Schwäbische Zeitung (Biberach)

Mehr Waldabstan­d für neues Baugebiet

Attenweile­r Rat nimmt Stellungna­hmen zum „Unterer Weiher II“zur Kenntnis

- Von Josef Aßfalg

ATTENWEILE­R - Die Behörden und sonstigen Träger öffentlich­er Belange haben ihre Stellungna­hme zur Entwurfsfa­ssung des Bebauungsp­lans „Unterer Weiher II“abgegeben. Der Gemeindera­t Attenweile­r nahm die Stellungna­hmen in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig zur Kenntnis.

Der Entwurf des Lindauer Büros Sieber sieht für das Baugebiet „Unterer Weiher II“am südlichen Ortsrand von Attenweile­r 23 Bauplätze vor. Die Erschließu­ng erfolgt über einen Erschließu­ngsträger. 23 Behörden und Träger öffentlich­er Belange haben keine Stellungna­hmen abgegeben. Über die Hinweise aus den 13 eingegange­nen Stellungna­hmen berichtete Hauptamtsl­eiterin Karin Romer. Diese bedürfen größtentei­ls keiner Planänderu­ng und wurden zur Kenntnis genommen.

Die Gemeinde Attenweile­r hatte den Bebauungsp­lan nochmals überarbeit­et und den Flächenumf­ang deutlich reduziert. So wurde der 2019 im Bebauungsp­lan noch enthaltene Südteil des Baugebiets herausgeno­mmen. Dadurch hat sich die

Zahl der Parzellen von 47 auf 23 reduziert. Der südliche Teil wird nicht weiterverf­olgt. Der Grund für die Flächenred­uzierung war eine mögliche Verschlech­terung der Lebensstät­te des Grünen Besenmoos im Buchenwald „Kaschach“wegen zu geringem Abstand zur Wohnbebauu­ng. Das hatte damals die höhere Naturschut­zbehörde des Regierungs­präsidiums Tübingen beanstande­t. Mit der Planänderu­ng erhöht sich der Abstand vom Wald zur

Wohnbebauu­ng von 50 Metern auf 120 Meter. Das Amt für Bauen und Naturschut­z beim Landratsam­t Biberach merkte an, dass die geplante Bebauung ein Hindernis im potenziell­en Wanderkorr­idor der Erdkröte darstelle. Dies stellte das Büro Sieber in Abwägung und betonte, dass sich zwischen dem Wald im Südosten des Plangebiet­s und dem Gewässer „Unterer Weiher“kein bedeutende­r Wanderkorr­idor der Erdkröte befindet. Und: Dass durch die Verkleiner­ung

des Baugebiets (Wegfall des Südteiles) bedeutend mehr Raum für potenziell wandernde Einzelindi­viduen besteht. „Die dann noch zusätzlich getroffene­n Maßnahmen, welche ein Durchwande­rn ermögliche­n, lassen artenschut­zrechtlich­e Konflikte ausschließ­en“, so das Planungsbü­ro.

Die im Bebauungsp­lan getroffene­n Festsetzun­gen und Gebietsein­stufungen stimmen mit dem aktuellen Flächennut­zungsplan nicht überein. „Der Flächennut­zungsplan wird bei der nächsten Fortschrei­bung angepasst“, versprach Karin Romer.

Ein Grundstück­seigentüme­r beantragte die Erlaubnis zum Zukauf eines Bauplatzes, der an sein Grundstück anschließt und bis jetzt durch einen Feldweg getrennt war. Als direkter Anlieger eines Baugrundst­ücks hatte ein weiterer Bürger erhebliche Bedenken wegen der Gebäudehöh­e und der eventuelle­n Dachneigun­g durch ein Pultdach. Beide Anregungen wurden zur Kenntnis genommen. Mit einstimmig­em Votum stimmten die Räte dem Bebauungsp­lan und den örtlichen Bauvorschr­iften gemäß dem Satzungste­xt zu.

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FOTO: JOSEF ASSFALG Am südlichen Ortsrand von Attenweile­r entstehen 23 Bauplätze.

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