Schwäbische Zeitung (Biberach)
Nächtliche Ausgangssperre ab Mittwoch
So begründet das Landratsamt die Regeln – Landrat appelliert an Bürger und Betriebe
LANDKREIS BIBERACH (sz) - Seit 26. März 2021 gilt im Landkreis Biberach die „Notbremse“entsprechend der Corona-Verordnung des Landes. Trotzdem ist die Inzidenz weiterhin merklich angestiegen. Am vergangenen Samstag, 10. April, wurde der Inzidenzwert von 150 je 100 000 Einwohner erstmals mit einer Inzidenz von 154,5 überschritten. Nachdem der Inzidenzwert auch am Sonntag, 11. April, (161,0) sowie am Montag, 12. April, weiter gestiegen ist, ist der Landkreis gezwungen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung anzuordnen. Sie gilt für den Landkreis Biberach ab Mittwoch, 14. April, 0 Uhr, also ab Mitternacht von Dienstag auf Mittwoch. Die Ausgangsbeschränkung gilt jeweils zwischen 21 und 5 Uhr.
Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist die Corona-Verordnung des Landes. Sie sieht Ausgangsbeschränkungen dann vor, wenn alle bisher getroffenen Beschränkungen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. Das Landessozialministerium hat in einem Schreiben an die Landkreise mitgeteilt, dass jedenfalls ab einer Inzidenz von 150 je 100 000 Einwohner nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu verhängen sind.
Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Gesundheitsamts, sagt dazu: „Wir beobachten im Landkreis Biberach ein exponentielles Wachstum bei den Infektionszahlen. Es gibt aktuell kein größeres Ausbruchsgeschehen in einer Einrichtung, stattdessen sind es fast ausschließlich viele kleinere Infektionsketten und Ausbrüche vorwiegend in Familien.“Es handle sich somit eindeutig um ein diffuses Infektionsgeschehen, so Spannenkrebs. Die Belegungszahlen in der Sana-Klinik in Biberach stiegen dementsprechend ebenfalls an. „Die Klinik berichtet zudem, dass es für sie immer schwieriger wird, Intensivpatienten in die größeren Kliniken der Umgebung zu verlegen, weil dort die Zahlen auch steigen. Die Lage ist sehr besorgniserregend.“
Landrat Heiko Schmid äußert die Hoffnung, dass das Instrument wirkt: „Die rechtlich zwingenden Vorgaben des Landes und die aktuelle Lage im Landkreis lassen uns momentan keine andere Wahl, als die
Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu erlassen. Wir hoffen, dass wir mithilfe der nächtlichen Ausgangsbeschränkung die Inzidenz in den kommenden Tagen und Wochen wieder senken können.“Schmid appelliert: „Ich kann daher nur alle bitten, sich an die geltenden
Ich stelle mir das Sterben vor so wie ein großes helles Tor, durch das wir einmal gehen werden. Dahinter liegt der Quell des Lichts oder das Meer, vielleicht auch nichts. Vielleicht ein Park mit grünen Bänken. Doch eh‘ nicht jemand wiederkehrt und mich eines Bessren belehrt, möcht ich mir dort den Himmel denken. Regeln zu halten. Das gilt nicht nur für das Privatleben, sondern auch für das Arbeitsleben.“
Darüber hinaus richtet er sich an die Unternehmen im Landkreis: „Bitte stellen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeiten zum Testen bereit.“Betriebe sollten ihre Mitarbeiter nicht in Großraumbüros arbeiten lassen, sondern Homeoffice anbieten, wo immer möglich. Gleichzeitig möchte ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten, diese Angebote auch entsprechend anzunehmen und sich regelmäßig testen zu lassen.“
10. unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden
11. Maßnahmen der Wahlwerbung für die in § 10 Absatz 3 Nummer 1 CoronaVO genannten Wahlen und Abstimmungen, insbesondere die Verteilung von Flyern und Plakatierung
12. sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.
Die Allgemeinverfügung zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung gilt bis zur Feststellung des Gesundheitsamts, dass die erhebliche Gefährdung nicht länger gegeben ist. Der der Allgemeinverfügung ist im Internet unter abrufbar.
genaue Wortlaut
www.biberach.de