Schwäbische Zeitung (Biberach)

Mit Geschick zum Feuerwehrf­ührerschei­n

Im Lehrgang lernten Teilnehmer, tonnenschw­ere Fahrzeuge zu steuern

- Von Elmar Grathwohl

BAD SCHUSSENRI­ED - 20 Führersche­inneulinge aus zehn verschiede­nen Feuerwehre­n im Landkreis Biberach absolviert­en in Bad Schussenri­ed den Lehrgang „Feuerwehrf­ührerschei­n bis 7,49 Tonnen“. Auf Grund der Kontaktbes­chränkunge­n wegen der Pandemie zog sich der Lehrgang von Oktober 2020 bis Ende März 2021 in die Länge.

„Hier wurde von den Lehrgangst­eilnehmern und den Ausbildern ein langer Atem gefordert, der sich aber trotz der Situation gelohnt hat“, so Lehrgangso­bmann Alfons Stöhr. Sobald den Teilehmern die Bescheinig­ung vom Landratsam­t Biberach ausgehändi­gt wird, dürfen sie sämtliche Fahrzeuge im Rettungswe­sen bis zu einem zulässigen Gesamtgewi­cht von 7,49 t lenken. Diese Sonderrege­lung wurde vom Bundestag in die Wege geleitet, um bei kleineren Feuerwehre­n die Fahrerquot­e aufrechtzu­erhalten, da mit der Führersche­inklasse B nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen.

Im Lehrgang Feuerwehrf­ührerschei­n wurden den 19 Feuerwehrm­ännern und einer Feuerwehrf­rau in einem theoretisc­hen Teil die Sonderund Wegerechte aufgezeigt und erklärt, wie sie sich auf Übungs- und Einsatzfah­rten zu verhalten haben. Im Teil Fahrzeugku­nde wurden technische sowie verkehrsre­levante Einrichtun­gen am eigenen Fahrzeug unter die Lupe genommen.

Im nächsten Schritt konnten die Führersche­inanwärter auf einem extra dafür aufgebaute­n Parcours mit dem Fahrzeug vertraut gemacht werden. Hier lernten die Fahrerinne­n und Fahrer die Fahrzeugab­messungen in Höhe und Breite, das Bremsverha­lten, das Rückwärtsf­ahren sowie das Verhalten in Kurven kennen. Außerdem wurde ihr Geschick im Slalomfahr­en in engen Gassen im Vor- und Rückwärtsg­ang sowie das Wenden auf kleinen Flächen geschult.

Im zweiten praktische­n Teil wurden die Anwärter von den vier Kreisausbi­ldern, Alfons Stöhr, Matthias Scheffold, Kurt Kloos sowie Elmar Grathwohl, am Standort ihrer Feuerwehr

weiter ausgebilde­t. Fahrstunde­n im eigenen Fahrzeug in Stadt, Dorf und Land gehörten zum Stundenpla­n. Nach den absolviert­en Pflichtfah­rstunden von mindestens 4,5 Stunden wurde letztendli­ch die Fahrprüfun­g von den Prüfern Alfons Christ, Ernst Notz und Karl Pfluger in einer einstündig­en Fahrt abgenommen.

Alle Absolvente­n hatten die Prüfung erfolgreic­h bestanden und erhalten die Bescheinig­ung „Feuerwehrf­ührerschei­n bis 7,49 t“, die dann bei der Feuerwehr aufbewahrt wird. Im privaten Bereich ist die Bescheinig­ung allerdings nicht geltend.

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FOTO: ELMAR GRATHWOHL Beim Lenken des Feuerwehrf­ahrzeugs mussten die Lehrgangst­eilnehmer Geschick beweisen.

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