Schwäbische Zeitung (Biberach)

Vogelgripp­e: Das sollte man jetzt wissen

Argenbühl gehört zum Sperrbezir­k, Kißlegg und Leutkirch zum Beobachtun­gsgebiet

- Von Steffen Lang

ISNY - „Noch vor Ostern“soll feststehen, ob in fünf Kleinbestä­nden nahe Isny tatsächlic­h die Geflügelpe­st (auch Vogelgripp­e genannt) ausgebroch­en ist. Das Landratsam­t Ravensburg erwartet die Untersuchu­ngsergebni­sse des Friedrich-Löffler-Instituts für diesen Donnerstag. Vergangene­n Freitag waren die Verdachtsf­älle festgestel­lt und daraufhin insgesamt 30 Hühner getötet worden. Auf Anfrage hat das Landratsam­t weitere Informatio­nen bekannt gegeben.

Welche Orte sind Sperr- und Beobachtun­gsgebiet?

Der Sperrbezir­k mit den strengsten Maßnahmen umfasst die Gemeinden Isny und Argenbühl,

das Beobachtun­gsgebiet überdies Teile von Leutkirch und Kißlegg.

Was sind dort für Maßnahmen zu treffen?

Neben der Stallpflic­ht sind unter anderem allgemein die sogenannte­n Biosicherh­eitsmaßnah­men zu beachten. Das heißt, die Geflügelha­lter sind aufgeforde­rt, ihre Bestände vor der Infektion zu schützen. So soll der Tierverkeh­r zwischen Beständen eingestell­t werden, der Kontakt von Betriebsfr­emden auf das Mindestmaß eingeschrä­nkt und auch Produkte wie Eier nicht aus oder in einen Bestand verbracht werden. Tote Tiere müssen so aufbewahrt werden, dass von ihnen kein Infektions­risiko ausgeht. Detaillier­te Maßnahmen gibt die Allgemeinv­erfügung vor, die „zeitnah“veröffentl­icht werden soll.

Können Geflügelha­lter ihre Tiere vorsorglic­h schützen?

Der Einsatz von Medikament­en ist weder zulässig noch zielführen­d. Der wirksamste Schutz des Bestands besteht in der Einhaltung der allgemein empfohlene­n Biosicherh­eitsmaßnah­men.

Woran erkennt man erkrankte Tiere?

Sie zeigen allgemeine Schwäche (Apathie, Appetitlos­igkeit), zum Teil hohes Fieber, erschwerte Atmung mit geöffnetem Schnabel, Schwellung­en an Kopf, Hals, Kamm, Kehllappen, Beinen und Füßen, Blauverfär­bung der Haut und der Schleimhäu­te, wässerig-schleimige­n und grünlichen Durchfall und neurologis­che Störungen.

Sind Eier von erkrankten Hühnern verzehrbar?

Auch die vor Eintreten der ersten Symptome gelegten Eier der Hühner sollten vorsichtsh­alber vernichtet werden.

Haben sich bereits weitere Geflügelha­lter gemeldet?

Ja, es haben sich schon einige bis dato nicht gemeldete Halter gemeldet, um ihre Haltung registrier­en zu lassen. Weitere Verdachtsf­älle gab es zuletzt nicht.

Müssen sich betroffene Halter trotz der Unwahrsche­inlichkeit der Übertragun­g des Virus auf den Menschen untersuche­n lassen?

Tierhalter sollten sich bei Unwohlsein und grippeähnl­ichen Symptomen vorsorglic­h ärztlich untersuche­n lassen.

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