Schwäbische Zeitung (Biberach)
Verstöße gegen Ausgangssperre in Schussenried
Polizei kontrolliert die Einhaltung der Corona-Verordnung
BAD SCHUSSENRIED/REGION (sz) Die Polizei hat am Dienstag und Mittwoch im gesamten Zuständigkeitsbereich des Präsidiums Ulm wieder kontrolliert, ob sich die Menschen an die Vorschriften der Corona-Verordnung hielten. Dabei fertigten sie mehrere Anzeigen gegen uneinsichtige Bürger. Das teilt die Polizei mit.
Im gesamten Beritt des Polizeipräsidiums Ulm stellten die Beamten mehr als 50 Verstöße fest. Einige wurden zur Anzeige gebracht. Im Landkreis Biberach verstießen fünf Menschen gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, zwei gegen die Maskenpflicht und zwei weitere Personen konsumierten Alkohol im öffentlichen Raum. Vier Personen wurden angezeigt, weil sie sich in Bad Schussenried nach 20 Uhr in der Öffentlichkeit aufhielten. Zwei von ihnen konsumierten darüber hinaus Alkohol. Sie hatten sich von der Polizei nicht belehren lassen.
Im Alb-Donau-Kreis und der Stadt
Ulm verstießen elf Menschen gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und sechs weitere gegen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch hier musste die Polizei mehrere Bürger auffordern, die Örtlichkeit zu verlassen, weil sie bei ihren Ansammlungen die zulässige Personenzahl überschritten hatten. Die Polizei fertigte Anzeigen, weil die Betroffenen während der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mit dem Auto oder zu Fuß unterwegs waren. Zwei weitere Menschen wurden in Ulm angezeigt, weil sie in einer Gruppe zusammenstanden, deren zulässige Personenzahl überschritten war.
Auch in den Landkreisen und Göppingen wurden Verstöße geahndet.
Der Polizei geht es bei den Kontrollen nicht darum, Verstöße anzuzeigen. Wie es in einer Mitteilung heißt, sei es in erster Linie die Absicht der Polizei, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilisieren.
Sie gehe deshalb mit Augenmaß vor und sorgte gemeinsam mit den Ordnungsbehörden dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Dabei appellieren die Kontrollierenden zunächst an die Vernunft der Bürger. Denn die Verstöße sind keine Bagatelldelikte. Vielmehr sind die Regelungen zwingend erforderlich, um Menschenleben und die Gesundheit zu schützen. Jede und jeder Einzelne kann und soll seinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten. Wer sich aber auch von der Polizei nicht belehren lässt und die Regeln weiterhin missachtet, muss mit einer Anzeige rechnen. In solchen Fällen kann dann ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden.
Die Polizei weist darauf hin, dass auch in der bevorstehenden Silvesternacht die landesweiten Ausgangsbeschränkungen gelten. Damit verbunden ist außerdem ein Verbot von Ansammlungen sowie ein Alkohol- und Böllerverbot im öffentlichen Raum.