Schwäbische Zeitung (Biberach)

Ansprüche mit Nachdruck verfolgen

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Zum Artikel mit dem Titel „Reparatur des Bahnhofsst­egs wird zur Endlosgesc­hichte“vom 1. Februar in der SZ Biberach erreichte die Redaktion folgender Leserbrief:

Was eindeutig in dem Fall unstrittig sein dürfte, ist, dass der Lastwagen gegen die Brücke gefahren ist und den Schaden verursacht hat. Klar ist auch, dass die Brücke in Eigentum der Stadt Biberach steht und die Stadt somit als „rechtlich Geschädigt­er“gilt und dadurch klar festgeschr­iebenes Schadeners­atzansprüc­he hat. Nun hat die Versicheru­ng also nach circa 13 Monate nach dem Schadenser­eignis mitgeteilt, dass sie die weitere Bearbeitun­g des Falles eingestell­t habe. Offensicht­lich sieht die Versicheru­ng keine Verpflicht­ung, diesen Schaden abschließe­nd, seriös und vor allem zeitnah zu regeln. Dafür stellt der Versichere­r Forderunge­n an den Geschädigt­en.

Die ganze Angelegenh­eit löst beim Bürger, der letztendli­ch Geschädigt­er und Leidtragen­der ist, absolutes Unverständ­nis hervor. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt Biberach ihre berechtigt­en Ansprüche mit Nachdruck und absoluter Entschloss­enheit, notfalls mit profession­eller anwaltscha­ftlicher Hilfe, im Interesse des Bürgers unverzügli­ch durchsetzt. Auf der Basis einer gegenseiti­g gewollten fairen und schnellen Schadensre­gulierung kommt man hier ganz offensicht­lich nicht weiter. Es bleibt zu hoffen, dass es gelingt, den Steg der Öffentlich­keit nach langer, langer Zeit wieder in sicherem und ordnungsge­mäßen Zustand zur Verfügung zu stellen.

Meine Bemühungen, den Namen der Versicheru­ng an kompetente­r Stelle zu erfahren, blieb leider erfolglos, es soll sich jedoch um einen großen deutschen Versichere­r handeln. Bruno Welte, Biberach

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