Schwäbische Zeitung (Biberach)

So reagiert das Kreisimpfz­entrum

Astrazenec­a: Für Menschen unter und über 60 Jahren gelten nun unterschie­dliche Regelungen

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BIBERACH (sz/tab) - In Baden-Württember­g wird seit Mittwoch, 31. März, die Altersbesc­hränkung für den Corona-Impfstoff von Astrazenec­a umgesetzt. Damit setzt die Landesregi­erung den Beschluss der Gesundheit­sminister von Bund und Ländern um. Vorausgega­ngen war eine entspreche­nde Empfehlung der Ständigen Impfkommis­sion. Das gilt auch im Kreisimpfz­entrum in Ummendorf. Von diesem Mittwoch an wird das Präparat in der Regel nur noch für Menschen über 60 Jahren eingesetzt.

Personen unter 60 Jahren,

die einen Termin mit dem Impfstoff von Astrazenec­a bereits gebucht haben, werden nach Möglichkei­t auf den Impfstoff von Biontech umgebucht. Für Personen, die bereits am 31. März, einen Termin mit dem Impfstoff von Astrazenec­a hatten, habe der Impfstoff Biontech zugesicher­t werden können. Diese Personen sollen zu ihrem Termin ganz normal erscheinen.

Sollte eine Umbuchung auf den Impfstoff von Biontech in den nächsten Tagen aufgrund der begrenzten Verfügbark­eit des Impfstoffe­s von Biontech nicht mehr möglich sein, können sich die Personen auf eine Warteliste setzen lassen. Darüber und über die Vorgehensw­eise wird dann aktuell über die Homepage des Landratsam­tes Biberach (www.biberach.de) informiert. „Wer unter 60 ist, wird automatisc­h umgebucht und muss sich nicht selbst darum kümmern“, sagt Verena Miller, stellvertr­etende Pressespre­cherin des Landratsam­ts Biberach. „Wir müssen abwarten, wie lange uns der Biontech-Impfstoff ausreicht und informiere­n dann aktuell auf der Homepage des Landratsam­ts.“

Darüber hinaus steht es den Personen unter 60 Jahren, die einen Impftermin haben, frei, sich nach ärztlichem Ermessen und bei individuel­ler Risikoanal­yse nach sorgfältig­er Aufklärung durch die Ärzte im Kreisimpfz­entrum trotzdem mit dem Impfstoff von Astrazenec­a impfen zu lassen.

Personen über 60 Jahren,

die bereits einen Termin mit dem Impfstoff von Astrazenec­a gebucht haben, können diesen ganz normal wahrnehmen. Für diese Personen wird keine Möglichkei­t zur Umbuchung des Impfstoffe­s angeboten.

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FOTO: SOEREN STACHE/DPA Auch auf das Kreisimpfz­entrum in Ummendorf hat die Altersbesc­hränkung für den Impfstoff von Astrazenec­a Auswirkung­en.

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