sein müssen, damit die Stadt eine Million Euro beisteuert
BIBERACH (gem) - Eine Million Euro steuert die Stadt Biberach als Zuschuss zur Sanierung der Stadtpfarrkirche St. Martin bei. So hatte es der Gemeinderat im Juli 2017 beschlossen. Bedingung war damals aber, dass die Arbeiten spätestens Ende September 2020 beendet sind. Mit der Außensanierung wurde bisher aber noch nicht mal begonnen.
Weil diese Verzögerung aber nicht von der Stiftung Gemeinschaftliche Kirchenpflege verursacht wurde, die für die Sanierung verantwortlich ist, sondern durch Verzögerungen im Bauablauf, kann der Zuschuss trotzdem fließen. Für die Außensanierung und die Sanierung des Turms von St. Martin sind nämlich zwischenzeitlich zusätzliche Anforderungen des Denkmalamts hinzugekommen, für die vertiefende Untersuchungen im Bereich des Dachstuhls, des Brandschutzes, der Entwässerung und der Elektrik erforderlich sind. Erst dann kann das Architekturbüro eine Kostenberechnung erstellen. Diese ist unter anderem notwendig, damit die Kirchen (evangelisch und katholisch) Mittel aus dem Ausgleichsstock beantragen können. Fließt dieses Geld nämlich nicht, können die Kirchen ihren Anteil an der Sanierung nicht finanzieren.
Bis Jahresende sollen aber alle Fragen mit dem Denkmalamt geklärt sein, sodass die Zuschussanträge noch im Dezember eingereicht werden können. Derzeit wird mit Baukosten von rund 2,4 Millionen Euro für die Außensanierung gerechnet, wovon nach Aussage der beiden Kirchengemeinden zwei Millionen Euro finanzierbar sind. Aufgrund des außerordentlichen Engagements des Fördervereins Bauhütte Simultaneum steht außerdem ein Zuschuss von 350 000 Euro aus Denkmalmitteln des Bundes in Aussicht. Zusammen mit weiteren Spenden wäre die Maßnahme damit vermutlich finanziert.
Mit 2,2 Millionen Euro bereits abgerechnet ist die neue Temperierung des Kircheninnenraums, die im Dezember 2018 baulich fertiggestellt wurde. Hierfür hat die Stadt bereits 250 000 Euro Zuschuss bezahlt. Die verbleibenden 750 000 Euro müssen bis spätestens Ende 2024 abgerufen werden. Dies sollte funktionieren: Die Außensanierung soll im Frühjahr 2021 beginnen und ab Mitte 2023 beendet sein.
Die Stadträte votierten einstimmig für die verlängerte Zuschussfrist. Es handle sich schließlich um die Sanierung des Biberacher Wahrzeichens, so Peter Schmid (Grüne). CDU-Rat Hans Beck, auch Vorstandsmitglied der Bauhütte Simultaneum dankte der Stadt für die Fristverlängerung. Er lud die Räte nach dem Ende der Corona-Pandemie zu einer Besichtigung des Dachstuhls der Stadtpfarrkirche ein.