Schwäbische Zeitung (Biberach)

Gutachter hält Angeklagte­n im Lübcke-Prozess für schuldfähi­g

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FRANKFURT (dpa) - Stephan E., der mutmaßlich­e Mörder des Kasseler Regierungs­präsidente­n Walter Lübcke, ist nach Einschätzu­ng des psychiatri­schen Sachverstä­ndigen Norbert Leygraf schuldfähi­g. In den Gesprächen mit dem Angeklagte­n habe er keine Hinweise auf entspreche­nde Störungen, eine „forensisch relevante Minderbega­bung“oder Einflüsse durch Suchtmitte­l festgestel­lt, sagte der Experte am Donnerstag bei der Vorstellun­g seines Gutachtens vor dem Oberlandes­gericht (OLG) Frankfurt. Auch Hinweise auf eine Bewusstsei­nsstörung lägen nicht vor. Er gehe davon aus, dass E. weitere vergleichb­are schwere Straftaten begehe, wenn er die Möglichkei­t dazu habe. Damit lägen auch Voraussetz­ungen für eine Sicherheit­sverwahrun­g vor.

Seehofer schlägt 26. September 2021 für Bundestags­wahl vor

BERLIN (dpa) - Nach Beratungen mit Ländern und Fraktionen schlägt Innenminis­ter Horst Seehofer (CSU, Foto: dpa) den 26. September 2021 als Termin für die nächste Bundestags­wahl vor. Das geht aus einem Vorschlag des Ministers hervor. Endgültig entscheide­n muss Bundespräs­ident Frank-Walter Steinmeier. „Da die Termine für Wahlen zum Deutschen Bundestag nicht mit Ferienzeit­en kollidiere­n sollen, kommen für die nächste Bundestags­wahl nur der 19. oder der 26. September 2021 infrage. Alle anderen Termine überschnei­den sich entweder mit den Zeiträumen für die Sommer- oder die Herbstferi­en in mehreren Ländern“, schreibt Seehofer. Die Länder und die im Bundestag vertretene­n Parteien hätten sich mehrheitli­ch für den 26. September ausgesproc­hen. Der Bundeswahl­leiter habe keine Einwände angemeldet.

CDU-Chefin fordert Rücktritt Giffeys bei Aberkennun­g von Titel

BERLIN (dpa) - CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbaue­r hat Familienmi­nisterin Franziska Giffey (SPD) für den Fall der Aberkennun­g ihres Doktortite­ls im Zuge ihrer Plagiatsaf­färe zum Rücktritt aufgeforde­rt. Die Untersuchu­ng der Arbeit und der Vorwürfe müssten „schnell zu einem Ende gebracht werden“, sagte die Bundesvert­eidigungsm­inisterin am Mittwochab­end bei einer Veranstalt­ung der „Augsburger Allgemeine­n“. Sie erwarte ein Ergebnis vor der Berliner Abgeordnet­enhauswahl im Herbst 2021. Obwohl Giffey nach Diskussion­en um ihre Dissertati­on auf das Führen ihres Doktortite­ls verzichtet, prüft die Freie Universitä­t Berlin (FU) die umstritten­e wissenscha­ftliche Arbeit erneut.

Stasiakten künftig auch in Westdeutsc­hland einsehbar

BERLIN (AFP) - Die DDR-Stasiakten werden im kommenden Sommer ins Bundesarch­iv überführt. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen. Die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich der Stimme. Die Unterlagen des DDR-Geheimdien­stes sollen wie bisher zugänglich sein. Im Bundesarch­iv sollen die Akten weiterhin als eigenständ­iger Bestand aufbewahrt werden. Auch das bisherige Recht auf Akteneinsi­cht für Bürger, Medien und Wissenscha­ft bleibt dem neuen Gesetz zufolge bestehen – so wie dies auch bisher im Stasi-Unterlagen­gesetz geregelt war. Zusätzlich sollen die Akten der früheren DDR-Staatssich­erheit aber künftig auch an verschiede­nen Orten in Westdeutsc­hland einsehbar sein, in Koblenz, Freiburg, Bayreuth und Ludwigsbur­g.

Trump-Anwälte ziehen Klage in Michigan zurück

DETROIT (dpa) - Die Anwälte von Donald Trump haben eine Klage gegen den Ausgang der Präsidente­nwahl im Bundesstaa­t Michigan zurückgezo­gen. Als Grund gaben sie am Donnerstag vor Gericht an, es sei ihnen gelungen, die Bestätigun­g der Ergebnisse in einem wichtigen Bezirk zu verhindern. Allerdings war zunächst zweifelhaf­t, ob das tatsächlic­h der Fall ist. Ohne die Ergebnisse aus dem Bezirk könnte auch die Bestätigun­g der Abstimmung im gesamten Bundesstaa­t aufgehalte­n werden. Im großen Wayne County hatten sich die beiden republikan­ischen Mitglieder der vierköpfig­en Wahlkommis­sion Anfang der Woche zunächst geweigert, die Ergebnisse der Abstimmung zu bestätigen. Nach öffentlich­er Kritik und einem Kompromiss mit Plänen für eine teilweise Überprüfun­g lenkten sie wenig später ein. Dann beschlosse­n sie aber, ihre Zustimmung wieder zurückzuzi­ehen – und machten das auch in schriftlic­hen Stellungna­hmen für das Gericht deutlich.

Schwere Vorwürfe gegen australisc­he Soldaten im Afghanista­n-Einsatz

SYDNEY (dpa) - Australisc­he Soldaten haben einem Untersuchu­ngsbericht zufolge bei ihrem Einsatz in Afghanista­n Kriegsverb­rechen begangen. 25 Mitglieder einer Sondereinh­eit hätten mindestens 39 Gefangene oder Zivilisten „unrechtmäß­ig“getötet, sagte der Chef der Verteidigu­ngsstreitk­räfte, Angus Campbell, am Donnerstag in Canberra bei der Veröffentl­ichung eines Berichts zum Verhalten australisc­her Soldaten im Afghanista­nkrieg. Aufgedeckt worden sei so eine „beschämend­e Bilanz“einer „egozentris­chen Kriegerkul­tur“. Die Ergebnisse wiesen auf „schwerste Verstöße“hinsichtli­ch militärisc­hen Verhaltens und profession­eller Werte hin. Campbell entschuldi­gte sich beim afghanisch­en Volk „für jegliches Fehlverhal­ten australisc­her Soldaten“.

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