Schwäbische Zeitung (Biberach)
Entschädigungen angepasst
HOCHDORF (geru) - Die aus dem Jahr 2001 stammende Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird neu erlassen. Das hat der Hochdorfer Gemeinderat diese Woche beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat diese Satzung mit den veralteten Sätzen bemängelt und den Erlass einer neuen Satzung empfohlen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte der zunehmende Aufwand der Gemeinderäte für lange Sitzungen und deren intensiver Vorbereitung honoriert werden. Die Verwaltung schlug deshalb eine Erhöhung von 15 auf 35 Euro vor. Den Gemeinderäten erschien die Differenz auf einmal zu groß und man einigte sich auf 25 Euro pro Sitzung. Einig war man sich dagegen, dass nicht nur der
● oder die erste Bürgermeisterstellvertreter (in) entschädigt werden soll. Alle Stellvertreter sollen gleichermaßen mit 300 Euro pro Jahr entschädigt werden, da sie sich viele Aufgaben ortsteilbezogen aufteilen. Für eine länger andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters wie derzeit, werden die Stellvertreter zusätzlich mit den unten folgenden Sätzen für ehrenamtliche Tätigkeiten entschädigt.
Die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten wie Wahlhelfer wird nach Durchschnittssätzen entschädigt. Das bedeutet bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu drei Stunden 20 Euro. Bei mehr als drei bis sechs Stunden 30 Euro und bei mehr als sechs Stunden maximal 40 Euro.