Schwäbische Zeitung (Biberach)
Geflügelhalter sollen Auffälligkeiten melden
LANDKREIS BIBERACH (sz) - Der Landkreis Biberach bittet Geflügelhalter um besondere Vorsicht. Besonders Geflügelhalter, die seit dem 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auffälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinäramt Biberach zu melden, da hier Infektionen nicht auszuschließen sind. Wie das Landratsamt mitteilt, hatte ein größerer Junghennen-Aufzuchtbetrieb in Nordrhein-Westfalen seit Mitte März Hühner an zahlreiche Kleinhalter in ganz Baden-Württemberg ausgeliefert. Dadurch sei es in verschiedenen Landkreisen zu Ausbrüchen von Geflügelpest, landläufig auch Vogelgrippe genannt, gekommen. Betroffen seien nach derzeitigen Informationen mehr als 60 Geflügelhaltungen im Land.
Im Landkreis Biberach ist dem Veterinäramt noch kein Betrieb mit Anzeichen von Geflügelpest gemeldet worden. Dennoch zeigt sich das Veterinäramt höchstbesorgt, denn es sei wahrscheinlich, dass Privathalter aus dem Landkreis Biberach
●
ebenfalls Geflügel über das Verteilzentrum in Bayern erhalten haben, so das Landratsamt weiter. Bei den betroffenen Beständen in ganz Baden-Württemberg handelt es sich um Kontaktbetriebe und diese stehen in direktem Zusammenhang mit dem Einkauf von Geflügel aus dem Betrieb in Nordrhein-Westfalen. Bei anderen Geflügelhaltern besteht daher kein erhöhtes Risiko eines Eintrags. Das Risiko eines Eintrags durch Wildvögel in eine Geflügelhaltung habe sich aufgrund der Situation nicht verändert. Daher werde derzeit vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auch von landesweiten oder landkreisbezogenen Maßnahmen abgesehen.
Das Kreisveterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 07351/ 526180, per E-Mail an vetamt@biberach.de und über www.biberach.de/landratsamt/kreisveterinaeramt.html. Für allgemeine Fragen wird beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ein Bürgertelefon eingerichtet.