Schwäbische Zeitung (Biberach)
Streit um Bauprojekt in der Schloßstraße schwelt weiter
Sind Teile eines öffentlichen Fußwegs in Ochsenhausen zugunsten eines Neubaus verschwunden?
OCHSENHAUSEN (tr) - Das Wohnhaus ist fertig, die Auseinandersetzung geht weiter: Wie berichtet läuft wegen eines Neubaus in der Schloßstraße in Ochsenhausen seit Langem ein Rechtsstreit. Burkhart Ceppa, Teil der Erbengemeinschaft der Villa Christ, die oberhalb des Neubaus liegt, wirft dem Bauherrn, der Firma Perfekthaus GmbH aus Laupheim, unter anderem vor, ohne Rücksprache Erdnägel unterirdisch auf seinem Grundstück verankert zu haben. Zuletzt rückte darüber hinaus der zwischen Villa und Neubau verlaufende Fußweg in den Fokus. Ceppa ist sich sicher, dass Teile davon zugunsten des Neubaus verschwunden sind.
Plakate und Schilder mit Verweis auf die gerichtliche Auseinandersetzung sind schon seit über einem Jahr am Zaun der Villa Christ angebracht. Seit einigen Wochen verdeutlichen Markierungen und Bauzäune, dass Burkhart Ceppa ein weiterer Punkt aufstößt. Der Fußweg, der von der Schloßstraße in Richtung Kapfhalle führt, gehört seiner Überzeugung nach im vorderen Bereich nur noch zu einem Drittel der Stadt, der Rest zur Villa Christ. „Der Rest des einstigen öffentlichen Fußwegs liegt östlich des neuen Zauns und kann deshalb nicht mehr genutzt werden“, sagt Ceppa. Seine Vermutung: „Da die historische Geländekante nicht mehr vorhanden ist, wurde dieser Bereich der Einfachheit halber Perfekthaus zugeschlagen.“
Eine Behauptung, die die Stadt Ochsenhausen weder bestätigen noch dementieren will. Ceppas Aussage bezüglich des Eigentums des Fußwegs müsse zuerst geprüft werden, teilt Monika Merk, Sprecherin der Stadt Ochsenhausen, auf SZ-Anfrage mit. „Tatsache ist, dass die Stadt kein Grundstück an Perfekthaus verkauft hat.“Dass „möglicherweise Teile des Wegs“über das Grundstück von Burkhart Ceppa führen, schließe die Verwaltung nicht aus. Monika
Merk verweist außerdem auf das Baugenehmigungsverfahren, in dem unter anderem Abstände zu Nachbarn geprüft worden seien. „Dabei gab es keine Gründe, die eine Genehmigung verhindert hätten.“Die Firma Perfekthaus reagierte auf eine schriftliche Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“zu dieser Angelegenheit nicht.
Deutlicher wird die Stadtverwaltung indes bei einer weiteren Behauptung Ceppas. Im vergangenen Jahr war, wie berichtet, zwischen der Stadt und Perfekthaus eine Vereinbarung geschlossen worden, in der es unter anderem um eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch zur dauerhaften Duldung der Vernagelung auf dem städtischen Grundstück, dem Fußweg, geht. Ceppa behauptet nun, dass in diesem Vertrag auch „Verfügungen“über sein Grundstück getroffen worden seien. Diesem Vorwurf erteilt die Stadt eine Absage: „In dem Vertrag zwischen Perfekthaus und der Stadt sind nur Verfügungen für die Grundstücke von Perfekthaus und der Stadt Ochsenhausen getroffen.“