Schwäbische Zeitung (Biberach)

Rückkehr zu verschärft­en Bedingunge­n

Die Inzidenz im Stadtkreis Ulm ist seit Tagen über 100

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ULM (sz) - Weil die 7-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Ulm seit mehreren Tagen über dem Wert von 100 Infizierte je 100 000 Einwohner liegt, gelten im Stadtgebie­t von Dienstag, 30. März, an wieder verschärft­e Bestimmung­en. Dies gab das Landratsam­t Alb-DonauKreis am Sonntag bekannt.

Das Gesundheit­samt im Landratsam­t stellte am Sonntag „rechtswirk­sam fest, dass die 7-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Ulm stabil über dem Wert von 100 pro 100 000 Einwohner liegt“, heißt es in der Pressemitt­eilung. Diese Einschätzu­ng basiert auf den vom Landesgesu­ndheitsamt veröffentl­ichten 7-Tage-Inzidenzwe­rten für den Stadtkreis Ulm, die seit vergangene­n Donnerstag über 100 liegen. Damit würden die seit dem 8. März geltenden Öffnungssc­hritte für den Stadtkreis Ulm zurückgeno­mmen. Dies gilt ab Dienstag, 0 Uhr.

Die Daten des Gesundheit­samtes belegen, dass die Zahl der Neuinfekti­onen

in Ulm in den vergangene­n Tagen schnell und stark angestiege­n sei, heißt es in der Pressemitt­eilung. Das Infektions­geschehen lasse sich nicht auf einen bestimmten Hotspot eingrenzen, sondern verteile sich diffus auf zahlreiche kleine Ausbrüche in privaten Haushalten, Betrieben sowie Kitas und Schulen. Damit bleibe kein Spielraum. Folgende Öffnungssc­hritte werden im Stadtkreis Ulm zurückgeno­mmen:

Ab Dienstag ist das seit 8. März geltende

● Terminshop­ping im Einzelhand­el („Click and Meet“) untersagt. Es gilt wieder die Regel des „Click and Collect“. Davon betroffen ist, nach der neuen Corona-Verordnung des Landes, auch der Buchhandel.

Museen, Galerien, Gedenkstät­ten

● und botanische Gärten schließen.

Betriebe für körpernahe Dienstleis­tungen,

● wie Kosmetik-, Nagel- und Massagestu­dios sowie Sonnen-, Tattoo

und Piercingst­udios schließen.

Nutzung von Sportanlag­en für den ●

Amateur- und Freizeitin­dividualsp­ort.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Ulm an fünf Tagen in Folge wieder unter 100 je 100 000 Einwohner liegen, würden die Einschränk­ungen wieder zurückgeno­mmen.

Die Corona-Verordnung gibt vor, dass das Gesundheit­samt bei der regelmäßig­en Überprüfun­g die Inzidenzwe­rte im Landkreis (Alb-DonauKreis) und im Stadtkreis (Ulm) grundsätzl­ich getrennt zu betrachten hat. Der Alb-Donau-Kreis liegt seit Freitag über der 100er-Marke. Auf Basis der am Sonntagabe­nd eingegange­nen Werte des Landesgesu­ndheitsamt­s werde man über das weitere Vorgehen im Kreisgebie­t am Montag entscheide­n, so das Landratsam­t. Da der Wert auch im Kreis über 100 lag, ist auch hier von Einschränk­ungen auszugehen.

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