Schwäbische Zeitung (Biberach)
Kurz berichtet
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Baden-Württemberg beschließt Ausnahmen für vollständig Geimpfte
STUTTGART (lsw) - Für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen gelten in Baden-Württemberg künftig Ausnahmen von der Absonderungspflicht und nach der Einreise aus einem Risikogebiet. Es werde eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Menschen künftig nicht mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem Covid-19-Fall hatten. „Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen Risikogebieten im Ausland“, sagte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) am Montag in Stuttgart. Damit folge das Land den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben. Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Die Änderungen werden laut Lucha diese Woche vorgenommen und sollen am nächsten Montag (19. April) in Kraft treten.
Viele Schüler starten nach den Ferien wieder im Fernunterricht
STUTTGART (lsw) - Nach dem erneuten Schulstart im Fernunterricht bleibt unklar, wie es in der kommenden Woche in den Klassen weitergehen wird. „Die Landesregierung wird das Infektionsgeschehen weiter im Blick behalten und die Schulen rechtzeitig über die Regelungen ab dem 19. April informieren“, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Montag auf Anfrage in Stuttgart. Es werde auch abgewartet, welche bundesweit einheitlichen gesetzlichen Weichen gestellt würden. Daran werde sich das Land orientieren. Weil die Länder vereinbarte Maßnahmen gegen die dritte Infektionswelle uneinheitlich umsetzten und die Infektionslage zugleich mehr und mehr außer Kontrolle gerät, soll die „Notbremse“gesetzlich verankert werden. In Landkreisen mit mehr als 100 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern müssten Lockerungen dann verpflichtend zurückgenommen werden. Das beträfe aktuell mehr als die Hälfte der Landkreise in Deutschland und allein 39 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg.
Landesseniorenrat hofft auf „Normalität“in Heimen durchs Impfen
STEINEN (lsw) - Die Debatte um das gemeinsame Essen geimpfter Bewohner im Seniorenzentrum Mühlehof in Steinen (Kreis Lörrach) in Corona-Zeiten hat aus Sicht des Landesseniorenrats Relevanz für ganz Baden-Württemberg. „Die Frage ist, wann erreichen wir wieder Normalität in Pflegeheimen und beim betreuten Wohnen“, sagte der Vorsitzende Eckart Hammer am Montag in Stuttgart. Der Unterschied sei wichtig, weil die Menschen im betreuten Wohnen – wie im Fall Mühlehof – als einzelne Haushalte gelten. Bewohner eines Pflegeheims hingegen seien eine Hausgemeinschaft, erläuterte Hammer. Gerade hier verbrächten viele nur noch ein bis zwei Jahre vor ihrem Tod. Daher sei es wichtig, sie am sozialen Leben teilhaben zu lassen.
Klimaschützer für Aktion am Großkraftwerk zu Geldstrafe verurteilt
MANNHEIM (lsw) - Ein Klimaschützer ist für eine Protestaktion auf dem Gelände des kohlebetriebenen Großkraftwerks Mannheim (GKM) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Mannheim sah es am Montag als erwiesen an, dass der 21-Jährige im August 2020 auf das Dach eines Kohleförderbands geklettert ist und damit Hausfriedensbruch begangen hat. Dafür und wegen versuchter Körperverletzung und Verstoß gegen das Vermummungsverbot muss der Physikstudent 65 Tagessätze von fünf Euro sowie die Gerichtskosten zahlen. Er kann dagegen aber noch Rechtsmittel einlegen.