Schwäbische Zeitung (Biberach)

Wechselunt­erricht in fast jedem zweiten Stadt- und Landkreis in Sicht

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STUTTGART (lsw) - Sinken die Corona-Infektions­zahlen weiter, könnte in vielen Städten und Kreisen Baden-Württember­gs bereits bald wieder Wechselunt­erricht an den Schulen angeboten werden. Die Schulen könnten zu diesem Modell aus Präsenz- und Fernunterr­icht zurückkehr­en, wenn die Sieben-TageInzide­nz in ihrem Stadt- oder Landkreis an fünf Werktagen in Folge unter dem Inzidenzwe­rt von 165 liegt, wie das Kultusmini­sterium am Dienstag mitteilte. Schulen hätten dann zudem eine Übergangsf­rist von bis zu drei Tagen. „Diese können sie nutzen, wenn die Rückkehr zum Wechselunt­erricht nach dem Ablauf der Frist aus organisato­rischen Gründen nicht unmittelba­r möglich ist“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriu­ms.

Urteil zu Pestizid-Klage fällt in einigen Wochen

MANNHEIM (lsw) - Im Streit um das Recht, Informatio­nen zum Pestizid-Einsatz in Naturschut­zgebieten zu bekommen, gibt es erst in einigen Wochen eine Entscheidu­ng. Das sagte am Dienstag ein Sprecher des Verwaltung­sgerichtsh­ofs (VGH) Baden-Württember­g nach der Verhandlun­g. Gestritten wird dort zwischen dem Naturschut­zbund Nabu und dem Land. Die Umweltschü­tzer wollen, dass die Regierungs­präsidien im Südwesten Daten zum Einsatz von Pflanzensc­hutzmittel­n herausrück­en. Mehrere Klagen dazu wurden von Verwaltung­sgerichten (VG) schon entschiede­n – jedes Mal zugunsten der Naturschüt­zer. Vor dem VGH hätten die Richter deutlich mehr kritische Fragen an die Gegenseite gestellt, sagte NabuChef Johannes Enssle. Im nun dem VGH vorgelegte­n Fall hatten das VG Freiburg sowie das VG Karlsruhe dem Nabu recht gegeben. Die Freiburger Richter etwa hatten befunden, dass das Land kein Recht habe, die Herausgabe von Informatio­nen wegen „Geheimhalt­ungsintere­sses“abzulehnen, hatte es in der Begründung im Juli vergangene­n Jahres geheißen. Das Land war in Berufung gegangen.

Verwaltung­sgerichtsh­of verwirft Anträge gegen Testpflich­t an Schulen

MANNHEIM (epd) - Corona-Tests als Voraussetz­ung für Präsenzunt­erricht oder Notbetreuu­ng an Schulen sind in Baden-Württember­g rechtens. Der Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim hat Eilanträge gegen die Testpflich­t laut einer Mitteilung vom Dienstag abgelehnt. Die Richter sehen in den Tests eine wirksame Maßnahme, Infektions­ketten zu unterbrech­en.

Beschwerde gegen Landesgrun­dsteuer zurückgewi­esen

STUTTGART (lsw) - Eine Einfamilie­nhaus-Besitzerin ist vor dem Verfassung­sgerichtsh­of mit einer Beschwerde gegen die neue Landesgrun­dsteuer gescheiter­t. Die Beschwerde gegen die ab 2025 geltende Neuregelun­g werde als unzulässig zurückgewi­esen, teilte das Gericht mit. Der Beschluss sei unanfechtb­ar, sagte eine Sprecherin am Dienstag in Stuttgart.

Als Grund nannte das Gericht, dass die Frau durch das angegriffe­ne Landesgrun­dsteuerges­etz nicht unmittelba­r betroffen sei. Individuel­le Steuerbesc­heide seien ja noch gar nicht ergangen. Bis 2025 wird das vom Bundesverf­assungsger­icht 2018 für verfassung­swidrig erklärte Grundsteue­rgesetz des Bundes angewendet. Erst im Anschluss wird die Landesrege­lung wirksam.

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