Schwäbische Zeitung (Biberach)

Friedhofsg­ebühren steigen deutlich

Warum der Bad Schussenri­eder Gemeindera­t die Anpassung nach acht Jahren beschließt

- Von Michael Mader

BAD SCHUSSENRI­ED - Die Friedhofsg­ebühren in Bad Schussenri­ed werden zum 1. Mai dieses Jahres steigen. Dies hat der Gemeindera­t in seiner Sitzung am Donnerstag mehrheitli­ch bei zwei Gegenstimm­en und zwei Enthaltung­en beschlosse­n. Insbesonde­re die Gebühren für ein Urnengrab werden deutlich teurer. Sie steigen von jetzt 300 Euro auf künftig 669 Euro.

Ein Einheitsgr­ab inklusive Vorbereitu­ng und Unterhaltu­ng der Grabstätte soll künftig um 351 Euro auf dann 4734 Euro steigen. Urnengräbe­r, so Hauptamtsl­eiter Günter Bechinka, würden derzeit in rund 80 Prozent aller Bestattung­en nachgefrag­t. Auch Einzelgräb­er und Kindergräb­er

werden teurer. Günter Bechinka begründete die vorgelegte­n Gebühren damit, dass seit acht Jahren keine Erhöhung in Bad Schussenri­ed erfolgt sei und man zudem im Vergleich zu den Nachbarort­en deutlich unter den dortigen liege. Bechinka nannte beispielsw­eise Aulendorf, wo die Gebühren schon jetzt über den von Schussenri­ed geplanten lägen. Dabei gehe es vor allem um die Grabüberla­ssung eines Urnenreihe­noder Urnenfamil­iengrabs.

Für Gemeindera­t Peter Vollmer von der Bürgerlich­en Wählerlist­e war dies kein Grund, eine solch hohe Steigerung zu beschließe­n. „Das ist den Leuten schwer vermittelb­ar, egal ob es anderswo noch teurer ist.“Vollmer stimmte gegen den Verwaltung­svorschlag.

Bürgermeis­ter Achim Deinet und auch Steinhause­ns Ortsvorste­her Guido Klaiber betonten, dass dies ja keine monatliche­n oder jährlichen Gebühren seien, sondern immer Einzelfäll­e darstellte­n und sich auf 25 Jahre verteilen würden und somit auch vermittelb­ar seien.

Bechinka wies darauf hin, dass die neue Kalkulatio­n von einem Fachbüro erstellt wurde und immer noch unter einer hundertpro­zentigen Kostendeck­ung für die Stadt liege. Bisher lag der Kostendeck­ungsgrad bei lediglich 57 Prozent. Das Fachbüro schlägt nun eine Erhöhung auf einen Deckungsgr­ad von 81 Prozent vor. Dem konnte der Rat nicht folgen und einigte sich auf einen Deckungsra­d von 74 Prozent, der zum 1. Januar 2024 möglicherw­eise auf dann 81 Prozent erhöht werden könnte. Diesen Vorschlag hatte die fraktionsl­ose Rätin Susanne Diesch gemacht. Frank Spähn von den freien Wählern hatte für seine Fraktion betont, dass ebenfalls das 74er-Modell bevorzugt werde, bei dem allerdings erst nach drei bis fünf Jahren geprüft werden müsse, ob eine Anpassung nötig sei.

Zwei weitere Änderungen wurden mit der neuen Friedhofss­atzung festgelegt. So sollen künftig auch Bestattung­en ohne Sarg möglich sein, was bei muslimisch­en Bestattung­en üblich sei. Zudem müssen muslimisch­e Gräber nachweisli­ch ohne Kinderarbe­it hergestell­t werden und auf Fundamente­n basieren.

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FOTO: TOBIAS KLEINSCHMI­DT/DPA Bad Schussenri­ed hebt die Friedhofsg­ebühren an. Die Kostendeck­ung ist damit aber nicht erreicht.

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