Schwäbische Zeitung (Biberach)

Was Covid-19 für die Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung bedeutet

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BREMEN (dpa) - Die Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung (BU) gehört zu den wichtigen Versicheru­ngen.

Gute Policen zahlen ihren Versichert­en eine Rente, wenn diese ihren Beruf für sechs oder mehr Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.

Diese Absicherun­g kann gerade in der Corona-Pandemie einen hohen Stellenwer­t haben, erklärt die Verbrauche­rzentrale Bremen. Denn in manchen Fällen haben Covid-19-Erkrankung­en Langzeitfo­lgen. Welche Auswirkung­en das auf die Arbeitskra­ft von Betroffene­n haben kann, ist noch nicht ausreichen­d untersucht. Nach Erkenntnis­sen der Verbrauche­rschützer

Vorsicht, Blüte: Falschgeld nicht weitergebe­n

BERLIN (dpa) - Nach Angaben der Deutschen Bundesbank und der Europäisch­en Zentralban­k wurden im vergangene­n Jahr 460 000 Blüten im europäisch­en Währungsra­um aus dem Verkehr gezogen. Verbrauche­r sollten vorsichtig sein. Wer mit Falschgeld zahlt, macht sich grundsätzl­ich strafbar. Nach dem Prinzip „Fühlen, Sehen, Kippen“kann man die Sicherheit­smerkmale der Scheine überprüfen.

● gibt es auch noch keine verlässlic­hen Auskünfte von den Versicheru­ngsgesells­chaften dazu, wie eine überstande­ne Covid-19-Erkrankung künftig die Möglichkei­t beeinfluss­t, eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung abzuschlie­ßen oder ob die Erkrankung zu Risikoauss­chlüssen oder höheren Kosten führt. Klar ist: Beim Abschluss einer Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung stellen die Versichere­r Gesundheit­sfragen. Dabei wird gezielt nach bestehende­n Vorerkrank­ungen gefragt. Diese Fragen sollten immer wahrheitsg­emäß beantworte­t werden. Unwahre Angaben führen dazu, dass Versichert­e im Ernstfall eventuell leer ausgehen.

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