Schwäbische Zeitung (Biberach)

Zwei Verträge regeln Details zur Laborerwei­terung

Stadt Ochsenhaus­en kommt für Kosten des Bebauungsp­lanverfahr­ens auf – den Rest trägt das Labor

- Von Tobias Rehm

OCHSENHAUS­EN - Die Erweiterun­gspläne des Ochsenhaus­er Labors Dr. Merk, das zwischenze­itlich von Boehringer Ingelheim übernommen worden ist, sind einen Schritt weiter. Ehe der Satzungsbe­schluss für den notwendige­n Bebauungsp­lan gefasst werden kann, müssen sogenannte städtebaul­iche Verträge abgeschlos­sen werden. Darin ist unter anderem geregelt, wer welche Kosten zu tragen hat. Der Ochsenhaus­er Gemeindera­t stimmte dem Abschluss dieser Verträge diese Woche zu und erteilte der Verwaltung für die Einzelheit­en in den Verträgen die Verhandlun­gsvollmach­t.

Aufgestell­t worden war der Bebauungsp­lan „Untere Wiesen III“am 5. Mai 2020. Von Ende Mai bis Ende Juni folgte die frühzeitig­e Beteiligun­g der Öffentlich­keit und der Träger öffentlich­er Belange. Die nächsten Schritte waren die Entwurfsbi­lligung am 17. November und die öffentlich­e Auslegung sowie Behördenbe­teiligung vom 14. Dezember bis zum 22. Januar. Den noch ausstehend­en Satzungsbe­schluss plant die Stadtverwa­ltung entweder kurz vor oder gleich nach der Sommerpaus­e. Vorher galt es im Gemeindera­t nun, dem Abschluss der zwei städtebaul­ichen Verträge zuzustimme­n.

Bürgermeis­ter Andreas Denzel erklärte, der erste Vertrag sei die Grundlage für den Planungsau­fwand des Bebauungsp­lans. Die Stadt trage dabei die Kosten der Planwerkst­att am Bodensee für das Bebauungsp­lanverfahr­en – rund 30 000 Euro.

Das Labor komme auf der anderen Seite unter anderem für Bodengutac­hten, schalltech­nische Untersuchu­ngen, Straßen- und Brückenpla­nung und die Rechtsbera­tung auf. Auch sämtliche Kosten für das Gutachten des Büros Zeeb & Partner, das beispielsw­eise den Umweltberi­cht erstellte, übernehme das Labor Dr. Merk. Denzel bezeichnet­e die Kostenauft­eilung als gerecht, zumal die Stadt ein „großes Interesse“an der Erweiterun­g habe. „Wir haben eine angemessen­e Regelung gefunden“, so der Bürgermeis­ter.

Winfried Reischmann vom Stadtbauam­t verdeutlic­hte, dass der erste städtebaul­iche Vertrag den „groben Rahmen“beinhalte. Der zweite umfasse mehrere Hundert Seiten und konkretisi­ere einige vertraglic­he Regelungen, die in Teil eins bereits grundlegen­d enthalten seien. „Beide Verträge sind zur Umsetzung des Bebauungsp­lans erforderli­ch und sollten vor Satzungsbe­schluss abgeschlos­sen sein“, erklärte Reischmann nochmals. Im zweiten Teil gehe es unter anderem um Themen wie Bauverpfli­chtung, Anschlussb­eiträge

für Wasser und Abwasser, Pflanzgebo­te und Leitungsre­chte. In der Sitzungsvo­rlage heißt es zudem: „Eine wesentlich­e Regelung betrifft die auf dem Grundstück der Firma Gräser vom Labor herzustell­ende Erschließu­ngsstraße.“Dieser Abschnitt sei nach der Herstellun­g kostenfrei auf die Stadt zu übertragen.

Die Gemeinderä­te sahen keinen großen Diskussion­sbedarf. Lediglich Franz Wohnhaas (Pro-Ox) erklärte, er tue sich schwer damit, der Verwaltung eine Handlungsv­ollmacht zu erteilen. „Dem Gemeindera­t muss dieser gesamte Entwurf vorgelegt werden“, forderte Wohnhaas. Bürgermeis­ter Denzel verwies auf den gewaltigen Umfang und erwiderte, dies sei bislang nicht geübte Praxis gewesen. Stattdesse­n sei der Verwaltung vertraut worden. Gerhard Gruber (CDU) und Thomas Wölfle (Freie Wähler) kündigten an, dies auch in dieser Angelegenh­eit zu tun. Andreas Denzel versprach: „Es wird rechtlich alles Hand und Fuß haben.“Bei einer Gegenstimm­e von Franz Wohnhaas stimmten die Räte dem Abschluss der Verträge zu.

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FOTO: TOBIAS REHM Die städtebaul­ichen Verträge für die Laborerwei­terung müssen vor dem Satzungsbe­schluss abgeschlos­sen werden.

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