Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mehr Waldabstand für neues Baugebiet
Attenweiler Rat nimmt Stellungnahmen zum „Unterer Weiher II“zur Kenntnis
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ATTENWEILER - Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahme zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Unterer Weiher II“abgegeben. Der Gemeinderat Attenweiler nahm die Stellungnahmen in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig zur Kenntnis.
Der Entwurf des Lindauer Büros Sieber sieht für das Baugebiet „Unterer Weiher II“am südlichen Ortsrand von Attenweiler 23 Bauplätze vor. Die Erschließung erfolgt über einen Erschließungsträger. 23 Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahmen abgegeben. Über die Hinweise aus den 13 eingegangenen Stellungnahmen berichtete Hauptamtsleiterin Karin Romer. Diese bedürfen größtenteils keiner Planänderung und wurden zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde Attenweiler hatte den Bebauungsplan nochmals überarbeitet und den Flächenumfang deutlich reduziert. So wurde der 2019 im Bebauungsplan noch enthaltene Südteil des Baugebiets herausgenommen. Dadurch hat sich die
Zahl der Parzellen von 47 auf 23 reduziert. Der südliche Teil wird nicht weiterverfolgt. Der Grund für die Flächenreduzierung war eine mögliche Verschlechterung der Lebensstätte des Grünen Besenmoos im Buchenwald „Kaschach“wegen zu geringem Abstand zur Wohnbebauung. Das hatte damals die höhere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen beanstandet. Mit der Planänderung erhöht sich der Abstand vom Wald zur
Wohnbebauung von 50 Metern auf 120 Meter. Das Amt für Bauen und Naturschutz beim Landratsamt Biberach merkte an, dass die geplante Bebauung ein Hindernis im potenziellen Wanderkorridor der Erdkröte darstelle. Dies stellte das Büro Sieber in Abwägung und betonte, dass sich zwischen dem Wald im Südosten des Plangebiets und dem Gewässer „Unterer Weiher“kein bedeutender Wanderkorridor der Erdkröte befindet. Und: Dass durch die Verkleinerung
des Baugebiets (Wegfall des Südteiles) bedeutend mehr Raum für potenziell wandernde Einzelindividuen besteht. „Die dann noch zusätzlich getroffenen Maßnahmen, welche ein Durchwandern ermöglichen, lassen artenschutzrechtliche Konflikte ausschließen“, so das Planungsbüro.
Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen stimmen mit dem aktuellen Flächennutzungsplan nicht überein. „Der Flächennutzungsplan wird bei der nächsten Fortschreibung angepasst“, versprach Karin Romer.
Ein Grundstückseigentümer beantragte die Erlaubnis zum Zukauf eines Bauplatzes, der an sein Grundstück anschließt und bis jetzt durch einen Feldweg getrennt war. Als direkter Anlieger eines Baugrundstücks hatte ein weiterer Bürger erhebliche Bedenken wegen der Gebäudehöhe und der eventuellen Dachneigung durch ein Pultdach. Beide Anregungen wurden zur Kenntnis genommen. Mit einstimmigem Votum stimmten die Räte dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften gemäß dem Satzungstext zu.