Schwäbische Zeitung (Biberach)
Zoll erwischt Seniorin mit einem Kilogramm Gold im Hosenbund
●
LÖRRACH (dpa) - Eine Seniorin, die in ihrem Hosenbund ein Kilo Gold nach Deutschland schmuggeln wollte, ist dem Zoll ins Netz gegangen. Die 76-Jährige und ihr Sohn, der sie chauffierte, seien am deutsch-schweizerischen Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn kontrolliert worden, teilte das Hauptzollamt Lörrach mit. Mutter und Sohn gaben demnach an, nichts zu verzollen zu haben. Allerdings beobachtete einer der Zollbeamten, wie die Seniorin während der Kofferraumkontrolle zur Beifahrertür des Autos huschte und sich dort einen Gegenstand in den Hosenbund steckte. Erst nach mehrmaliger Aufforderung händigte die „sehr ungehaltene“Frau das Päckchen aus. Es handelte sich den Angaben zufolge um zehn je 100 Gramm schwere Goldbarren im Wert von mehr als 50 000 Euro. Schließlich habe die Frau zugegeben, die Goldbarren am selben Tag bei einer Bank in Zürich gekauft zu haben. Die Zöllner leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Mann erschießt sechs Geburtstagsgäste im US-Bundesstaat Colorado
WASHINGTON (dpa) - Ein Mann hat bei einer Geburtstagsfeier in einer Wohnwagensiedlung im US-Staat Colorado das Feuer auf die Gäste eröffnet und sechs Menschen getötet. Die Polizei habe beim Eintreffen am Tatort kurz nach Mitternacht am Sonntag (Ortszeit) sechs Leichen und einen schwer verletzten Mann vorgefunden, der später im Krankenhaus gestorben sei, erklärte die Behörde in Colorado Springs. Unter den Toten sei auch der mutmaßliche Schütze. Er sei der Freund eines weiblichen Opfers gewesen und habe sich nach dem Blutbad selbst erschossen, so die Polizei.
Nach Gerichtsurteil muss Frau sieben Meter hohes Kreuz aus Garten entfernen
DÜSSELDORF (dpa) - Eine Düsseldorferin muss ein sieben Meter hohes Holzkreuz samt Betonfundament aus ihrem Garten entfernen. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht entschieden. Die Frau, die das Kreuz errichten ließ, habe zwar das Sondernutzungsrecht am Garten. Das Kreuz gehöre wegen seiner Größe und Beleuchtungsintensität aber „nicht zur üblichen Gartengestaltung“.
Das christliche Symbol stelle vielmehr eine „rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung dar“, die nicht zu dulden sei, befand das Gericht. Kreuze von solcher Größe und Leuchtkraft seien ein Nachteil für das geordnete Zusammenleben. Das durch eine umlaufende Leuchtkette illuminierte Kreuz erschwere zudem das Einschlafen der Klägerin. In dem Haus, zu dem der Garten gehört, wohnen zwei Eigentümerinnen ihrer jeweiligen Wohnung. Eine hatte das Kreuz errichten lassen, die andere geklagt.