Schwäbische Zeitung (Biberach)

Vier befangene Gemeinderä­te

Formfehler und Befangenhe­itsfragen beschäftig­en den Rat vor der Beratung über „Untere Wiesen III“

- Von Sybille Glatz

OCHSENHAUS­EN - Ein Antrag zur Geschäftso­rdnung und die Frage, welche Gemeinderä­te befangen sind oder nicht, haben den Ochsenhaus­er Gemeindera­t vor der Beratung des Bebauungsp­lans „Untere Wiesen III“beschäftig­t.

Denn noch bevor Bürgermeis­ter Andreas Denzel den Tagesordnu­ngspunkt aufgerufen hatte, meldete sich Gemeindera­t Franz Wohnhaas (ProOx) zu Wort und stellte einen Antrag zur Geschäftso­rdnung. „Wir beantragen den Tagesordnu­ngspunkt abzusetzen“, sagte Wohnhaas. Er begründete den Antrag damit, dass zum einen die Auslegung des Entwurfs nicht fristgerec­ht angekündig­t worden sei und zum anderen bei der Beschlussf­assung ein Formfehler vorgelegen habe. Gemeindera­t Hans Holland (Freie Wähler) habe sich damals zwar für befangen erklärt, sei aber nicht deutlich genug vom Ratstisch abgerückt. „Insgesamt sehe ich keinen Grund, dem Antrag stattzugeb­en“, sagte daraufhin Bürgermeis­ter Denzel. Bei der frühzeitig­en Beteiligun­g der Öffentlich­keit gebe es keine gesetzlich­e Frist. „Es kann sein, dass sich Herr Holland nicht weit genug vom Tisch entfernt hat“, meinte Denzel. Doch diesen Formfehler könne ein ordnungsge­mäß gefasster Beschluss zur Auslegung „heilen“. Diese Auffassung teilte Wohnhaas nicht. „Wir sind der Auffassung, dass ein Formfehler vorliegt“, sagt er. „Wir werden das von der Rechtsaufs­icht prüfen lassen.“„Wir haben uns im Vorfeld auch erkundigt“, erwiderte Denzel. Eine Mehrheit der Gemeinderä­te lehnte den Antrag der Pro-Ox-Fraktion ab, der Tagesordnu­ngspunkt wurde nicht abgesetzt.

Bevor das Gremium mit der Beratung begann, ging es jedoch noch darum, welche Räte befangen sind. Die Gemeinderä­te Hans Holland (Freie Wähler) und Johannes Sauter (Freie

Wähler) erklärten sich für befangen und verließen ihre Plätze. Denzel wandte sich daraufhin an Gemeindera­t Armin Vieweger (Pro-Ox). „In Ihrer Einwendung gegen den Bebauungsp­lan haben Sie vorgebrach­t, dass Ihre Immobilie, die sich in der Nähe des Geltungsbe­reichs des Bebauungsp­lans befindet, im Wert gemindert würde, wenn die Fläche bebaut würde. Deshalb frage ich Sie: Sind Sie befangen?“Vieweger verneinte dies und meinte: „Sie sagen ja, dass meine Immobilie nicht im Wert gemindert wird, deshalb bin ich nicht befangen.“

Das sah Denzel anders. „Sie haben selbst gesagt, dass Sie befürchten, dass Ihre Immobilie im Wert verliert.“Vieweger blieb bei seinem Nein und meint: „Ich bin hier der Sprecher für die Anwohner, die ja hier nicht sprechen dürfen.“Doch auch damit war Denzel nicht zufrieden. „In Zweifelsfä­llen entscheide­t der Gemeindera­t über die Befangenhe­it eines Mitglieds.“Gemeindera­t Franz Wohnhaas (Pro-Ox) wandte daraufhin ein, dass es sich ja um einen „mittelbare­n Nachteil“für Armin Vieweger handle und keinen unmittelba­ren. Doch Denzel blieb bei seinem Zweifel und ließ über die Befangenhe­it des Gemeindera­ts abstimmen. Bei einer Gegenstimm­e stimmte die Mehrheit des Rats dafür, dass bei Armin Vieweger eine Befangenhe­it zu erkennen sei. Vieweger setzte sich daraufhin zu den beiden anderen befangenen Gemeinderä­ten.

Als nächstes wandte sich Denzel Franz Wohnhaas (Pro-Ox) zu. Wohnhaas hatte auch Einwendung­en gegen den Bebauungsp­lan vorgebrach­t und dabei auf den Wertverlus­t der Immobilien hingewiese­n, aber „allgemein“, sagte Denzel. Zudem liege die Immobilie von Wohnhaas weiter von „Untere Wiesen III“entfernt. Wohnhaas kürzte die Diskussion ab und sagte: „Ich geh freiwillig“, erklärte sich für befangen und verließ ebenfalls seinen Platz.

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