Schwäbische Zeitung (Biberach)

Nächtliche Ausgangssp­erre ab Mittwoch

So begründet das Landratsam­t die Regeln – Landrat appelliert an Bürger und Betriebe

-

LANDKREIS BIBERACH (sz) - Seit 26. März 2021 gilt im Landkreis Biberach die „Notbremse“entspreche­nd der Corona-Verordnung des Landes. Trotzdem ist die Inzidenz weiterhin merklich angestiege­n. Am vergangene­n Samstag, 10. April, wurde der Inzidenzwe­rt von 150 je 100 000 Einwohner erstmals mit einer Inzidenz von 154,5 überschrit­ten. Nachdem der Inzidenzwe­rt auch am Sonntag, 11. April, (161,0) sowie am Montag, 12. April, weiter gestiegen ist, ist der Landkreis gezwungen eine nächtliche Ausgangsbe­schränkung anzuordnen. Sie gilt für den Landkreis Biberach ab Mittwoch, 14. April, 0 Uhr, also ab Mitternach­t von Dienstag auf Mittwoch. Die Ausgangsbe­schränkung gilt jeweils zwischen 21 und 5 Uhr.

Rechtsgrun­dlage für diese Entscheidu­ng ist die Corona-Verordnung des Landes. Sie sieht Ausgangsbe­schränkung­en dann vor, wenn alle bisher getroffene­n Beschränku­ngen nicht ausreichen, um das Infektions­geschehen wirksam einzudämme­n. Das Landessozi­alminister­ium hat in einem Schreiben an die Landkreise mitgeteilt, dass jedenfalls ab einer Inzidenz von 150 je 100 000 Einwohner nächtliche Ausgangsbe­schränkung­en zu verhängen sind.

Dr. Monika Spannenkre­bs, Leiterin des Gesundheit­samts, sagt dazu: „Wir beobachten im Landkreis Biberach ein exponentie­lles Wachstum bei den Infektions­zahlen. Es gibt aktuell kein größeres Ausbruchsg­eschehen in einer Einrichtun­g, stattdesse­n sind es fast ausschließ­lich viele kleinere Infektions­ketten und Ausbrüche vorwiegend in Familien.“Es handle sich somit eindeutig um ein diffuses Infektions­geschehen, so Spannenkre­bs. Die Belegungsz­ahlen in der Sana-Klinik in Biberach stiegen dementspre­chend ebenfalls an. „Die Klinik berichtet zudem, dass es für sie immer schwierige­r wird, Intensivpa­tienten in die größeren Kliniken der Umgebung zu verlegen, weil dort die Zahlen auch steigen. Die Lage ist sehr besorgnise­rregend.“

Landrat Heiko Schmid äußert die Hoffnung, dass das Instrument wirkt: „Die rechtlich zwingenden Vorgaben des Landes und die aktuelle Lage im Landkreis lassen uns momentan keine andere Wahl, als die

Allgemeinv­erfügung für nächtliche Ausgangsbe­schränkung­en zu erlassen. Wir hoffen, dass wir mithilfe der nächtliche­n Ausgangsbe­schränkung die Inzidenz in den kommenden Tagen und Wochen wieder senken können.“Schmid appelliert: „Ich kann daher nur alle bitten, sich an die geltenden

Ich stelle mir das Sterben vor so wie ein großes helles Tor, durch das wir einmal gehen werden. Dahinter liegt der Quell des Lichts oder das Meer, vielleicht auch nichts. Vielleicht ein Park mit grünen Bänken. Doch eh‘ nicht jemand wiederkehr­t und mich eines Bessren belehrt, möcht ich mir dort den Himmel denken. Regeln zu halten. Das gilt nicht nur für das Privatlebe­n, sondern auch für das Arbeitsleb­en.“

Darüber hinaus richtet er sich an die Unternehme­n im Landkreis: „Bitte stellen Sie Ihren Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­rn Möglichkei­ten zum Testen bereit.“Betriebe sollten ihre Mitarbeite­r nicht in Großraumbü­ros arbeiten lassen, sondern Homeoffice anbieten, wo immer möglich. Gleichzeit­ig möchte ich die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r bitten, diese Angebote auch entspreche­nd anzunehmen und sich regelmäßig testen zu lassen.“

10. unaufschie­bbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuche­npräventio­n und zur Vermeidung von Wildschäde­n

11. Maßnahmen der Wahlwerbun­g für die in § 10 Absatz 3 Nummer 1 CoronaVO genannten Wahlen und Abstimmung­en, insbesonde­re die Verteilung von Flyern und Plakatieru­ng

12. sonstige vergleichb­ar gewichtige Gründe.

Die Allgemeinv­erfügung zur nächtliche­n Ausgangsbe­schränkung gilt bis zur Feststellu­ng des Gesundheit­samts, dass die erhebliche Gefährdung nicht länger gegeben ist. Der der Allgemeinv­erfügung ist im Internet unter abrufbar.

genaue Wortlaut

www.biberach.de

 ?? FOTO: UWE ANSPACH ?? Ab Mittwoch gilt: wer nachts auf der Straße unterwegs ist, muss mit Kontrollen rechnen.
FOTO: UWE ANSPACH Ab Mittwoch gilt: wer nachts auf der Straße unterwegs ist, muss mit Kontrollen rechnen.
 ??  ?? TRAUERANZE­IGEN
TRAUERANZE­IGEN
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany