Schwäbische Zeitung (Biberach)
Tennisverbände prüfen eine Klage wegen Spielverbots
Verbände in Baden und Württemberg ärgern sich über anhaltende „drastische“Einschränkungen
STUTTGART (sz) - Auch in der neuen Corona-Verordnung, die seit 15. Februar gültig ist, sind keine Lockerungen für den Amateur- und Breitensport vorgesehen. Trotz der deutlich verbesserten Inzidenzzahlen in BadenWürttemberg werden die drastischen Einschränkungen, insbesondere im Tennissport, weiterhin aufrechterhalten. Die Geduld der Verantwortlichen des Württembergischen Tennis-Bundes (WTB) und des Badischen Tennisverbands (BTV) ist laut Mitteilung „am Ende“. Nachdem die beiden Landesverbände den Ton gegenüber der Politik bereits Mitte Januar verschärft und die Landesregierung aufgefordert hatten, die aktuell geltenden Maßnahmen zu korrigieren, prüfen sie nun, ob eine Klage sinnvoll wäre.
„Auf unsere mehrfach geäußerte Forderung, eine greifbare Perspektive aufzuzeigen, die sich beispielsweise an einem konkreten Inzidenzwert orientiert, ist das (baden-württembergische) Sozialministerium nach guten ersten Gesprächen im Dezember leider weiterhin nicht eingegangen“, wird WTB-Präsident Stefan Hofherr in der Verbandsmitteilung zitiert. Besonders der Blick in andere Bundesländer sorgt bei den Verbänden im Süden für Unverständnis. In Hessen zum Beispiel scheint das Tennisspiel ein geringeres Infektionsrisiko darzustellen als in Baden-Württemberg. „Dort ist das Einzelspiel auf jedem Platz einer Halle gestattet“, sagt Stefan Hofherr. In Baden-Württemberg müssen die Hallen komplett geschlossen bleiben. Der Bayerische Tennis-Verband hat bereits eine Klage auf Aufhebung des Tennisverbots eingereicht – diese wurde vom Bayerischen Verwaltungsgericht allerdings abgelehnt. „Wie Sie sich sicher vorstellen können, sind wir über dieses Urteil und insbesondere über die Urteilsbegründung sehr enttäuscht und verärgert“, schreibt der bayerische Verband an seine Mitglieder.
Auch die Baden-Württemberger sind enttäuscht. „Die Maßnahmen sind unverhältnismäßig“, findet Hofherr. Anregungen und Lösungsansätze, um eine stufenweise Öffnung zu erreichen, haben der WTB und der BTV dem Sozialministerium bereits vorgelegt – zum Beispiel strenge Hygienevorschriften, klare Abstandsregeln, die Limitierung auf nur zwei Personen pro Platz, die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung und geschlossene Umkleidebereiche. „Bislang wurden unsere Vorschläge leider völlig ignoriert“, sagt Hofherr und bemängelt: „Insgesamt wird über den Amateursport zu wenig gesprochen.“Der badische Geschäftsführer Samuel Kainhofer bringt das einfache Prinzip auf den Punkt: „Kommen, spielen, gehen! Tennis ist keine Kontaktsportart, Hygieneregeln können sehr gut eingehalten werden.“
Weil der Dialog mit der Landesregierung aktuell keine Aussicht auf Erfolg verspricht, prüft nun ein Jurist für Verwaltungsrecht, ob rechtliche Schritte sinnvoll wären. „Wir müssen vernünftig abwägen und es muss natürlich eine Aussicht auf Erfolg bestehen“, meint der WTB-Präsident. Das Ziel ist klar: Die Tennisspieler in Baden-Württemberg sollen so schnell wie möglich wieder auf den Platz dürfen. Auch die Bayern behalten sich nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts weitere rechtliche Schritte vor. „Die Begründung für die Entscheidung sind für den BTV nicht nachvollziehbar“, heißt es auf der Homepage des Bayerischen Tennisverbands.