Schwäbische Zeitung (Biberach)
Rückkehr zu verschärften Bedingungen
Die Inzidenz im Stadtkreis Ulm ist seit Tagen über 100
ULM (sz) - Weil die 7-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Ulm seit mehreren Tagen über dem Wert von 100 Infizierte je 100 000 Einwohner liegt, gelten im Stadtgebiet von Dienstag, 30. März, an wieder verschärfte Bestimmungen. Dies gab das Landratsamt Alb-DonauKreis am Sonntag bekannt.
Das Gesundheitsamt im Landratsamt stellte am Sonntag „rechtswirksam fest, dass die 7-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Ulm stabil über dem Wert von 100 pro 100 000 Einwohner liegt“, heißt es in der Pressemitteilung. Diese Einschätzung basiert auf den vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzwerten für den Stadtkreis Ulm, die seit vergangenen Donnerstag über 100 liegen. Damit würden die seit dem 8. März geltenden Öffnungsschritte für den Stadtkreis Ulm zurückgenommen. Dies gilt ab Dienstag, 0 Uhr.
Die Daten des Gesundheitsamtes belegen, dass die Zahl der Neuinfektionen
in Ulm in den vergangenen Tagen schnell und stark angestiegen sei, heißt es in der Pressemitteilung. Das Infektionsgeschehen lasse sich nicht auf einen bestimmten Hotspot eingrenzen, sondern verteile sich diffus auf zahlreiche kleine Ausbrüche in privaten Haushalten, Betrieben sowie Kitas und Schulen. Damit bleibe kein Spielraum. Folgende Öffnungsschritte werden im Stadtkreis Ulm zurückgenommen:
Ab Dienstag ist das seit 8. März geltende
● Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) untersagt. Es gilt wieder die Regel des „Click and Collect“. Davon betroffen ist, nach der neuen Corona-Verordnung des Landes, auch der Buchhandel.
Museen, Galerien, Gedenkstätten
● und botanische Gärten schließen.
Betriebe für körpernahe Dienstleistungen,
● wie Kosmetik-, Nagel- und Massagestudios sowie Sonnen-, Tattoo
und Piercingstudios schließen.
Nutzung von Sportanlagen für den ●
Amateur- und Freizeitindividualsport.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Ulm an fünf Tagen in Folge wieder unter 100 je 100 000 Einwohner liegen, würden die Einschränkungen wieder zurückgenommen.
Die Corona-Verordnung gibt vor, dass das Gesundheitsamt bei der regelmäßigen Überprüfung die Inzidenzwerte im Landkreis (Alb-DonauKreis) und im Stadtkreis (Ulm) grundsätzlich getrennt zu betrachten hat. Der Alb-Donau-Kreis liegt seit Freitag über der 100er-Marke. Auf Basis der am Sonntagabend eingegangenen Werte des Landesgesundheitsamts werde man über das weitere Vorgehen im Kreisgebiet am Montag entscheiden, so das Landratsamt. Da der Wert auch im Kreis über 100 lag, ist auch hier von Einschränkungen auszugehen.