Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mit Geschick zum Feuerwehrführerschein
Im Lehrgang lernten Teilnehmer, tonnenschwere Fahrzeuge zu steuern
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BAD SCHUSSENRIED - 20 Führerscheinneulinge aus zehn verschiedenen Feuerwehren im Landkreis Biberach absolvierten in Bad Schussenried den Lehrgang „Feuerwehrführerschein bis 7,49 Tonnen“. Auf Grund der Kontaktbeschränkungen wegen der Pandemie zog sich der Lehrgang von Oktober 2020 bis Ende März 2021 in die Länge.
„Hier wurde von den Lehrgangsteilnehmern und den Ausbildern ein langer Atem gefordert, der sich aber trotz der Situation gelohnt hat“, so Lehrgangsobmann Alfons Stöhr. Sobald den Teilehmern die Bescheinigung vom Landratsamt Biberach ausgehändigt wird, dürfen sie sämtliche Fahrzeuge im Rettungswesen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 t lenken. Diese Sonderregelung wurde vom Bundestag in die Wege geleitet, um bei kleineren Feuerwehren die Fahrerquote aufrechtzuerhalten, da mit der Führerscheinklasse B nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen.
Im Lehrgang Feuerwehrführerschein wurden den 19 Feuerwehrmännern und einer Feuerwehrfrau in einem theoretischen Teil die Sonderund Wegerechte aufgezeigt und erklärt, wie sie sich auf Übungs- und Einsatzfahrten zu verhalten haben. Im Teil Fahrzeugkunde wurden technische sowie verkehrsrelevante Einrichtungen am eigenen Fahrzeug unter die Lupe genommen.
Im nächsten Schritt konnten die Führerscheinanwärter auf einem extra dafür aufgebauten Parcours mit dem Fahrzeug vertraut gemacht werden. Hier lernten die Fahrerinnen und Fahrer die Fahrzeugabmessungen in Höhe und Breite, das Bremsverhalten, das Rückwärtsfahren sowie das Verhalten in Kurven kennen. Außerdem wurde ihr Geschick im Slalomfahren in engen Gassen im Vor- und Rückwärtsgang sowie das Wenden auf kleinen Flächen geschult.
Im zweiten praktischen Teil wurden die Anwärter von den vier Kreisausbildern, Alfons Stöhr, Matthias Scheffold, Kurt Kloos sowie Elmar Grathwohl, am Standort ihrer Feuerwehr
weiter ausgebildet. Fahrstunden im eigenen Fahrzeug in Stadt, Dorf und Land gehörten zum Stundenplan. Nach den absolvierten Pflichtfahrstunden von mindestens 4,5 Stunden wurde letztendlich die Fahrprüfung von den Prüfern Alfons Christ, Ernst Notz und Karl Pfluger in einer einstündigen Fahrt abgenommen.
Alle Absolventen hatten die Prüfung erfolgreich bestanden und erhalten die Bescheinigung „Feuerwehrführerschein bis 7,49 t“, die dann bei der Feuerwehr aufbewahrt wird. Im privaten Bereich ist die Bescheinigung allerdings nicht geltend.