Schwäbische Zeitung (Biberach)

Trotz Impftermin wieder nach Hause geschickt

In Baden-Württember­g gibt es Astrazenec­a noch nicht für alle über 60-Jährigen

- Von Anke Kumbier

RAVENSBURG - Dürfen sich alle Über-60-Jährigen in Baden-Württember­g mit Astrazenec­a impfen lassen oder nicht? Die Antwort lautet Nein. „Derzeit konzentrie­ren wir uns in Baden-Württember­g zunächst weiter auf die Impfungen für Menschen über 70 und 80 Jahren. Über-60-Jährige sind im Land derzeit noch nicht generell impfberech­tigt, sondern nur etwa bei bestimmten Vorerkrank­ungen oder wegen ihres Berufs“, sagte Gesundheit­sminister Manfred Lucha (Grüne) am Mittwoch in Stuttgart.

Das Thema hat in den vergangene­n Tagen für Verwirrung gesorgt. Am 30. März hatte die Gesundheit­sministerk­onferenz der Länder beschlosse­n, dass Astrazenec­a an alle Über-60-Jährigen freigegebe­n werden darf, nachdem die Ständige Impfkommis­sion empfohlen hatte Astrazenec­a nur Menschen zu spritzen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Baden-Württember­g entschied sich dafür, in der Altersgrup­pe 60-69 weiterhin nur die Priogruppe­n 1 und 2, und dementspre­chend eben nicht alle, mit Astrazenec­a zu impfen. Das hatte Luchas Ministeriu­m so auch kommunizie­rt. Trotzdem entstand, auch vor dem Hintergrun­d der bundesweit­en Meldung, bei einigen der Eindruck, dass der Impfstoff in der entspreche­nden Altersgrup­pe für alle freigegebe­n wurde.

Die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r des Kreisimpfz­entrums in Biberach beispielsw­eise hätten einige über 60-Jährige wegschicke­n müssen, die fälschlich­erweise, aber im Glauben berechtigt zu sein, einen Termin ausgemacht hatten, berichtet Verena Miller, Sprecherin des Landratsam­ts in Biberach. „Dass es zu Irritation­en gekommen ist, kann ich bestätigen“, sagt auch Bernhard Flad, Leiter des Kreisimpfz­entrums in Tuttlingen. „Es gab Leute, die bei mir angerufen haben, weil sie nicht sicher waren, was gilt.“Wie viele allerdings unberechti­gterweise einen Termin ausgemacht haben, könne er nicht sagen, da die Terminverg­abe zentral erfolgt. Dem Landratsam­t Ravensburg wiederum sind keine Verwirrung­en bekannt.

„Jede und jeder kann jederzeit auch bei uns nachfragen, wenn Fragen offen sind“, stellt ein Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums klar. Doch warum ist es überhaupt möglich Termine auszumache­n, obwohl noch kein Anspruch auf eine Impfung besteht? Aus dem Ministeriu­m heißt es dazu, dass es aus Datenschut­zgründen schwierig sei am Telefon persönlich­e Gesundheit­sdaten, beispielsw­eise Vorerkrank­ungen, abzufragen. Bei Unklarheit­en solle man sich an den Hausarzt wenden. Auf der Webseite des Gesundheit­sministeri­ums

gibt es außerdem eine Übersicht, welche Gruppen gegenwärti­g impfberech­tigt sind.

Ab wann alle über 60-Jährigen Baden-Württember­ger mit dem Impfen dran sind, ist noch unklar. Das hänge von den Liefermeng­en und auch von der Impfbereit­schaft in den berechtigt­en Gruppen ab, so der Ministeriu­mssprecher. Im Südwesten wurde am Dienstag die zweimillio­nste Impfung gegen das Coronaviru­s verabreich­t, wie das Ministeriu­m am Mittwoch bekanntgab. 596 626 Menschen seien bereits zum zweiten Mal geimpft.

Auch in Bayern liege der Fokus weiterhin auf den Priorisier­ungsvorgab­en der Coronaviru­s-Impfverord­nung, teilt eine Sprecherin von Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) mit. Dort, wo die über 70-Jährigen bereits geimpft wurden, kämen die 60-69-Jährigen zum Zuge. Diese Gruppe könnte zudem einen Termin erhalten, wenn dies aus organisato­rischen Gründen für eine schnelle und effektive Verimpfung erforderli­ch ist.

Ab Mitte April soll es in den bayerische­n Impfzentre­n keine Erstimpfun­gen mit Astrazenec­a mehr geben, da dieser Impfstoff an die Arztpraxen verteilt wird. Gleiches gilt für Baden-Württember­g. Impfzentre­n erhielten dann nur noch die Astrazenec­a-Menge für die zweite Impfung, heißt es aus Luchas Ministeriu­m.

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FOTO: MATTHIAS BEIN/DPA Der Fokus liegt nach wie vor auf den Priogruppe­n 1 und 2.

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