Schwäbische Zeitung (Biberach)
Ansprüche mit Nachdruck verfolgen
Zum Artikel mit dem Titel „Reparatur des Bahnhofsstegs wird zur Endlosgeschichte“vom 1. Februar in der SZ Biberach erreichte die Redaktion folgender Leserbrief:
Was eindeutig in dem Fall unstrittig sein dürfte, ist, dass der Lastwagen gegen die Brücke gefahren ist und den Schaden verursacht hat. Klar ist auch, dass die Brücke in Eigentum der Stadt Biberach steht und die Stadt somit als „rechtlich Geschädigter“gilt und dadurch klar festgeschriebenes Schadenersatzansprüche hat. Nun hat die Versicherung also nach circa 13 Monate nach dem Schadensereignis mitgeteilt, dass sie die weitere Bearbeitung des Falles eingestellt habe. Offensichtlich sieht die Versicherung keine Verpflichtung, diesen Schaden abschließend, seriös und vor allem zeitnah zu regeln. Dafür stellt der Versicherer Forderungen an den Geschädigten.
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Die ganze Angelegenheit löst beim Bürger, der letztendlich Geschädigter und Leidtragender ist, absolutes Unverständnis hervor. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt Biberach ihre berechtigten Ansprüche mit Nachdruck und absoluter Entschlossenheit, notfalls mit professioneller anwaltschaftlicher Hilfe, im Interesse des Bürgers unverzüglich durchsetzt. Auf der Basis einer gegenseitig gewollten fairen und schnellen Schadensregulierung kommt man hier ganz offensichtlich nicht weiter. Es bleibt zu hoffen, dass es gelingt, den Steg der Öffentlichkeit nach langer, langer Zeit wieder in sicherem und ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen.
Meine Bemühungen, den Namen der Versicherung an kompetenter Stelle zu erfahren, blieb leider erfolglos, es soll sich jedoch um einen großen deutschen Versicherer handeln. Bruno Welte, Biberach