Schwäbische Zeitung (Biberach)
WLSB vereinheitlicht Förderung
STUTTGART (sz/mac) - Die Sportbünde in Baden-Württemberg haben sich darauf verständigt, die Kooperationen fürs Schuljahr 2021/22 schon mit dem neuen Satz von 500 Euro je Maßnahme zu fördern. Die Vereinbarung ist Teil des Solidarpakts IV, der eigentlich erst 2022 beginnt. Vereine, die mit Schulen und Kindergärten kooperieren, sollen mehr Mittel und eine bessere Ausstattung erhalten. Die Förderlinie Integration des Kooperationsprogramms Schule-Verein läuft dagegen zum Schuljahresende im Juli aus. Kooperationen mit Vorbereitungsklassen an Regelschulen oder beruflichen Schulen (VKL/VABO) sind aber weiter möglich. Die Fördersätze werden zudem vereinheitlicht. Bislang betragen sie zwischen 180 und 460 Euro, je nach Dauer. Die bisherigen Unterschiede in der Zuschusshöhe für Kooperationsmaßnahmen
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mit Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) oder in jüngerer Zeit für Schwimmkooperationen werden aufgehoben. Ab kommendem Schuljahr werden Kooperationsmaßnahmen mit allen Schulformen und Kindergärten sowie Kindertagesstätten mit einheitlich 500 Euro oder 250 Euro bezuschusst. Das mehr benötigte Geld kommt aus dem Solidarpakt IV. Doch geht der Württembergische Landessportbund (WLSB) davon aus, dass die Zahl der Anträge die verfügbaren Mittel übersteigt. Vereine mit vielen Anträgen müssen sich darauf einstellen, dass nicht alle förderfähigen Kooperationen bezuschusst werden. Die Aufstockung der Zuschüsse sei Anliegen des Kultusministeriums und der Sportbünde, heißt es in einer Mitteilung.