Schwäbische Zeitung (Biberach)
Gutachter hält Angeklagten im Lübcke-Prozess für schuldfähig
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FRANKFURT (dpa) - Stephan E., der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, ist nach Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Norbert Leygraf schuldfähig. In den Gesprächen mit dem Angeklagten habe er keine Hinweise auf entsprechende Störungen, eine „forensisch relevante Minderbegabung“oder Einflüsse durch Suchtmittel festgestellt, sagte der Experte am Donnerstag bei der Vorstellung seines Gutachtens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Auch Hinweise auf eine Bewusstseinsstörung lägen nicht vor. Er gehe davon aus, dass E. weitere vergleichbare schwere Straftaten begehe, wenn er die Möglichkeit dazu habe. Damit lägen auch Voraussetzungen für eine Sicherheitsverwahrung vor.
Seehofer schlägt 26. September 2021 für Bundestagswahl vor
BERLIN (dpa) - Nach Beratungen mit Ländern und Fraktionen schlägt Innenminister Horst Seehofer (CSU, Foto: dpa) den 26. September 2021 als Termin für die nächste Bundestagswahl vor. Das geht aus einem Vorschlag des Ministers hervor. Endgültig entscheiden muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. „Da die Termine für Wahlen zum Deutschen Bundestag nicht mit Ferienzeiten kollidieren sollen, kommen für die nächste Bundestagswahl nur der 19. oder der 26. September 2021 infrage. Alle anderen Termine überschneiden sich entweder mit den Zeiträumen für die Sommer- oder die Herbstferien in mehreren Ländern“, schreibt Seehofer. Die Länder und die im Bundestag vertretenen Parteien hätten sich mehrheitlich für den 26. September ausgesprochen. Der Bundeswahlleiter habe keine Einwände angemeldet.
CDU-Chefin fordert Rücktritt Giffeys bei Aberkennung von Titel
BERLIN (dpa) - CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat Familienministerin Franziska Giffey (SPD) für den Fall der Aberkennung ihres Doktortitels im Zuge ihrer Plagiatsaffäre zum Rücktritt aufgefordert. Die Untersuchung der Arbeit und der Vorwürfe müssten „schnell zu einem Ende gebracht werden“, sagte die Bundesverteidigungsministerin am Mittwochabend bei einer Veranstaltung der „Augsburger Allgemeinen“. Sie erwarte ein Ergebnis vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2021. Obwohl Giffey nach Diskussionen um ihre Dissertation auf das Führen ihres Doktortitels verzichtet, prüft die Freie Universität Berlin (FU) die umstrittene wissenschaftliche Arbeit erneut.
Stasiakten künftig auch in Westdeutschland einsehbar
BERLIN (AFP) - Die DDR-Stasiakten werden im kommenden Sommer ins Bundesarchiv überführt. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen. Die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich der Stimme. Die Unterlagen des DDR-Geheimdienstes sollen wie bisher zugänglich sein. Im Bundesarchiv sollen die Akten weiterhin als eigenständiger Bestand aufbewahrt werden. Auch das bisherige Recht auf Akteneinsicht für Bürger, Medien und Wissenschaft bleibt dem neuen Gesetz zufolge bestehen – so wie dies auch bisher im Stasi-Unterlagengesetz geregelt war. Zusätzlich sollen die Akten der früheren DDR-Staatssicherheit aber künftig auch an verschiedenen Orten in Westdeutschland einsehbar sein, in Koblenz, Freiburg, Bayreuth und Ludwigsburg.
Trump-Anwälte ziehen Klage in Michigan zurück
DETROIT (dpa) - Die Anwälte von Donald Trump haben eine Klage gegen den Ausgang der Präsidentenwahl im Bundesstaat Michigan zurückgezogen. Als Grund gaben sie am Donnerstag vor Gericht an, es sei ihnen gelungen, die Bestätigung der Ergebnisse in einem wichtigen Bezirk zu verhindern. Allerdings war zunächst zweifelhaft, ob das tatsächlich der Fall ist. Ohne die Ergebnisse aus dem Bezirk könnte auch die Bestätigung der Abstimmung im gesamten Bundesstaat aufgehalten werden. Im großen Wayne County hatten sich die beiden republikanischen Mitglieder der vierköpfigen Wahlkommission Anfang der Woche zunächst geweigert, die Ergebnisse der Abstimmung zu bestätigen. Nach öffentlicher Kritik und einem Kompromiss mit Plänen für eine teilweise Überprüfung lenkten sie wenig später ein. Dann beschlossen sie aber, ihre Zustimmung wieder zurückzuziehen – und machten das auch in schriftlichen Stellungnahmen für das Gericht deutlich.
Schwere Vorwürfe gegen australische Soldaten im Afghanistan-Einsatz
SYDNEY (dpa) - Australische Soldaten haben einem Untersuchungsbericht zufolge bei ihrem Einsatz in Afghanistan Kriegsverbrechen begangen. 25 Mitglieder einer Sondereinheit hätten mindestens 39 Gefangene oder Zivilisten „unrechtmäßig“getötet, sagte der Chef der Verteidigungsstreitkräfte, Angus Campbell, am Donnerstag in Canberra bei der Veröffentlichung eines Berichts zum Verhalten australischer Soldaten im Afghanistankrieg. Aufgedeckt worden sei so eine „beschämende Bilanz“einer „egozentrischen Kriegerkultur“. Die Ergebnisse wiesen auf „schwerste Verstöße“hinsichtlich militärischen Verhaltens und professioneller Werte hin. Campbell entschuldigte sich beim afghanischen Volk „für jegliches Fehlverhalten australischer Soldaten“.