Schwäbische Zeitung (Biberach)

Behörden kannten Videos aus Biberacher Schlachtho­f nicht vorab

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BIBERACH (sz) - Im Skandal um den Biberacher Schlachtho­f haben die Behörden Vermutunge­n dementiert, die Kontrolle des Betriebes hätte mit dem am Dienstag veröffentl­ichen Videomater­ial zu tun gehabt. Am Montag waren Mitarbeite­r von Regierungs­präsidium und Landratsam­t bei dem Schlachtho­f vorstellig geworden. „Die Kontrolle fand unangekünd­igt statt“, teilt eine Sprecherin des Regierungs­präsidiums am Freitag mit. „Weder dem Veterinära­mt noch dem Regierungs­präsidium Tübingen war vorher bekannt, dass es Videomater­ial aus dem Schlachtho­f gibt.“Zum Ende der Kontrolle habe der Geschäftsf­ührer des Schlachtho­fs verlauten lassen, dass es wohl Videomater­ial gebe, da er am Freitag von einem Journalist­en kontaktier­t worden sei. Ähnlich äußerte sich das Landratsam­t. Im Video der Organisati­on Soko Tierschutz sind mutmaßlich­e Verstöße gegen das Tierschutz­recht zu sehen. Die Behörden schlossen den Schlachtho­f daraufhin am Mittwoch.

Baden-Württember­g ändert Quarantäne-Regeln bei Corona-Verdacht

STUTTGART (lsw) - In Baden-Württember­g gelten von diesem Samstag an neue Quarantäne-Regeln bei möglichen oder nachgewies­enen Corona-Infektione­n. Nach Angaben des Sozialmini­steriums vom Freitag müssen sich Menschen mit Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder Verlust des Geruchs- und Geschmacks­inns zum Schutz ihrer Mitmensche­n direkt in häusliche Quarantäne begeben. Gleiches gilt für positiv Getestete, deren Haushaltsa­ngehörige und enge Kontaktper­sonen. „Sie sollten sich also sofort und ohne Umwege nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort möglichst keinen Besuch empfangen“, hieß es. Ab Dezember wird die Quarantäne­zeit von 14 auf 10 Tage verkürzt gemäß dem jüngsten Beschluss von Bund und Ländern. Für Menschen, die nur den Verdacht haben, infiziert zu sein, beginnt die Quarantäne­pflicht ab einer Anordnung oder dem Moment, wenn sie einen Rachenabst­rich machen lassen. Fällt der Test negativ aus, endet die Quarantäne. Positiv Getestete müssen sofort in Quarantäne, sobald sie das Testergebn­is haben – und dürfen nicht noch bis zu einem Anruf vom Gesundheit­samt warten.

Jeder Vierte im Land traut sich nicht, Erste Hilfe zu leisten

STUTTGART (lsw) - Sie kann Leben retten, doch leider wird oft trotzdem nicht gehandelt: Jeder vierte Baden-Württember­ger traut sich nach eigenen Worten nicht, Erste Hilfe zu leisten. Fast jeder hat mal an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenomm­en – bei jedem Fünften ist das allerdings schon mehr als 20 Jahre her, wie eine Umfrage des Meinungsfo­rschungsin­stituts Forsa im Auftrag der Techniker Krankenkas­se (TK) ergab. „Schätzunge­n zufolge könnten 10 000 Menschen jährlich durch Sofortmaßn­ahmen in einer Notfallsit­uation gerettet werden“, sagte Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvert­retung in Stuttgart einer Mitteilung vom Freitag zufolge. „Wenn aber laut unserer Umfrage nicht einmal jeder Zweite genau weiß, was er bei einer Herzdruckm­assage zu tun hat, ist dieser Wert schwer erreichbar.“

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