Schwäbische Zeitung (Biberach)
Friedhofsgebühren steigen deutlich
Warum der Bad Schussenrieder Gemeinderat die Anpassung nach acht Jahren beschließt
●
BAD SCHUSSENRIED - Die Friedhofsgebühren in Bad Schussenried werden zum 1. Mai dieses Jahres steigen. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen beschlossen. Insbesondere die Gebühren für ein Urnengrab werden deutlich teurer. Sie steigen von jetzt 300 Euro auf künftig 669 Euro.
Ein Einheitsgrab inklusive Vorbereitung und Unterhaltung der Grabstätte soll künftig um 351 Euro auf dann 4734 Euro steigen. Urnengräber, so Hauptamtsleiter Günter Bechinka, würden derzeit in rund 80 Prozent aller Bestattungen nachgefragt. Auch Einzelgräber und Kindergräber
werden teurer. Günter Bechinka begründete die vorgelegten Gebühren damit, dass seit acht Jahren keine Erhöhung in Bad Schussenried erfolgt sei und man zudem im Vergleich zu den Nachbarorten deutlich unter den dortigen liege. Bechinka nannte beispielsweise Aulendorf, wo die Gebühren schon jetzt über den von Schussenried geplanten lägen. Dabei gehe es vor allem um die Grabüberlassung eines Urnenreihenoder Urnenfamiliengrabs.
Für Gemeinderat Peter Vollmer von der Bürgerlichen Wählerliste war dies kein Grund, eine solch hohe Steigerung zu beschließen. „Das ist den Leuten schwer vermittelbar, egal ob es anderswo noch teurer ist.“Vollmer stimmte gegen den Verwaltungsvorschlag.
Bürgermeister Achim Deinet und auch Steinhausens Ortsvorsteher Guido Klaiber betonten, dass dies ja keine monatlichen oder jährlichen Gebühren seien, sondern immer Einzelfälle darstellten und sich auf 25 Jahre verteilen würden und somit auch vermittelbar seien.
Bechinka wies darauf hin, dass die neue Kalkulation von einem Fachbüro erstellt wurde und immer noch unter einer hundertprozentigen Kostendeckung für die Stadt liege. Bisher lag der Kostendeckungsgrad bei lediglich 57 Prozent. Das Fachbüro schlägt nun eine Erhöhung auf einen Deckungsgrad von 81 Prozent vor. Dem konnte der Rat nicht folgen und einigte sich auf einen Deckungsrad von 74 Prozent, der zum 1. Januar 2024 möglicherweise auf dann 81 Prozent erhöht werden könnte. Diesen Vorschlag hatte die fraktionslose Rätin Susanne Diesch gemacht. Frank Spähn von den freien Wählern hatte für seine Fraktion betont, dass ebenfalls das 74er-Modell bevorzugt werde, bei dem allerdings erst nach drei bis fünf Jahren geprüft werden müsse, ob eine Anpassung nötig sei.
Zwei weitere Änderungen wurden mit der neuen Friedhofssatzung festgelegt. So sollen künftig auch Bestattungen ohne Sarg möglich sein, was bei muslimischen Bestattungen üblich sei. Zudem müssen muslimische Gräber nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt werden und auf Fundamenten basieren.