Schwäbische Zeitung (Biberach)
Zwei Verträge regeln Details zur Laborerweiterung
Stadt Ochsenhausen kommt für Kosten des Bebauungsplanverfahrens auf – den Rest trägt das Labor
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OCHSENHAUSEN - Die Erweiterungspläne des Ochsenhauser Labors Dr. Merk, das zwischenzeitlich von Boehringer Ingelheim übernommen worden ist, sind einen Schritt weiter. Ehe der Satzungsbeschluss für den notwendigen Bebauungsplan gefasst werden kann, müssen sogenannte städtebauliche Verträge abgeschlossen werden. Darin ist unter anderem geregelt, wer welche Kosten zu tragen hat. Der Ochsenhauser Gemeinderat stimmte dem Abschluss dieser Verträge diese Woche zu und erteilte der Verwaltung für die Einzelheiten in den Verträgen die Verhandlungsvollmacht.
Aufgestellt worden war der Bebauungsplan „Untere Wiesen III“am 5. Mai 2020. Von Ende Mai bis Ende Juni folgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die nächsten Schritte waren die Entwurfsbilligung am 17. November und die öffentliche Auslegung sowie Behördenbeteiligung vom 14. Dezember bis zum 22. Januar. Den noch ausstehenden Satzungsbeschluss plant die Stadtverwaltung entweder kurz vor oder gleich nach der Sommerpause. Vorher galt es im Gemeinderat nun, dem Abschluss der zwei städtebaulichen Verträge zuzustimmen.
Bürgermeister Andreas Denzel erklärte, der erste Vertrag sei die Grundlage für den Planungsaufwand des Bebauungsplans. Die Stadt trage dabei die Kosten der Planwerkstatt am Bodensee für das Bebauungsplanverfahren – rund 30 000 Euro.
Das Labor komme auf der anderen Seite unter anderem für Bodengutachten, schalltechnische Untersuchungen, Straßen- und Brückenplanung und die Rechtsberatung auf. Auch sämtliche Kosten für das Gutachten des Büros Zeeb & Partner, das beispielsweise den Umweltbericht erstellte, übernehme das Labor Dr. Merk. Denzel bezeichnete die Kostenaufteilung als gerecht, zumal die Stadt ein „großes Interesse“an der Erweiterung habe. „Wir haben eine angemessene Regelung gefunden“, so der Bürgermeister.
Winfried Reischmann vom Stadtbauamt verdeutlichte, dass der erste städtebauliche Vertrag den „groben Rahmen“beinhalte. Der zweite umfasse mehrere Hundert Seiten und konkretisiere einige vertragliche Regelungen, die in Teil eins bereits grundlegend enthalten seien. „Beide Verträge sind zur Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich und sollten vor Satzungsbeschluss abgeschlossen sein“, erklärte Reischmann nochmals. Im zweiten Teil gehe es unter anderem um Themen wie Bauverpflichtung, Anschlussbeiträge
für Wasser und Abwasser, Pflanzgebote und Leitungsrechte. In der Sitzungsvorlage heißt es zudem: „Eine wesentliche Regelung betrifft die auf dem Grundstück der Firma Gräser vom Labor herzustellende Erschließungsstraße.“Dieser Abschnitt sei nach der Herstellung kostenfrei auf die Stadt zu übertragen.
Die Gemeinderäte sahen keinen großen Diskussionsbedarf. Lediglich Franz Wohnhaas (Pro-Ox) erklärte, er tue sich schwer damit, der Verwaltung eine Handlungsvollmacht zu erteilen. „Dem Gemeinderat muss dieser gesamte Entwurf vorgelegt werden“, forderte Wohnhaas. Bürgermeister Denzel verwies auf den gewaltigen Umfang und erwiderte, dies sei bislang nicht geübte Praxis gewesen. Stattdessen sei der Verwaltung vertraut worden. Gerhard Gruber (CDU) und Thomas Wölfle (Freie Wähler) kündigten an, dies auch in dieser Angelegenheit zu tun. Andreas Denzel versprach: „Es wird rechtlich alles Hand und Fuß haben.“Bei einer Gegenstimme von Franz Wohnhaas stimmten die Räte dem Abschluss der Verträge zu.