Schwäbische Zeitung (Biberach)

Notbetreuu­ng – welche Regeln gelten

Eltern müssen nicht mehr schriftlic­h nachweisen, dass sie diese benötigen

- Von Katrin Bölstler

HOCHDORF/LANDKREIS BIBERACH - Alle Schulen und Kitas im Land bleiben vorerst geschlosse­n. Je nachdem, wie sich die Infektions­zahlen entwickeln, öffnen die Grundschul­en und Kindertage­seinrichtu­ngen eventuell wieder am 18. Januar. Doch da viele Eltern jetzt wieder arbeiten müssen, wird es ab kommenden Montag erneut eine flächendec­kende Notbetreuu­ng geben. Sowohl das Team der Hochdorfer Kinderkrip­pe Vogelnest als auch der Rektor der Grundschul­e Hochdorf rechnen damit, dass dieses Mal deutlich mehr Eltern das Angebot annehmen werden. Denn im Gegensatz zum Frühjahr können Eltern nun selbst entscheide­n, ob sie die Notbetreuu­ng benötigen.

Simon Majer freut sich, dass das Land es endlich geschafft hat, den Einrichtun­gen so schnell Informatio­nen zukommen zu lassen. „Diese Leitlinien für die Notbetreuu­ng sind das Eindeutigs­te, was wir bisher von der Politik erhalten haben – und wir mussten dieses Mal nach der Informatio­n nicht selbst online suchen, sondern haben diese direkt vom Kultusmini­sterium per E-Mail erhalten. Und die E-Mail kam sogar schon am 6. Januar, am Feiertag“, sagt der Hochdorfer, der zusammen mit seiner Frau Sandra die Kinderkrip­pe Vogelnest in Hochdorf betreibt. Zehn Plätze für Kinder unter drei Jahren hat die Einrichtun­g. In den vergangene­n Monaten, sagt Simon Majer, sei es für die kleine Einrichtun­g eine immense Herausford­erung gewesen, sich über die sich ständig ändernden Regeln für den Kita-Betrieb zu informiere­n. Und nicht immer seien die Regelungen verständli­ch gewesen.

Das sei jetzt anders. Jetzt gilt ganz klar: Die Eltern können selbst entscheide­n, ob sie die Notbetreuu­ng wirklich benötigen. Voraussetz­ung ist grundsätzl­ich, dass beide Erziehungs­berechtigt­en tatsächlic­h durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungs­person zur Verfügung steht. Nachweisen müssen sie diesen Bedarf jedoch nicht mehr. „Ich werde die Eltern direkt danach fragen, ob es wirklich keine anderen Betreuungs­möglichkei­ten für das Kind gibt, und wenn die Eltern das verneinen, dann genügt das nun als Begründung“, so Simon Majer. Da weiterhin die Großeltern zur Betreuung ausfallen und viele Eltern ihre Urlaubstag­e aufgebrauc­ht hätten, vermutet er, dass 80 bis 90 Prozent der Eltern die Notbetreuu­ng in Anspruch nehmen werden.

Auch Franz Zeh, Rektor der Grundschul­e Hochdorf, vermutet eine gestiegene Nachfrage, kann hierzu am Donnerstag jedoch noch keine konkrete Aussage treffen. Ihn erreichte die E-Mail des Kultusmini­steriums ebenfalls bereits am Feiertag. Zur Mittagszei­t am Donnerstag verschickt­e er die neuen Informatio­nen mithilfe der Schul-App dann an alle Eltern. Zwei Stunden später hatten drei Eltern den Bedarf nach einer Notbetreuu­ng angemeldet. Bis Montag, so Zeh, würden sich wahrschein­lich noch viele weitere Eltern anmelden. Bisher, in der Zeit vor Weihnachte­n, seien es nur zwischen zwei und sechs Kinder in der Notbetreuu­ng gewesen. „Die Überstunde­n sind abgebaut, der Urlaub verbraucht. Manchen wird gar nichts anderes übrig bleiben, als die Notbetreuu­ng in Anspruch zu nehmen“, so seine Vermutung.

Inwieweit also besteht nun die Gefahr, dass zu viele Eltern das Angebot in Anspruch nehmen und die Gruppen zu groß werden? Achim Schwarz, Leiter des Biberacher Schulamts, ist zuversicht­lich. „Ich gehe davon aus, dass die Eltern verantwort­lich mit der Inanspruch­nahme der Notbetreuu­ng umgehen werden, da es sich vermutlich nur um eine Woche handeln wird“, sagt er. Die Notbetreuu­ng vor den Weihnachts­ferien sei deutlich geringer beanspruch­t worden als die im Frühjahr 2020. „Für kommende Woche erwarten wir keine höheren Zahlen als im Frühjahr. Wenn die Zahlen dennoch deutlich höher sein sollten, dann ist es so – die Schulen werden uns kritische Größenordn­ungen wie bisher auch melden.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany