Schwäbische Zeitung (Biberach)
Notbetreuung – welche Regeln gelten
Eltern müssen nicht mehr schriftlich nachweisen, dass sie diese benötigen
●
HOCHDORF/LANDKREIS BIBERACH - Alle Schulen und Kitas im Land bleiben vorerst geschlossen. Je nachdem, wie sich die Infektionszahlen entwickeln, öffnen die Grundschulen und Kindertageseinrichtungen eventuell wieder am 18. Januar. Doch da viele Eltern jetzt wieder arbeiten müssen, wird es ab kommenden Montag erneut eine flächendeckende Notbetreuung geben. Sowohl das Team der Hochdorfer Kinderkrippe Vogelnest als auch der Rektor der Grundschule Hochdorf rechnen damit, dass dieses Mal deutlich mehr Eltern das Angebot annehmen werden. Denn im Gegensatz zum Frühjahr können Eltern nun selbst entscheiden, ob sie die Notbetreuung benötigen.
Simon Majer freut sich, dass das Land es endlich geschafft hat, den Einrichtungen so schnell Informationen zukommen zu lassen. „Diese Leitlinien für die Notbetreuung sind das Eindeutigste, was wir bisher von der Politik erhalten haben – und wir mussten dieses Mal nach der Information nicht selbst online suchen, sondern haben diese direkt vom Kultusministerium per E-Mail erhalten. Und die E-Mail kam sogar schon am 6. Januar, am Feiertag“, sagt der Hochdorfer, der zusammen mit seiner Frau Sandra die Kinderkrippe Vogelnest in Hochdorf betreibt. Zehn Plätze für Kinder unter drei Jahren hat die Einrichtung. In den vergangenen Monaten, sagt Simon Majer, sei es für die kleine Einrichtung eine immense Herausforderung gewesen, sich über die sich ständig ändernden Regeln für den Kita-Betrieb zu informieren. Und nicht immer seien die Regelungen verständlich gewesen.
Das sei jetzt anders. Jetzt gilt ganz klar: Die Eltern können selbst entscheiden, ob sie die Notbetreuung wirklich benötigen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Nachweisen müssen sie diesen Bedarf jedoch nicht mehr. „Ich werde die Eltern direkt danach fragen, ob es wirklich keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für das Kind gibt, und wenn die Eltern das verneinen, dann genügt das nun als Begründung“, so Simon Majer. Da weiterhin die Großeltern zur Betreuung ausfallen und viele Eltern ihre Urlaubstage aufgebraucht hätten, vermutet er, dass 80 bis 90 Prozent der Eltern die Notbetreuung in Anspruch nehmen werden.
Auch Franz Zeh, Rektor der Grundschule Hochdorf, vermutet eine gestiegene Nachfrage, kann hierzu am Donnerstag jedoch noch keine konkrete Aussage treffen. Ihn erreichte die E-Mail des Kultusministeriums ebenfalls bereits am Feiertag. Zur Mittagszeit am Donnerstag verschickte er die neuen Informationen mithilfe der Schul-App dann an alle Eltern. Zwei Stunden später hatten drei Eltern den Bedarf nach einer Notbetreuung angemeldet. Bis Montag, so Zeh, würden sich wahrscheinlich noch viele weitere Eltern anmelden. Bisher, in der Zeit vor Weihnachten, seien es nur zwischen zwei und sechs Kinder in der Notbetreuung gewesen. „Die Überstunden sind abgebaut, der Urlaub verbraucht. Manchen wird gar nichts anderes übrig bleiben, als die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen“, so seine Vermutung.
Inwieweit also besteht nun die Gefahr, dass zu viele Eltern das Angebot in Anspruch nehmen und die Gruppen zu groß werden? Achim Schwarz, Leiter des Biberacher Schulamts, ist zuversichtlich. „Ich gehe davon aus, dass die Eltern verantwortlich mit der Inanspruchnahme der Notbetreuung umgehen werden, da es sich vermutlich nur um eine Woche handeln wird“, sagt er. Die Notbetreuung vor den Weihnachtsferien sei deutlich geringer beansprucht worden als die im Frühjahr 2020. „Für kommende Woche erwarten wir keine höheren Zahlen als im Frühjahr. Wenn die Zahlen dennoch deutlich höher sein sollten, dann ist es so – die Schulen werden uns kritische Größenordnungen wie bisher auch melden.“
●