Schwäbische Zeitung (Biberach)
Wechselunterricht in fast jedem zweiten Stadt- und Landkreis in Sicht
STUTTGART (lsw) - Sinken die Corona-Infektionszahlen weiter, könnte in vielen Städten und Kreisen Baden-Württembergs bereits bald wieder Wechselunterricht an den Schulen angeboten werden. Die Schulen könnten zu diesem Modell aus Präsenz- und Fernunterricht zurückkehren, wenn die Sieben-TageInzidenz in ihrem Stadt- oder Landkreis an fünf Werktagen in Folge unter dem Inzidenzwert von 165 liegt, wie das Kultusministerium am Dienstag mitteilte. Schulen hätten dann zudem eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen. „Diese können sie nutzen, wenn die Rückkehr zum Wechselunterricht nach dem Ablauf der Frist aus organisatorischen Gründen nicht unmittelbar möglich ist“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.
Urteil zu Pestizid-Klage fällt in einigen Wochen
MANNHEIM (lsw) - Im Streit um das Recht, Informationen zum Pestizid-Einsatz in Naturschutzgebieten zu bekommen, gibt es erst in einigen Wochen eine Entscheidung. Das sagte am Dienstag ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg nach der Verhandlung. Gestritten wird dort zwischen dem Naturschutzbund Nabu und dem Land. Die Umweltschützer wollen, dass die Regierungspräsidien im Südwesten Daten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln herausrücken. Mehrere Klagen dazu wurden von Verwaltungsgerichten (VG) schon entschieden – jedes Mal zugunsten der Naturschützer. Vor dem VGH hätten die Richter deutlich mehr kritische Fragen an die Gegenseite gestellt, sagte NabuChef Johannes Enssle. Im nun dem VGH vorgelegten Fall hatten das VG Freiburg sowie das VG Karlsruhe dem Nabu recht gegeben. Die Freiburger Richter etwa hatten befunden, dass das Land kein Recht habe, die Herausgabe von Informationen wegen „Geheimhaltungsinteresses“abzulehnen, hatte es in der Begründung im Juli vergangenen Jahres geheißen. Das Land war in Berufung gegangen.
Verwaltungsgerichtshof verwirft Anträge gegen Testpflicht an Schulen
MANNHEIM (epd) - Corona-Tests als Voraussetzung für Präsenzunterricht oder Notbetreuung an Schulen sind in Baden-Württemberg rechtens. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat Eilanträge gegen die Testpflicht laut einer Mitteilung vom Dienstag abgelehnt. Die Richter sehen in den Tests eine wirksame Maßnahme, Infektionsketten zu unterbrechen.
Beschwerde gegen Landesgrundsteuer zurückgewiesen
STUTTGART (lsw) - Eine Einfamilienhaus-Besitzerin ist vor dem Verfassungsgerichtshof mit einer Beschwerde gegen die neue Landesgrundsteuer gescheitert. Die Beschwerde gegen die ab 2025 geltende Neuregelung werde als unzulässig zurückgewiesen, teilte das Gericht mit. Der Beschluss sei unanfechtbar, sagte eine Sprecherin am Dienstag in Stuttgart.
Als Grund nannte das Gericht, dass die Frau durch das angegriffene Landesgrundsteuergesetz nicht unmittelbar betroffen sei. Individuelle Steuerbescheide seien ja noch gar nicht ergangen. Bis 2025 wird das vom Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärte Grundsteuergesetz des Bundes angewendet. Erst im Anschluss wird die Landesregelung wirksam.