Schwäbische Zeitung (Biberach)

Zoll erwischt Seniorin mit einem Kilogramm Gold im Hosenbund

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LÖRRACH (dpa) - Eine Seniorin, die in ihrem Hosenbund ein Kilo Gold nach Deutschlan­d schmuggeln wollte, ist dem Zoll ins Netz gegangen. Die 76-Jährige und ihr Sohn, der sie chauffiert­e, seien am deutsch-schweizeri­schen Grenzüberg­ang Rheinfelde­n-Autobahn kontrollie­rt worden, teilte das Hauptzolla­mt Lörrach mit. Mutter und Sohn gaben demnach an, nichts zu verzollen zu haben. Allerdings beobachtet­e einer der Zollbeamte­n, wie die Seniorin während der Kofferraum­kontrolle zur Beifahrert­ür des Autos huschte und sich dort einen Gegenstand in den Hosenbund steckte. Erst nach mehrmalige­r Aufforderu­ng händigte die „sehr ungehalten­e“Frau das Päckchen aus. Es handelte sich den Angaben zufolge um zehn je 100 Gramm schwere Goldbarren im Wert von mehr als 50 000 Euro. Schließlic­h habe die Frau zugegeben, die Goldbarren am selben Tag bei einer Bank in Zürich gekauft zu haben. Die Zöllner leiteten ein Bußgeldver­fahren ein. Solche Ordnungswi­drigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Mann erschießt sechs Geburtstag­sgäste im US-Bundesstaa­t Colorado

WASHINGTON (dpa) - Ein Mann hat bei einer Geburtstag­sfeier in einer Wohnwagens­iedlung im US-Staat Colorado das Feuer auf die Gäste eröffnet und sechs Menschen getötet. Die Polizei habe beim Eintreffen am Tatort kurz nach Mitternach­t am Sonntag (Ortszeit) sechs Leichen und einen schwer verletzten Mann vorgefunde­n, der später im Krankenhau­s gestorben sei, erklärte die Behörde in Colorado Springs. Unter den Toten sei auch der mutmaßlich­e Schütze. Er sei der Freund eines weiblichen Opfers gewesen und habe sich nach dem Blutbad selbst erschossen, so die Polizei.

Nach Gerichtsur­teil muss Frau sieben Meter hohes Kreuz aus Garten entfernen

DÜSSELDORF (dpa) - Eine Düsseldorf­erin muss ein sieben Meter hohes Holzkreuz samt Betonfunda­ment aus ihrem Garten entfernen. Das hat das Düsseldorf­er Amtsgerich­t entschiede­n. Die Frau, die das Kreuz errichten ließ, habe zwar das Sondernutz­ungsrecht am Garten. Das Kreuz gehöre wegen seiner Größe und Beleuchtun­gsintensit­ät aber „nicht zur üblichen Gartengest­altung“.

Das christlich­e Symbol stelle vielmehr eine „rechtswidr­ige Eigentumsb­eeinträcht­igung dar“, die nicht zu dulden sei, befand das Gericht. Kreuze von solcher Größe und Leuchtkraf­t seien ein Nachteil für das geordnete Zusammenle­ben. Das durch eine umlaufende Leuchtkett­e illuminier­te Kreuz erschwere zudem das Einschlafe­n der Klägerin. In dem Haus, zu dem der Garten gehört, wohnen zwei Eigentümer­innen ihrer jeweiligen Wohnung. Eine hatte das Kreuz errichten lassen, die andere geklagt.

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