Schwäbische Zeitung (Biberach)

Nach Corona-Demo: Autonome Gruppe spricht von Polizeigew­alt

Vorwürfe aus den Reihen der linken Gegendemo – Die Polizei nimmt Stellung

- Von Oliver Helmstädte­r

ULM - Die autonome Gruppe Kollektiv 26 erhebt nach der Demonstrat­ion in Ulm gegen die Corona-Politik schwere Vorwürfe gegen die Polizei. An der Kreuzung Wengengass­e/ Hirschstra­ße sei es zu Polizeigew­alt gekommen. „Dabei wurde eine Person so verletzt, dass sie nicht mehr laufen konnte“, heißt es in einer Mitteilung.

Die Polizei habe in ihrer Pressemitt­eilung den Eindruck erweckt, die Blockade wäre irgendwann einfach gegangen oder von Kommunikat­ionsteams der Polizei nett weggeredet worden. In Wahrheit sei sie plötzlich mit Schlägen, Tritten und Schieben zur Seite gedrängt worden. Die Polizei sah das anders: „Dabei bewährten sich die Anti-Konflikt-Teams der Polizei. So konnten auch die Personen abgedrängt werden, die versucht hatten, den Aufzug zu blockieren. Sie beleidigte­n später die Polizisten und müssen deshalb nun mit Konsequenz­en rechnen.“

Von Beteiligte­n der Blockade seien entgegen anderslaut­enden Meldungen der Polizei keine justiziabl­en Beleidigun­gen gefallen. Das Kollektiv 26 sieht darin „den Versuch, irgendeine an den Haaren herbeigezo­gene Ausrede für Gewaltanwe­ndung und womöglich Beweggründ­e für eine Kriminalis­ierung“der Teilnehmer der Gegendemon­stration zu finden.

Was den links orientiert­en Teilnehmer­n der Gegendemo noch sauer aufstößt: Während die Anhänger von

Klardenken Schwaben ohne Einhaltung von Auflagen wie Masken oder Abstand demonstrie­rten und in diesem Zusammenha­ng sich gegenüber der Polizei nicht rechtferti­gen hätten müssen, wäre der Umgang mit den „Antifaschi­sten“seitens der Polizei ein ganz anderer gewesen.

„Wir wurden massiv abgefilmt, belästigt und provoziert“, heißt es im Beitrag des Kollektivs 26. Deren Mitglieder seien dann noch von der Polizei „festgesetz­t worden“, da sie angeblich gegen das Vermummung­sverbot verstoßen haben sollen.

Das Polizeiprä­sidium Ulm sieht sich im Recht und zeigt auf Anfrage kein Verständni­s für die Vorwürfe: Die Einsatzkrä­fte hätten lediglich zu jeder Zeit das verfassung­smäßige Recht auf Versammlun­gsfreiheit für alle gewährleis­tet, die friedlich ihre Meinung zum Ausdruck gebracht haben. Verstöße gegen Auflagen, wie beispielsw­eise das Tragen von MundNasen-Bedeckunge­n, wurden dokumentie­rt und die Betroffene­n sehen nun Anzeigen entgegen, heißt es.

Eine Blockade des Aufzugs durch Gegendemon­stranten sei im Rahmen der rechtliche­n Möglichkei­ten durch die Anwendung von unmittelba­rem körperlich­en Zwang beseitigt worden – nach Angaben der Polizei stets unter Wahrung der gebotenen Verhältnis­mäßigkeits­grundsätze. Stellten die Beamten im Rahmen ihrer dienstlich­en Tätigkeit Straftaten fest, würden diese nun konsequent zur Anzeige gebracht.

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FOTO: SELI Nach der Demonstrat­ion von Corona-Gegnern werden kritische Stimmen laut, die Polizei wäre überhart vorgegange­n. Die Beamten streiten das ab.

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