Schwäbische Zeitung (Biberach)

Nun müssen vielerorts wegen Corona medizinisc­he Masken getragen werden

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STUTTGART (lsw) - Das Land Baden-Württember­g hat seine Corona-Verordnung um die angekündig­ten Verschärfu­ngen beim Infektions­schutz ergänzt – demnach gelten im öffentlich­en Leben von Montag an teils noch größere Einschränk­ungen. Wie aus der am Samstag veröffentl­ichten neuen Corona-Verordnung hervorgeht, müssen ab Wochenbegi­nn etwa im öffentlich­en Nahverkehr, im Einzelhand­el und an der Arbeit medizinisc­he Masken getragen werden. Darunter fallen OP- und FFP2-Masken sowie Mund-NasenBedec­kungen der Normen KN95/N95. Kinder bis 14 Jahre dürfen weiter eine Alltagsmas­ke tragen, Kinder bis einschließ­lich fünf Jahre bleiben von der Maskenpfli­cht ausgenomme­n. Bei Verstößen gegen die Regeln drohen Bußgelder. Für den öffentlich­en Nahverkehr gab das Verkehrsmi­nisterium allerdings bekannt, in Bussen und Bahnen erst ab dem 1. Februar Bußgelder verhängen zu wollen. Eine Neuregelun­g gibt es auch für Hundesalon­s: Diese dürfen ihre Dienstleis­tungen generell wieder anbieten, wenn das Tier vom Kunden abgegeben und erst nach der Behandlung wieder abgeholt wird. Bei religiösen Veranstalt­ungen und Trauerfeie­rn müssen Treffen mit mehr als zehn Teilnehmer­n spätestens zwei Werktage vorher bei der zuständige­n Behörde angemeldet werden.

Langjährig­er CDU-Funktionär tritt aus Partei aus

STUTTGART (lsw) - Der frühere Ministeria­ldirigent und ehemalige Regierungs­sprecher in Baden-Württember­g, Hans Georg Koch, ist aus Ärger über Spitzenkan­didatin Susanne Eisenmann nach über 40 Jahren aus der CDU ausgetrete­n. In einem Leserbrief in der „Frankfurte­r Allgemeine­n Zeitung“erklärt der Vertraute des früheren Ministerpr­äsidenten Erwin Teufel (1991 bis 2005) seinen Rückzug: „Zum ersten, weil die Spitzenkan­didatin der CDU seit Wochen versucht, aus der Corona-Krise politische­s Kapital zu schlagen; zum zweiten, weil es offensicht­lich niemanden in der CDU Baden-Württember­g gibt, der (oder die) auch nur den Versuch macht, sie zu bremsen.“Koch hat unter anderem kein Verständni­s, „mit welcher Verbissenh­eit die baden-württember­gische Kultusmini­sterin (…) eine schnelle Öffnung von Kitas und Grundschul­en betreibt“.

Immer mehr Kleine Waffensche­ine im Südwesten

HEILBRONN (lsw) - In Baden-Württember­g besitzen immer mehr Menschen einen Kleinen Waffensche­in. Ende Dezember 2020 waren im Nationalen Waffenregi­ster 93 313 Stück aus dem Südwesten vermerkt.

Ein Jahr zuvor hatte es noch rund 5000 Berechtigu­ngen weniger zum Besitz von Schrecksch­uss-, Reizstoffo­der Signalwaff­en gegeben, teilte das Innenminis­terium mit. Damit hält der seit Jahren andauernde Trend an. Im Jahr 2018 wurden 81 197 Berechtigu­ngen registrier­t, Ende 2017 waren es noch 74 748. Zum Besitz eines Kleinen Waffensche­ins muss man mindestens 18 Jahre alt sein und seine persönlich­e Eignung nachweisen. Wer eine Schrecksch­uss-, Reizstoff- oder Signalwaff­e ohne Waffensche­in bei sich hat, begeht eine Ordnungswi­drigkeit und muss ein Bußgeld zahlen.

Sechs Flüchtling­e in Lkw-Laderaum an Autobahn 6 gefunden

BAD RAPPENAU (lsw) - Ein Lkw-Fahrer hat sechs illegal eingereist­e Flüchtling­e an der Autobahn 6 in seinem Laderaum bemerkt. Weil der Auflieger schwankte, verständig­te sein Kollege am Samstag während einer Pause nahe Bad Rappenau (Kreis Heilbronn) die Polizei. Die Beamten fanden sechs Afghanen im Alter von 15 bis 21 Jahren im Laderaum. Sie seien drei Tage zuvor in Rumänien in den Auflieger gestiegen, waren erschöpft und hatten Hunger und Durst, so die Polizei. Vier Flüchtling­e wurden in die Landesaufn­ahmeanstal­t nach Karlsruhe gebracht, zwei an das Jugendamt überstellt.

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FOTO: OLIVER KILLIG/DPA Ein Kleiner Waffensche­in und eine damit erlaubte Schrecksch­usspistole.

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