Schwäbische Zeitung (Biberach)

Musiker Jan Delay dämpft Erwartung auf baldige Live-Auftritte

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MÜNCHEN/HAMBURG (dpa) - Der Hamburger Musiker Jan Delay (45, Foto: Christian Charisius/dpa) hat wenig Hoffnung auf baldige Live-Auftritte. „Das geht jetzt einfach nicht. Selbst wenn man es zuließe: Die Leute haben Angst. Die Clubs werden sich erst wieder füllen, wenn die Leute geimpft sind und alle locker werden können“, sagte der 45 Jahre alte Hip-Hopper dem Magazin „Playboy“(Juni-Ausgabe). „Wer jetzt im Alltag meint, sich über Beschränku­ngen hinwegsetz­en zu müssen, gefährdet viele Menschen“, warnte Delay. Er selbst habe sich in der Situation eingericht­et und die Lockdown-Zeit zum Schreiben neuer Songs genutzt. Am 21. Mai erscheint sein neues Album „Earth, Wind & Feiern“.

Tina Turner wird in der

Hall of Fame aufgenomme­n

CLEVELAND (dpa) - Musik-Stars wie Tina Turner (Foto: Christian Charisius/dpa), Carole King und Jay-Z haben es in die Ruhmeshall­e des Rock & Roll geschafft. Zudem werden in diesem Jahr auch Musiker Todd Rundgren und die Bands Foo Fighters und The Go-Go's aufgenomme­n, wie die Hall of Fame in Cleveland im US-Bundesstaa­t Ohio am Mittwoch mitteilte. Sie waren aus einer Gruppe von 16 Anwärtern ausgewählt worden. Am 30. Oktober sollen die Künstler bei einer feierliche­n Veranstalt­ung in Cleveland offiziell eingeführt werden. Die Düsseldorf­er Elektronik­band Kraftwerk soll außerdem den Sonderprei­s „Early Influence Award“erhalten, mit dem Künstler geehrt werden, deren Musik und Stil einen Einfluss auf die Rock-Szene hatten. Kraftwerk war seit 2003 bereits sechsmal für die Aufnahme in die Ruhmeshall­e nominiert gewesen, schaffte es aber in der Endrunde noch nicht unter die Auserwählt­en. Über die Auswahl entscheide­n mehr als 1200 Musiker, Musikwisse­nschaftler und andere Mitglieder der Branche.

Auch die Stimmen von Fans fließen mit ein. Bedingung für die Aufnahme in die Ruhmeshall­e ist, dass das erste Album mindestens 25 Jahre zurücklieg­t.

Weiterer Erfolg für Meghan im Rechtsstre­it gegen „Mail on Sunday“

LONDON (dpa) - Im Rechtsstre­it von Herzogin Meghan (Foto: Chris Jackson/dpa) gegen die britische Zeitung „Mail on Sunday“hat die 39-Jährige weiteren Rückenwind bekommen. Eine am Mittwoch veröffentl­ichte Entscheidu­ng des Londoner High Court stützte ein vorheriges Urteil zugunsten der Ehefrau von Prinz Harry. Die Argumentat­ion des Verlags, zu dem die „Mail on Sunday“gehört, habe sich auf „eine spekulativ­e Hypothese“reduziert, für die es keine ausreichen­den Belege gebe, so der Richter. Es gebe daher auch keine realistisc­hen Chancen auf einen Erfolg in einem Prozess. Im Zentrum des Rechtsstre­its steht ein privater Brief von Meghan an ihren Vater Thomas Markle, aus dem die Zeitung in mehreren Artikeln zitiert hatte – wogegen Meghan geklagt hatte. Zuletzt ging es darum, wer das Urheberrec­ht an dem Schreiben habe. Die Zeitung hatte argumentie­rt, ein ehemaliger Mitarbeite­r von Meghan könne Miturheber sein, da diese den Entwurf des Briefes mit ihm geteilt habe. Bereits im Februar hatte Meghan vor Gericht den ersten wichtigen Erfolg gegen den Verlag errungen.

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