Schwäbische Zeitung (Biberach)
Kabinett bringt Ausweitung des Kinderkrankengelds auf den Weg
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BERLIN (KNA) - Die Kinderkrankentage für dieses Jahr steigen von zehn auf 20 Tage pro Kind und Elternteil, beziehungsweise von 20 auf 40 Tage pro Kind bei Alleinerziehenden. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Der Anspruch soll bestehen, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas pandemiebedingt geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde. Die Regelung soll rückwirkend ab dem 5. Januar gelten. Zunächst muss aber noch der Bundestag darüber entscheiden. Gesetzlich versicherte Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Voraussetzung ist, dass das Kind gesetzlich versichert ist und es im Haushalt keine andere Person gibt, die es betreuen kann. Zudem müssen Schule oder Kita bescheinigen, dass zu Hause betreut werden muss. Während des Bezugs von Kinderkrankengeld haben Eltern keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Krankenkassen erhalten vom Bund dafür einen Zuschuss.
KSK ist laut Kramp-Karrenbauer „auf dem richtigen Weg“
BERLIN/CALW (dpa) - Erstmals in der Geschichte der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) hat eine Frau die erste Runde der Zulassungsprüfungen bestanden und sich somit für den zweiten Teil qualifiziert, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Nach Skandalen um extremistische Vorfälle und verschwundene Munition sieht Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) die in Calw stationierte Einheit unterdessen auf dem richtigen Weg in einem Reformprozess. „Das KSK, auch in seiner jetzigen Form, hat eine Bewährungschance erhalten und wenn es diese Bewährungschance nutzt, dann gibt es aus meiner Sicht auch keinen Grund, das KSK aufzulösen“, sagte sie. Kramp-Karrenbauer hatte im Juni vergangenen Jahres entschieden, das KSK nach Vorwürfen von Extremismus oder fehlender Verfassungstreue grundlegend umzustrukturieren. Die dabei besonders aufgefallene 2. Kommando-Kompanie wurde aufgelöst.
Corona-Krise verstärkt Druck auf verfolgte Christen
KELKHEIM (epd) - Die Corona-Pandemie verschlimmert nach Beobachtung des christlichen Hilfswerks Open Doors die Situation von verfolgten Christen in Afrika und Asien. Sie seien häufig von Nothilfen ausgeschlossen und würden für die Pandemie verantwortlich gemacht, heißt es in dem Weltverfolgungsindex 2021. Durch die Corona-Pandemie werde zudem die soziale und wirtschaftliche Verwundbarkeit von Millionen von Christen, vor allem von Konvertiten, weltweit deutlich. Vor allem zum Christentum konvertierte Menschen in Afrika und Indien berichteten, dass sie wegen Ausgangsbeschränkungen gezwungen seien, mit denen im Haus zu leben, die ihnen gegenüber ablehnend oder extrem feindlich gesinnt seien, so Open Doors. Auf dem jährlich erscheinenden Weltverfolgungsindex steht zum 20. Mal in Folge Nordkorea auf Rang eins. Werden dort Christen entdeckt, drohe ihnen die Hinrichtung oder Zwangsarbeit bis zum Tod. Auf den Rängen zwei bis zehn folgen Afghanistan, Somalia, Libyen, Pakistan, Eritrea, Jemen, Iran, Nigeria und Indien. Die Anzahl der zwischen Oktober 2019 und September 2020 dokumentierten Fälle von Christen, die aufgrund ihres Glaubens getötet wurden, habe sich von 2983 im vorherigen Berichtszeitraum auf mindestens 4761 erhöht, erklärte das Hilfswerk.
Corona-Krise lässt Eilanträge in Karlsruhe auf Rekordwert steigen
KARLSRUHE (dpa) - Wegen der zahlreichen Grundrechtseinschränkungen in der Corona-Pandemie wenden sich außergewöhnlich viele Menschen an das Bundesverfassungsgericht. Im vergangenen Jahr gingen 271 eigenständige Eilanträge in Karlsruhe ein – so viele wie noch nie seit Einführung der elektronischen Statistik und höchstwahrscheinlich auch davor. 72 davon hatten mit Corona zu tun, wie das höchste deutsche Gericht auf Anfrage mitteilte. Dazu kamen 239 Verfassungsbeschwerden zu Corona, von denen noch einmal 169 mit einem Eilantrag verbunden waren. Zum Vergleich: 2019 waren beim Gericht 194 reine Eilanträge eingegangen, und das war schon einer der höchsten Werte überhaupt.
US-Gericht verschiebt Hinrichtung
WASHINGTON (KNA) - Ein Gericht im US-Bundesstaat Indiana hat die für Dienstag angesetzte Hinrichtung einer verurteilten Mörderin ausgesetzt. Die hirngeschädigte Lisa Montgomery sei derzeit mental „weit von der Realität entfernt“und könne die Begründung für ihre Todesstrafe daher nicht erfassen, urteilte Richter James Hanlon (Montag Ortszeit) laut US-Medienberichten.
Das sei aber die Voraussetzung für eine Hinrichtung.
Die 52-jährige Montgomery wäre die erste Frau, die seit 1953 auf Bundesebene der USA hingerichtet wird. Sie hatte 2004 eine hochschwangere 23-Jährige erwürgt. Das Baby überlebte und ist heute 16 Jahre alt.