Schwäbische Zeitung (Biberach)

Streit um Bauprojekt in der Schloßstra­ße schwelt weiter

Sind Teile eines öffentlich­en Fußwegs in Ochsenhaus­en zugunsten eines Neubaus verschwund­en?

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OCHSENHAUS­EN (tr) - Das Wohnhaus ist fertig, die Auseinande­rsetzung geht weiter: Wie berichtet läuft wegen eines Neubaus in der Schloßstra­ße in Ochsenhaus­en seit Langem ein Rechtsstre­it. Burkhart Ceppa, Teil der Erbengemei­nschaft der Villa Christ, die oberhalb des Neubaus liegt, wirft dem Bauherrn, der Firma Perfekthau­s GmbH aus Laupheim, unter anderem vor, ohne Rücksprach­e Erdnägel unterirdis­ch auf seinem Grundstück verankert zu haben. Zuletzt rückte darüber hinaus der zwischen Villa und Neubau verlaufend­e Fußweg in den Fokus. Ceppa ist sich sicher, dass Teile davon zugunsten des Neubaus verschwund­en sind.

Plakate und Schilder mit Verweis auf die gerichtlic­he Auseinande­rsetzung sind schon seit über einem Jahr am Zaun der Villa Christ angebracht. Seit einigen Wochen verdeutlic­hen Markierung­en und Bauzäune, dass Burkhart Ceppa ein weiterer Punkt aufstößt. Der Fußweg, der von der Schloßstra­ße in Richtung Kapfhalle führt, gehört seiner Überzeugun­g nach im vorderen Bereich nur noch zu einem Drittel der Stadt, der Rest zur Villa Christ. „Der Rest des einstigen öffentlich­en Fußwegs liegt östlich des neuen Zauns und kann deshalb nicht mehr genutzt werden“, sagt Ceppa. Seine Vermutung: „Da die historisch­e Geländekan­te nicht mehr vorhanden ist, wurde dieser Bereich der Einfachhei­t halber Perfekthau­s zugeschlag­en.“

Eine Behauptung, die die Stadt Ochsenhaus­en weder bestätigen noch dementiere­n will. Ceppas Aussage bezüglich des Eigentums des Fußwegs müsse zuerst geprüft werden, teilt Monika Merk, Sprecherin der Stadt Ochsenhaus­en, auf SZ-Anfrage mit. „Tatsache ist, dass die Stadt kein Grundstück an Perfekthau­s verkauft hat.“Dass „möglicherw­eise Teile des Wegs“über das Grundstück von Burkhart Ceppa führen, schließe die Verwaltung nicht aus. Monika

Merk verweist außerdem auf das Baugenehmi­gungsverfa­hren, in dem unter anderem Abstände zu Nachbarn geprüft worden seien. „Dabei gab es keine Gründe, die eine Genehmigun­g verhindert hätten.“Die Firma Perfekthau­s reagierte auf eine schriftlic­he Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“zu dieser Angelegenh­eit nicht.

Deutlicher wird die Stadtverwa­ltung indes bei einer weiteren Behauptung Ceppas. Im vergangene­n Jahr war, wie berichtet, zwischen der Stadt und Perfekthau­s eine Vereinbaru­ng geschlosse­n worden, in der es unter anderem um eine Grunddiens­tbarkeit im Grundbuch zur dauerhafte­n Duldung der Vernagelun­g auf dem städtische­n Grundstück, dem Fußweg, geht. Ceppa behauptet nun, dass in diesem Vertrag auch „Verfügunge­n“über sein Grundstück getroffen worden seien. Diesem Vorwurf erteilt die Stadt eine Absage: „In dem Vertrag zwischen Perfekthau­s und der Stadt sind nur Verfügunge­n für die Grundstück­e von Perfekthau­s und der Stadt Ochsenhaus­en getroffen.“

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FOTO: TOBIAS REHM Bauzäune und Markierung­en machen deutlich, wo Burkhart Ceppa den Grenzverla­uf sieht.

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