Schwäbische Zeitung (Biberach)
Nach Corona-Demo: Autonome Gruppe spricht von Polizeigewalt
Vorwürfe aus den Reihen der linken Gegendemo – Die Polizei nimmt Stellung
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ULM - Die autonome Gruppe Kollektiv 26 erhebt nach der Demonstration in Ulm gegen die Corona-Politik schwere Vorwürfe gegen die Polizei. An der Kreuzung Wengengasse/ Hirschstraße sei es zu Polizeigewalt gekommen. „Dabei wurde eine Person so verletzt, dass sie nicht mehr laufen konnte“, heißt es in einer Mitteilung.
Die Polizei habe in ihrer Pressemitteilung den Eindruck erweckt, die Blockade wäre irgendwann einfach gegangen oder von Kommunikationsteams der Polizei nett weggeredet worden. In Wahrheit sei sie plötzlich mit Schlägen, Tritten und Schieben zur Seite gedrängt worden. Die Polizei sah das anders: „Dabei bewährten sich die Anti-Konflikt-Teams der Polizei. So konnten auch die Personen abgedrängt werden, die versucht hatten, den Aufzug zu blockieren. Sie beleidigten später die Polizisten und müssen deshalb nun mit Konsequenzen rechnen.“
Von Beteiligten der Blockade seien entgegen anderslautenden Meldungen der Polizei keine justiziablen Beleidigungen gefallen. Das Kollektiv 26 sieht darin „den Versuch, irgendeine an den Haaren herbeigezogene Ausrede für Gewaltanwendung und womöglich Beweggründe für eine Kriminalisierung“der Teilnehmer der Gegendemonstration zu finden.
Was den links orientierten Teilnehmern der Gegendemo noch sauer aufstößt: Während die Anhänger von
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Klardenken Schwaben ohne Einhaltung von Auflagen wie Masken oder Abstand demonstrierten und in diesem Zusammenhang sich gegenüber der Polizei nicht rechtfertigen hätten müssen, wäre der Umgang mit den „Antifaschisten“seitens der Polizei ein ganz anderer gewesen.
„Wir wurden massiv abgefilmt, belästigt und provoziert“, heißt es im Beitrag des Kollektivs 26. Deren Mitglieder seien dann noch von der Polizei „festgesetzt worden“, da sie angeblich gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben sollen.
Das Polizeipräsidium Ulm sieht sich im Recht und zeigt auf Anfrage kein Verständnis für die Vorwürfe: Die Einsatzkräfte hätten lediglich zu jeder Zeit das verfassungsmäßige Recht auf Versammlungsfreiheit für alle gewährleistet, die friedlich ihre Meinung zum Ausdruck gebracht haben. Verstöße gegen Auflagen, wie beispielsweise das Tragen von MundNasen-Bedeckungen, wurden dokumentiert und die Betroffenen sehen nun Anzeigen entgegen, heißt es.
Eine Blockade des Aufzugs durch Gegendemonstranten sei im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch die Anwendung von unmittelbarem körperlichen Zwang beseitigt worden – nach Angaben der Polizei stets unter Wahrung der gebotenen Verhältnismäßigkeitsgrundsätze. Stellten die Beamten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Straftaten fest, würden diese nun konsequent zur Anzeige gebracht.