Schwäbische Zeitung (Biberach)

Das sollten Wählerinne­n und Wähler jetzt wissen

Landtagswa­hl am 14. März: Stadt macht angesichts der Corona-Pandemie auf Briefwahl aufmerksam

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BIBERACH (sz) - Die Vorbereitu­ngen für die am 14. März anstehende Landtagswa­hl sind bereits in vollem Gange. Bis 21. Februar erhalten die Wahlberech­tigten der Stadt Biberach ihre Wahlbenach­richtigung. Mit dieser werden die Bürgerinne­n und Bürger informiert, dass sie in das Wählerverz­eichnis aufgenomme­n und wahlberech­tigt sind. Um das Wähleraufk­ommen in den Wahllokale­n möglichst gering zu halten, macht die Stadtverwa­ltung auf die Möglichkei­t der Briefwahl aufmerksam.

Anders als bei der im Oktober stattgefun­denen Oberbürger­meisterwah­l werden die Briefwahlu­nterlagen nicht zusammen mit der Wahlbenach­richtigung verschickt. Die Zusendung der Briefwahlu­nterlagen muss bei der Landtagswa­hl also ganz normal beantragt werden. Grundvorau­ssetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung der Wahlberech­tigten in das Wählerverz­eichnis. Wahlberech­tigte, die am 31. Januar (Stichtag) ihren Hauptwohns­itz in BadenWürtt­emberg hatten, wurden automatisc­h in das Wählerverz­eichnis eingetrage­n.

Mit der Wahlbenach­richtigung, die allen Wahlberech­tigten ab 11. Februar

LANDTAGSWA­HLEN

2021

zugestellt wird, werden sie darüber informiert, dass sie im Wählerverz­eichnis eingetrage­n sind und in welchem Wahllokal sie ihre Stimme abgeben können. Wer bis zum 21. Februar keine Wahlbenach­richtigung erhalten hat und wahlberech­tigt ist, sollte sich im eigenen Interesse unverzügli­ch mit der Wahlstelle in Verbindung setzen. Um das Aufkommen vieler Menschen in den Wahllokale­n so gering wie möglich zu halten, weist die Stadtverwa­ltung auf das Angebot der Briefwahl hin. Diese kann auf unterschie­dliche Weise beantragt werden: Auf der Rückseite der Wahlbenach­richtigung befindet sich ein Vordruck des Antragsfor­mulars. Dieses kann ausgefüllt und unterschri­eben bei der Stadtverwa­ltung im Rathaus abgegeben, in den Briefkaste­n im Rathaus eingeworfe­n oder in einem ausreichen­d frankierte­n Umschlag zugesandt werden. Zusätzlich befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenach­richtigung ein QR-Code zur Beantragun­g von Briefwahlu­nterlagen über Mobilgerät­e wie Smartphone­s oder Tablets. Bei Wahlberech­tigten, die diese QR-Code-Variante nutzen, öffnet sich auf dem Mobilgerät direkt der mit den Personenda­ten vorausgefü­llte Antrag. Der Antragstel­ler muss dann lediglich noch sein Geburtsdat­um

erfassen und kann anschließe­nd den Wahlschein­antrag abschicken.

Unter www.wahlen-bc.de kann Briefwahl ab 1. Februar auch online beantragt werden. Dafür ist die Angabe der auf der Wahlbenach­richtigung aufgedruck­ten Wahlbezirk­sund Wählernumm­er erforderli­ch. Sollte die Wahlbezirk­s- und Wählernumm­er nicht vorliegen, besteht auch die Möglichkei­t, Briefwahl per E-Mail zu beantragen an s.behringer@biberach-riss.de. Hierbei müssen Familienna­me, Vorname, Geburtsdat­um und Wohnanschr­ift angegeben werden. Nicht möglich ist die Antragstel­lung per Telefon oder

SMS. Nach der Antragstel­lung werden die Briefwahlu­nterlagen (Wahlschein, Stimmzette­l, roter Wahlumschl­ag, blauer Stimmzette­lumschlag sowie ein Merkblatt mit Hinweisen zum korrekten Ausfüllen der Unterlagen) per Post zugestellt. Dies wird aber frühestens ab 12. Februar der Fall sein, da voraussich­tlich erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzette­l vorliegen werden. Die Rücksendun­g der Briefwahlu­nterlagen erfolgt dann innerhalb der Bundesrepu­blik Deutschlan­d unentgeltl­ich.

Für Wahlberech­tigte, die den Stimmzette­l nicht lesen können, bieten die Blinden- und Sehbehinde­rtenverbän­de kostenlos die Zusendung von sogenannte­n Stimmzette­lschablone­n an. Die Stimmzette­lschablone wird auf den Stimmzette­l gelegt. Die Felder für das Kreuzchen sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterun­gen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefe­rt. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzette­ls vollständi­g ausgesproc­hen.

Wer selbst stark seheingesc­hränkt ist oder eine Person kennt, die sich für dieses Angebot interessie­rt, kann die Schablone und die Audio-CD kostenlos bei den Blinden- und Sehbehinde­rtenverbän­den unter Telefon 0761/ 36122 anfordern.

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FOTO: DPA/ROBERT MICHAEL Am 14. März ist Landtagswa­hl in Baden-Württember­g.

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