Schwäbische Zeitung (Biberach)
Bauwillige brauchen weiter viel Geduld
Öpfinger Baugebiet „Halde“: Anwältin erklärt verzwickte Lage
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ÖPFINGEN - Die durch einen Gerichtsbeschluss kompliziert gewordene Vergabe der Bauplätze im Öpfinger Gebiet „Halde“scheint zu einem immer größeren Geduldsspiel zu werden: In der Gemeinderatssitzung am vergangenen Donnerstag verdeutlichte Rechtsanwältin Luisa Pauge von der Stuttgarter Kanzlei iuscomm, die die Gemeinde im weiteren Verfahren juristisch vertritt, die verzwickte Lage.
Um das Risiko weiterer Klagen zu minimieren, sei es möglicherweise ratsam, das nach dem Vergabestopp durch die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen weiterhin laufende Hauptsacheverfahren abzuwarten, ehe man sich auf ein neues Vergabeverfahren verständige, meinte Pauge. Die Gemeinde habe keine Chance, das Klageverfahren vorzeitig zu beenden, das könne nur der Kläger. Und der habe das bislang nicht getan.
Die besondere Krux im Öpfinger Fall sei, dass die Kammer, welche im Dezember über die einstweilige Anordnung entschieden und auch konkrete Kritikpunkte an den Vergaberichtlinien geäußert habe, mittlerweile komplett neu besetzt sei. „Wir wissen also nicht, wie diese Richter den Fall bewerten“, so Pauge. Möglicherweise bemängele die neue Kammer auch ganz andere Inhalte. „Das ist ein einziges Minenfeld“, drückte sich die Juristin ziemlich drastisch aus. „Darum sind wir dabei, zu überprüfen, wie wir das Ganze möglichst rechtssicher lösen.“Dazu zähle auch die Frage, ob es juristisch sinnvoll ist, eine neue Vergabe schon vor dem Ende des laufenden Hauptsacheverfahrens anzustoßen. Es sei ihr bewusst, dass der Gemeinde und den Bürgern auch an einer zeitnahen Lösung gelegen sei, der aber ein erhebliches Risiko von Folgeklagen entgegenstünde.
„Das bedeutet, im Moment sind uns die Hände gebunden“, bemerkte Ratsmitglied Wolfgang Reitmayer ernüchtert, und sein Kollege Hubert Kneißle stellte die Frage, die im Rat und unter den zahlreichen Besuchern der Sitzung wohl die meisten beschäftigte: Wie lange kann so ein Hauptsacheverfahren dauern? Das sei schwer abzuschätzen, antwortete die Juristin. Die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren sei verhältnismäßig schnell gefallen, das sei aber nicht zwangsläufig ein Hinweis auf das Tempo im Hauptverfahren. So etwas könne auch mal über ein Jahr dauern.
Angesichts solcher Aussichten machte Bürgermeister Andreas Braun aus seinen Gefühlen keinen Hehl. „Eine gewisse Ohnmacht“mache sich breit, mit solch zermürbenden Gerichtsverfahren werde „das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein Stück weit ausgehebelt“.
Braun und seine Frau hatten sich im mittlerweile gestoppten Vergabeverfahren ebenfalls auf einen Bauplatz beworben, weshalb sich der Bürgermeister bei allen Beratungen zu diesem Thema bislang stets für befangen erklärt hatte und jeweils auch vom Ratstisch abgerückt war. Das braucht er jetzt nicht mehr zu tun, „denn wir werden uns nicht nochmals auf einen Platz im Baugebiet Halde bewerben. Die besondere Problematik und kommunalpolitische Bedeutung dieses Themas erfordert meine Sitzungsleitung“, erklärte Braun auf SZ-Nachfrage.