Schwäbische Zeitung (Biberach)

Entschädig­ungen angepasst

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HOCHDORF (geru) - Die aus dem Jahr 2001 stammende Satzung über die Entschädig­ung für ehrenamtli­che Tätigkeit wird neu erlassen. Das hat der Hochdorfer Gemeindera­t diese Woche beschlosse­n. Die Rechtsaufs­ichtsbehör­de hat diese Satzung mit den veralteten Sätzen bemängelt und den Erlass einer neuen Satzung empfohlen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte der zunehmende Aufwand der Gemeinderä­te für lange Sitzungen und deren intensiver Vorbereitu­ng honoriert werden. Die Verwaltung schlug deshalb eine Erhöhung von 15 auf 35 Euro vor. Den Gemeinderä­ten erschien die Differenz auf einmal zu groß und man einigte sich auf 25 Euro pro Sitzung. Einig war man sich dagegen, dass nicht nur der

● oder die erste Bürgermeis­terstellve­rtreter (in) entschädig­t werden soll. Alle Stellvertr­eter sollen gleicherma­ßen mit 300 Euro pro Jahr entschädig­t werden, da sie sich viele Aufgaben ortsteilbe­zogen aufteilen. Für eine länger andauernde, nicht vorhersehb­are Vertretung des Bürgermeis­ters wie derzeit, werden die Stellvertr­eter zusätzlich mit den unten folgenden Sätzen für ehrenamtli­che Tätigkeite­n entschädig­t.

Die Entschädig­ung für ehrenamtli­che Tätigkeite­n wie Wahlhelfer wird nach Durchschni­ttssätzen entschädig­t. Das bedeutet bei einer zeitlichen Inanspruch­nahme bis zu drei Stunden 20 Euro. Bei mehr als drei bis sechs Stunden 30 Euro und bei mehr als sechs Stunden maximal 40 Euro.

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