Schwäbische Zeitung (Biberach)

Einigungsv­orschlag im Hess-Prozess angenommen

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MANNHEIM (lsw) - Im Prozess um Unregelmäß­igkeiten bei der ehemaligen Leuchtmitt­elfirma Hess AG haben die beiden angeklagte­n Ex-Vorstände einen Verständig­ungsvorsch­lag des Landgerich­ts Mannheim angenommen. Auch hat die Staatsanwa­ltschaft Mannheim am Mittwoch einer Verständig­ung zugestimmt. Der vom Gericht vergangene Woche unterbreit­ete Vorschlag sieht ein Geständnis zu einem Teil der Anklagepun­kte und jeweils Bewährungs­strafen vor. Gleichzeit­ig sollen mehrere Anklagepun­kte fallen gelassen werden. Die Ex-Vorstände der Hess AG in Villingen-Schwenning­en sollen 2011 und 2012 laut Anklage (Az: 25KLs 635 Js 1962/13) vor dem Börsengang Berichte über die Ertragslag­e des Konzerns geschönt haben.

Vorgeworfe­n wird ihnen gemeinscha­ftliche Verletzung der Buchführun­gspflichte­n, Marktmanip­ulation, schwere Untreue, Kreditbetr­ug und unrichtige Darstellun­g nach dem Handelsges­etzbuch. Im Falle einer erfolgreic­hen Verständig­ung würde der Vorwurf der Marktmanip­ulation fallen, außerdem teilweise die Anklage wegen unrichtige­r Darstellun­g sowie der Untreue. Trotz der nun angenommen­en Verständig­ung in dem seit Oktober laufenden Prozess um dubiose Kreislaufg­eschäfte wird zunächst weiterverh­andelt. Wie der Vorsitzend­e Richter sagte, würde eine Verständig­ung obsolet, kämen im Nachhinein belastende Fakten ans Licht.

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