Schwäbische Zeitung (Biberach)
Überbrückungshilfe verlängert
BIBERACH (sz) - Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der CoronaKrise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Ab sofort können Informationen zur angekündigten Wirtschaftshilfe/Novemberhilfe auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg aufgerufen werden. Die Seite ist auch auf der städtischen Homepage www.biberach-riss.de verlinkt.
Alle Anträge können in den kommenden Wochen über diese Webseite gestellt werden. Grundsätzlich erfolgt die elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte).
Ausgenommen sind Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro Förderung beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen – ohne prüfenden Dritten. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Wer noch kein Zertifikat besitzt, kann es über das ELSTER-Portal beantragen.
Die Anträge für die Fördermonate September bis Dezember 2020 können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Alle Informationen zu den Überbrückungsgeldern gibt es auf der Website der Stadt Biberach www.biberach-riss.de und des des Wirtschaftsministeriums https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/ Navigation/DE/Home/home.html